Hirnbiologie, Robotik und Recht – Zur Zerrüttung sozialer Konstruktionen

von Kusanowsky

Bei weissgarnix findet sich heute ein hübscher Artikel, der sich mit einer Diskussion auseinander setzt, die schon vor etwa einem Jahrzehnt von den Ergebnissen der Hirnbiologie angestoßen wurde. Innerhalb dieses Forschungszweigs werden Vorstellungen von Willensfreiheit und Zurechnungsfähigkeit in Frage gestellt, da man in Experimenten zwischen einer Handlung und einem vorausgehenden Gehirnimplus eine signikifante Zeitspanne messen kann, die fraglich mache, dass Menschen aus freiem Willen handelten. Es ist klar, dass solche Überlegungen für Strafrechtler relevant erscheinen, geht es doch um die Frage, welches der beteiligten Funktionssysteme den jeweils anderen die relevanten Referenzen aufzwingen kann, mit deren Hilfe Letztbegründungen durchgesetzt werden können. Kann man in strafrechtlicher Hinsicht Menschen die Schuldfähigkeit grundsätzlich absprechen? Oder muss sie ihnen in jedem Fall zugemutet werden?

Interessant sind die Überlegungen von weissgarnix besonders, wenn man sie mit anderen Beobachtungen kombiniert, wie sie gegenwärtig in zivilrechtlichen Angelegenheiten erforscht und diskutiert werden. Bereits vor ein paar Wochen wurde in der Main-Post unter der Überschrift „Wenn der Roboter aus der Reihe tanzt“  berichtet: „Früher war der Fall klar. ‚Der Mensch hat die Entscheidung getroffen, die Maschine hat sie bestenfalls ausgeführt‘, sagt Professor Eric Hilgendorf vom Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Informationsrecht und Rechtsinformatik. Wenn Maschinen aber immer selbstständiger werden und in einem gewissen Rahmen Entscheidungen selbst treffen, funktioniert die Trennung nicht mehr. ‚Die Frage nach Schuld und Verantwortung stellt sich neu‘, sagt Hilgendorf.“ Weiter heißt es in dem Bericht, dass sich dieses Problem auch auf die Verwendung von Mensch-Maschine-Interfaces erstreckt, was schließlich auch strafrechtliche Relevanz erhalten könnte.
Anders als weissgarnix, der sich offensichtlich zutraut, in diesem hier skizzierten Verweisungszusammenhang von komplex divergierenden Differenzen mögliche Konsequenzen für vollständig durchrechenbar zu halten, sei hier die Argumentationsposition formuliert, dass es nicht nur Systeme sind, die, wie weissgarnix richtig beschreibt, selbst darüber bestimmen, ob und wie sie ihre Anschlussfähigkeit sicher stellen, sondern sie bestimmen auch ob, wie und wann sie von ihren überlieferten Referenzen abweichen. Weissgarnix schreibt: „Die ‚Person‘ wird in einem solchen Kontext zu nichts weiter als einer Projektionsfläche normativer … Erwartungen. … und alles weitere regeln dann spezifische Ausschlussgründe … Würde man von dieser Selbstbeschreibung abweichen, mit biologistischer Begründung, würde von unserer Gesellschaft nicht viel übrig bleiben…“

Es ist müßig, darüber zu spekulieren, was von „unserer“ Gesellschaft übrig bleiben wird, wenn sie anfängt ihre Möglichkeiten durchzuspielen. Gewiss aber wird kein System ein anderes daran hindern können. Die unhaltbaren Versuche bei der gesetzlichen Regelung der Genforschung zeigen das deutlich. Das gilt schließlich auch für die Rechtsprechung selbst, die immer mehr Schwierigkeiten damit hat, ein verbindliches Recht für alle durchzusetzen. Außerdem sind nicht nur Schuld und Zurechnungsfähigkeit legitimierbare Konstruktionen sozialer Funktionszusammenhänge, sondern auch Unschuld und Unzurechnungsfähigkeit. Die interessante Frage in diesem Zusammenhang ist dann nicht die nach durchrechenbaren Konsequenzen, sondern die nach der in diesen Diskussionen entstehenden Kontingenz, wenn man etwa in Rechnung stellt, dass Märkte, auf denen Roboter verkauft werden, nicht erst darauf warten, dass für sie brauchbare Gesetze gemacht werden.

Verfolgt man etwa die oben zitierten Stellen etwas langsamer, kann man bemerken, wie die Zerrüttung überlieferter Gewohnheiten in die Strukturen der Kommunikation einsickert:

  • „Früher war der Fall klar. Der Mensch hat die Entscheidung getroffen, die Maschine hat sie bestenfalls ausgeführt“  – aha, früher war wirklich alles klar?
  • „Die Frage nach Schuld und Verantwortung stellt sich neu“ – was ja nur heißt: anders als gewohnt, womit nichts darüber gesagt ist, wie das ausgehen mag.
  • Und – wie bei weissgarnix zitiert: „Wer … bestreitet, dass Menschen verantwortlich sein können für das, was sie tun, entfernt einen Schlussstein nicht nur aus unserer Rechtsordnung, sondern aus unserer Welt. Er lastet die normative Grundlage unseres sozialen Umgangs an, die Anerkennung als Personen. Basis dieser Anerkennung ist die wechselseitige Erwartung, das menschliche Gegenüber begegne uns nicht als ein System aus Knochen, Muskeln und Nerven, sondern nehme uns ebenfalls als Person wahr und richte sich nach dieser Wahrnehmung.“ Nimmt uns das menschliche Gegenüber noch als Person wahr? Nicht, dass man sagen könnte, es wäre anders, sondern allein, dass damit auf der anderen Seite der Unterscheidung die Frage auftaucht, was wohl wäre, wenn sozial strukturierte Umweltkomplexität die Referenz wechselt, wenn man also mit Maschinen Gehirnfunktionen ergänzt und andersherum, wenn man mit neuronalen Verknüpfungen Maschinen steuert?

Führerstand einer Dampflokomotive – eine Mensch-Maschine-Schnittstelle und die Frage was passiert, wenn eine solche Schnittstelle in den Körper hinein verlegt wird. Foto: Wikipedia