Internetabzocker und #Internetpiraten
Manchmal ist es schade, dass manche Themen genauso schnell dem Focus der Aufmerksamkeit wieder entzogen werden, wie sie ihn erzeugt haben. Wenn man angesichts einer Vielzahl von gegenstandslosen Themen über diesen Umstand froh sein kann, so kann man sehr wohl bedauern, dass es manchen Themen gut täte, wenn das geschähe, was trivial-strukturierten Rationalisten ein Dorn im Auge ist: dass manches durch Berichterstattung und Kommentierung nämlich nicht hübsch von einander getrennt in verschiedenen Schubladen und Katgeorien einsortiert würde, sondern, genau im Gegenteil, die Rubrizierungen durcheinander gebracht würden, um Verwechselung und Missverständnisse zu erzeugen. Dass so etwas ständig geschieht erzeugt immer wieder nur Empörungsroutinen, die solche Verwirrungen als Defzite zurück weisen, ohne gleichwohl sicherstellen zu können, dass sich durch Vortrag von Kritik daran etwas ändern könne. Im Gegenteil: die Empörung über Verwechselung, Vertauschung und Verfehlung ist gerade das Kennzeichen trival-strukturierter Rationalisten, die sich einfach nicht mit dem anfreuden können, was ihnen am wahrscheinlichsten gelingt, nämlich: Missverständnisse.
Es gibt zwei Themen, deren Relevanz durch das Internet erzeugt wurden, die aber ihrer Behandlung nach in Kategorien einsortiert werden, die aus den langsam, aber stetig sich verflachenden Urteilsroutinen einer Industriegesellschaft stammen. Die Rede ist hier von Internet-Betrügern, Abmahnern auf der einen Seite und Internet-Aktivisten auf der anderen. Werden die ersten in die Schublade einer juristisch-kriminalistischen Relevanz einsortiert, weil sie Internetuser in sogenannte Abo-Fallen locken und massenweise Abmahungen verschicken, so kommen die zweiten in das Regal des politischen Geschäfts. Dass aber Inkassobüros und Piratenpartei möglicherweise auf der selben Baustelle unterwegs sind, fällt kaum auf.
In beiden Fällen haben wir es damit zu tun, dass die jeweiligen Akteure Schwachstellen sozialer Strukturen aufsuchen, deren Empfindlichkeit durch Operationen schnellerer Belastbarkeit norm gesteigert wird. Analysieren wir es vergleichend im Detail:
Inkassobüros sind Unternehmen, die für Kunden oder auch im eigenen Auftrag eine Art „Beitreibungsdienstleistung“ erbringen. Wie in allen anderen Fällen auch, betreiben diese Unternehmen Kundenakquise und finden sich in einer höchst intransparenten Marktsituation wieder, in welcher die Konkurrenz (gemeint sind die Konkurrenten der Konkurrenten) schon immer einen Schritt weiter erscheint als man selbst. Was läge in einer solchen Situation also näher als sich selbst zu beauftragen. Dies gelingt, indem sie durch fadenscheinige Internetangebote einen Zeitpunkt der Unaufmerksamkeit von Internetusern ausnutzen und die Information über ein Vetrragsverhältnis erzeugen, das Zahlungsverpflichtungen nach sich ziehen könnte. Als Beweis haben diese Inkassounternehmen nur eine IP-Adresse, eine postalische Anschrift und den Zeitpunkt, zu dem eine bestimmte Internetseite von dieser IP-Adresse aufgerufen wurde. Daraufhin folgen Rechnungen, Mahnungen, Drohungen, kurz: eine Verwicklung in juristische Streitigkeiten um die Frage, ob ein rechtmäßiges Vertragsverhältnis existiert.
