Gedächtnis und Manipulation

von Kusanowsky

zurück zu Gedächtnis und Datenschutz

Keine Romanhandlung könnte spannender Sein als die gegenwärtige Suche der Systeme nach dem Ausweg aus einem Labyrinth, das dadurch entsteht, dass sie einem Ausweg suchen. An prominenter Stelle – in der Frankfurter Rundschau – wurde heute in einem Kommentar zum x-ten Mal wiederholt, was in Internetdiskussionen bereits vielfach wiederholt wurde: Im Internet gerät angeblich nichts in Vergessenheit. Es gibt keine Technik, die ein Vergessen von Dateien gewährleisten könne; deshalb gelte, so der Weisheit letzter Schluss: „Jeder, der Inhalte ins Netz stellt, muss wissen, welche Folgen es haben kann und welche Risiken er oder sie bereit ist einzugehen.“ Es handelt sich um ene interessante Abwandlung des bekannten Kategorischen Imperativs á la Kant: Handle stets so, als ob du immer schon wüsstest, was du erst später in Erfahrung bringen wirst. Konsequenterweise müsste das zur Folge haben, dass man im Zweifelsfall, der unter diesen Bedingungen der Normalfall wäre, nichts im Internet veröffentlicht, weil man im Normalfall nicht wissen kann, unter welchen Voraussetzungen dieses oder jenes Bild- oder Textdokument rezipiert, variiert, kopiert und weitergeleitet wird. Da das aber keinen Ausweg eröffnet, bleibt dieser Kategorische Imprerativ als naiver Appell wirkungslos, weil auch hier wie überfall immer noch von Annahmen ausgegangen wird, die gemäß jeder alltäglichen Beobachtung keine empirische Relevanz haben. Text- und Bilddateien können, wenn man das Internet als Massenverbreitungsverfahren benutzt, nicht mehr länger als Dokumente, die Wirklichkeit referenzieren, behandelt werden. Abgesehen davon, dass das schon vorher immer Problematisch war, so war blieb doch immerhin das Dokument selbst, das alle Wirklichkeit als bezweifelbar in Aussicht stellte, real; und damit konnten endlose Schleifen der Überprüfbarkeit von Ausssagen über Wirklichkeit und Wahrheit mit vorhersehbaren Möglichkeiten durchlaufen werden, weil die Dokumentstruktur an Unterscheidungen von Wahrheit und Irrtum, Realität und Fiktion nicht etwa scheiterte, sondern sich daran selbstparasitierend erhärtete: die Strukturen der Ausbildung von Unterscheidungsroutinen und Zurechnungsstrategien werden durch die Dokumentform in ihrer Plausibilität dadurch gesteigert, dass sie all ihre Plausibilitäten auch negieren kann, weil nämlich immer auch Manipulation als Tabu und Tabuverletzung, als Skandalon durch das Dokument beobachtbar wurde. Dies geschah vor allem durch einen Vergleich von zwei Exemplaren des angeblich selben Dokuments, der kein Verweis auf ein empirisches, sondern auf ein fiktives Original ermöglichte, welches als bezeugt durch Authentizität der Urheberschaft als Erwartung aufgrund der Dokumentstruktur real wieder in Erscheinung trat. Der Zirkel der Empirie war geschlossen, und eröffnete trotzdem einen winzigen Spalt, der aber, nachdem er sich nach und nach weitet, noch nicht genutzt werden kann, da andernfalls die Schleifen und damit die Routinen Erfahrungsbildung sich ändern müssten.
Wie könnte man die sich entfaltenden Lernprozesse der Systeme gliedern?

  • Die digitale Datenverarbeitung ermöglicht kein Verhältnis von Original und Kopie. Es gibt demnach nicht nur keine Kopien, sondern auch keine Originale, da nicht angebbar ist, wie man ein Original identifizieren kann, wenn man nicht wüsste, wovon es sich unterscheiden ließe. Allenfalls könnte man von einem Verhältnis zwischen Varianten sprechen, sofern Vergleiche möglich sind, die Unterschiede bemerkbar machen.
  • Die Manipulation von Text- und Bilddateien ist der Normalfall und die Behauptung von Identität und Authentizität ist nur eine im Ausnahmefall interessante und legitime Strategie der Manipulation.
  • Referenzierbar ist nicht mehr gegebene, vorhandene, tatsächliche, seiende, sondern bearbeitete Realität, einschließlich der daraus sich entwickelden Selektionsrisiken.
  • Die Erfahrungsformatierung geschieht durch Simulation. Als real wird das erkennbar, was simulierbar, was durch Simulationen dauerfluktuierend darstellbar wird. Damit kann die Simulation als irritativer Prüftsein zur Realitätsermittlung verwendet werden, weil man Simulationen selbst nicht simulieren kann. Damit wird Einschränkbarkeit und Limitationalität gewährleistet.
  • Die Unterscheidung von Wahrheit und Irrtum lässt keine Letztbegründbarkeit zu. Damit entsteht Vertrauen nicht mehr als Gefährdung, welche Enttäuschung als Selbstverschuldung legitimierbar macht. Vielmehr entsteht Vertrauen als beanspruchbares Recht, das heißt: der Irrtumsfall ist durch ein Recht auf Vertrauen geschützt. Damit entsteht gleichsam auch ein Recht auf Irrtum. (Ein Recht auf Irrtum musste gemäß der Dokumentform ausgeschlossen werden, da das Dokument den Irrtum als beherrschbar in Aussicht stellte. Die Erfahrung des Gegenteils zog entsprechend immer Skandalisierungsroutinen der Manipulation nach sich.)
  • Erinnerung kann nicht länger als Redokumentation, als Renaissance, als Rekonstruktion von Vergangenheit verstanden werden. Die Systeme haben kein Gedächtnis, das etwas erinnern könnte. Vielmehr garantiert die Gedächtnisfunktion das Vergessen.
  • Alle anderslautenden Irritationen, die die vollständige Erinnerungsfähigkeit des Internets skandalisieren, entstehen als Simulationen, die ihre Vegesslichkeit sicher stellen.

Siehe zur Erläuterung: Zur Unterscheidung von Dokumentation und Simulation