Differentia

Monat: Juli, 2010

Die Krise, die Erinnerungsarbeit und das Geldmonopol

Krisen sind Lernsituationen. In solchen Situationen entscheidet sich, ob und was ein System gelernt hat. Lernen wiederum heißt im Prinzip „bereits gelernt haben“; heißt, sich nicht erinnern zu müssen, weil die Autopoiesis andernfalls in einem Verweisungsnetzwerk von Strukturkombinationen und Verknüpfungsmöglichkeiten bei ausreichender Komplexität kaum einen aussichtsreichen Weg des Weitermachens finden könnte. Eine Krisensituation ist ein Indikator dafür, ob ein Gedächtnis ausreichend funktioniert, dessen Funktion es ist, Vergesslichkeit sicher zu stellen.

Berücksichtigt man solche Überlegungen, dann gewinnt man einen ganz anderen Blick für die gegenwärtig ablaufende Krisendiskussion, die vollständig durchtränkt von Schreckensbildern aus der Vergangenheit ist: der Börsenkrach 1929, die Weltwirtschaftskrise Anfang der 30er Jahre, die Inflationsszeit, das Kesseltreiben durch den Aufstieg des Faschismus. Hinzu kommen Betrachtungen über jüngere Staatskrisen wie in Argentinien oder Russland. Entsprechende Vergleiche beziehen sich auf verstreut auffindbare Analysen und andersherum: Analysen verwenden Vergleiche, um mal die eine, mal die andere Meinung über das, was sich ohnehin ereignen wird, zu äußern. So kommt man zu dem überraschenden Ergebnis, dass offensichtlich nicht viel aus der Vergangenheit gelernt wurde. Überraschend ist diese Einschätzung aber nicht deshalb, da sie Anlass gäbe zu der Befürchtung, es könnten noch einmal alle traumatischen Erlebnisse wiederholt werden. Ausgerechnet diese Furcht zeigt den gegenwärtig beobachtbaren Mangel an Lernbereitschaft, weil doch eine Diagnose eigentlich etwas anderes beobachtbar macht: keine Staatskrisen, keine Faschisten, keine Kommunisten, keine Straßenkämpfe. Wer wollte denn widersprechen, wenn man behauptet, die Krise sei domestiziert?

Trotzdem scheinen aber anderslautende Befürchtungen als Erkenntnistreibstoff zu wirken. Doch solche Angstprojektionen lassen keinen Ausweg zu; Furcht, das wusste man schon in der Antike, ist in Krisenfällen kein guter Ratgeber. Und doch begegnet man der Furcht überall: Nicht nur in den Versuchen, das Spekulationsgeschäft mit gesetzlichen Verbotsmaßnahmen einzuschränken, überhaupt ist die etatistische Renaissance an den Glauben einer Mächtigkeit des Staates als fürsorglicher Aufpasser und Oberpolizist eine degenerative Erscheinung, die deshalb so abwegig erscheint, weil nichts so offensichtlich wird wie die Hilflosigkeit, mit der die Politik versucht, zu retten, was sie gar retten kann, weil sie selbst der Gefahr der Rettungsbedürftigkeit schutzlos ausgeliefert ist: Die europäischen Staaten versuchen, Europa zu retten – ja, wie ….? Wer schützt den Schutzmann?

Das Unterscheidungsprogramm von subjektiver Einschätzung auf der einen Seite und objektiver Lage auf der anderen funktioniert schon lange nicht mehr, weil die europäische Staatengemeinschaft als das Subjekt des Handelns sich auf sich selbst als ihr Objekt bezieht. Alle wirtschafts- und sozialhistorische Erinnerungsarbeit verdeckt nur Blick für das, was gegenwärtig geschieht. Dass man durch Erinnerungsarbeit versucht, die Fehler der Vergangenheit noch einmal durchzurechnen, ist gleichsam der Versuch einer verspäteten Wiedergutmachung, womit man aber gefahrläuft, unter der Hand die Schreckenserfahrungen zu wiederholen, weil auf diese Weise, das Argument nur schwer vermittelbar ist, dass die Zukunft eines Systems nicht in seiner Vergangheit liegt. Weil aber daraus keine Gewissheiten ableitbar sind, kann man niemals zu dem kommen, was bestenfalls möglich wäre, sondern nur zu dem, was schlimmstenfalls passieren kann, nämlich immer das, was gegenwärtig passiert.