Das Geschäft dieser Abzocker besteht nicht darin, Gerichtsprozesse zu führen, sondern nur darin, die Schwachstelle uneindeutiger Verteilung von Informationen darüber, was Recht und Unrecht ist, zu ihrem wirtschaftlichen Nutzen zu belasten. Die Schwachstelle entsteht, weil Abwesende mit Abwesenden in einen Konflikt darüber kommen, ob ein Internetuser zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Rechner anwesend war und die Internetseite des Inkassobüros aufgerufen hat. Das Problem entsteht, weil ein Vertragsverhältnis behauptet wird, von welchem nicht klar ist, ob beide Seiten über das Zustandekommen des Verhältnisses auf gleiche Weise informiert sind.
Nicht genauso verhält es sich im Falle der anderen Form der Internetpiraterie, wird doch in diesem Fall eine Belastungsprobe auf die Haltbarkeit gesetzlicher Durchsetzungskraft vorgenommen. Juristisch ist die Internetpiraterie relativ eindeutig: es handelt sich um Urheberrechtsverletzungen. Aber aufgrund der spezifischen Reproduktionsstrukturen des Problems, durch die Urheberrechtsverletzung im Internet auf ganz andere Weise entstehen, greifen die gewohnten Routinen der staatlichen Verfolgung nur sehr schlecht. Die Internetpriaterie erzeugt durch Filesharing eine Art Schwarmüberfall auf digitalisierte Daten, da die Musik- und Filmindustrie solche Daten per CDs oder DVDs selbst im Umlauf bringt. Der Schwachpunkt ist hier, dass sich das Kosteneinsparungspotenzial von digitalisierten Daten in der Weise auswirkt, dass die Geschwindigkeit, mit der diese Daten kopiert und übertragen werden können, der Geschwindigkeit der Datensicherungsüberwachung hilflos hinterher hinkt. Zwar wird mit Repressionsmaßnahmen versucht, die Internetpiraterie einzuschränken, doch nur wenige können in dieser Hinsicht optimistisch bleiben. Dass dies von Seiten der Musikindustrie dennoch betrieben wird, hängt mit einer zweiten Schwachstelle zusammen, die man so benennen könnte: Daten sind keine Ware, aber für eine Datenwirtschaft gibt es gegenwärtig kein alternatives volkswirtschaftliches Geschäftsmodell. Daten verschwinden an der einen Stelle nicht, wenn sie auf eine andere Stelle übertragen werden. Bei einer Geldzahlung geschieht dies aber sehr wohl. Eine Geldtransaktion löscht einen Datensatz auf einem Konto und überträgt diesen auf ein anderes. Funktionieren kann das in einer Warenproduktionsgesellschaft solange wie die Warenproduktion das Hauptarbeitsprogramm dieser Gesellschaft ist. Denn im Falle eine Geld-Ware-Tausches wechseln nur Datensätze ihre Stelle, aber nicht das, woraus sie bestehen, nämlich aus Daten.
Soweit ein kurzer funktionsanalytischer Vergleich zwischen zwei verschiedenen Formen der Internetpiraterie, die in beiden Fällen zugleich ein Abzockegeschäft darstellen, da sie gleichsam parasitär die Schwachstellen eines sozialen Arbeitsprogramms ausnutzen, die auf überkommene Strukturbewährungen angepasst sind. Im ersten Fall der Abofallen-Abzocker ist es die Annahme eines vollständig informierten Subjekts, das dadurch seine Mündigkeit behaupten und von Vertragsfreiheit Gebrauch machen darf. Im zweiten Fall ist es die Annahme der Urheberschaft, dass also ein souveränes Subjekt aus sich selbst heraus Werke schaffen könne, deren Integrität als geistige Produke mit der Warenstruktur ihrer Überreichungsform identisch sei.
Interessant ist zu bemerken, dass diejenigen, welche die Schwachstelle der Vertragsfreiheit belasten, nicht die selben Chancen der ideologischen Legitimierung erwirtschaften können wie ihre Piratenbrüder im Geiste; und das, obwohl man eigentlich nicht sagen kann, dass sie die schlechteren Schurken sind.