Wie könnte man unter sochen Bedingungen, etwas anderes, also Kontingenz, erfolgreich besprechen und in Erwägung ziehen? Werden irgendwo Überlegungen zur Abschaffung der staatlichen Geldmonopols getroffen? Kann irgendjemand verstehen, dass, wenn Währungen sich unter der Bedingung einer Geldfreiheit auf den Märkten behaupten müssten, wie bei allen anderen Produkten auch, die Emittenten in die Situation kämen, die Versprechungen auch einzuhalten, die sie als Geldzeichen in Umlauf bringen? Solange Staaten Zahlungsversprechungen in Umlauf bringen, die sie nicht selbst einhalten können, sondern die Einhaltung allenfalls durch ihr Gewaltmonopol decken, solange wird dieses Gewaltmonopol am Ende einer Verschuldungsspirale immer dazu genutzt, eine Währung durch Verrechnung der Schulden mit Guthaben abrauchen zu lassen. Erst die Geldfreiheit stellt sicher, dass die Wirtschaft das übernimmt, woran die Staaten scheitern: sich selbstreferentiell zu verhalten, was nicht deshalb gelingt, obwohl die Wirtschaft schutzlos ist, sondern weil sie nur auf diese Weise sich selbst schutzlos ausliefert wäre. Jede liberale Marktideologie würde an diesen Konsequenzen zerbrechen.

Foto: http://www.morguefile.com/archive/

Legitimität und Dämonie I

Zum Begriff der sozialen Dämonie

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Büste von Paul Tillich. Foto: Wikipedia

Internet-Raubkopierer, internationale Finanzspekulation, Amokläufe, Selbstmordattentate – die moderne Gesellschaft ist überfüllt von Phänomen sozialer Dämonie. Diesen Begriff entnehme ich den Schriften des Theologen Paul Tillich, allerdings in sehr abgewandelter Form. Unter Dämonie wird hier alles verstanden, das außerhalb eines formierten Mythos von Legitimität steht. Mit Dämonie ist aber nicht einfach nur Illegitimität gemeint, sondern alle Art von Machtausübung, die sich jenseits der Grenzen von legitim und illegitim bemerkbar macht. Dämonische Macht ist weder erlaubt, noch könnte man sie verbieten oder unterdrücken. Im Zusammenhang mit der Finanzkrise hat sich ein geflügeltes Wort gebildet: „Too big to fail.“ Damit sind dämonische Strukturen bezeichnet, deren Mächtigkeit darauf verweisen, in Legitimität überführt zu werden.
Eine Kulturgeschichte der sozialen Dämonie wäre noch zu schreiben. Darunter fiele etwa die sogenannte „lutherische Ketzerei“, die mit keinem bekannten Mittel zu bekämpfen war, oder man denke an die Aufdringlichkeit, mit der sich demokratische Auffassungen zu verbreiten gedachten. Die Durchsetzung des Christentums, die Eroberung außereuropäischer Kontinente, die Herausbildung eines staatlichen Gewaltmonopols, all das verweist auf eine Morphologie sozialer Dämonie, auf Phänome der Aufstauung von Veränderungsnotwendigkeiten, die durch Belastung eines Zivilisationsmythos enstehen.

Alle dämonische Macht hat keine übergeordnete Instanz, aus der heraus sie sich ableiten kann. Das selbe gilt auch für alle Legitimität, die immer nur als Ergebnis von Aushandlungsprozessen entsteht.
Wie kann Dämonie in Legitimität überführt werden, wenn für Legitmität das selbe gilt wie für Dämonie? Man könnte die Frage systemtheoretisch auch so stellen: Wie hält die Autopoesis sich selbst gegen ihren eigenen Widerstand aufrecht?
In rechtstheoretischer Hinsicht kommt man so kaum weiter, da sich alle Legitimität in einem vom Gesetzgeber geschaffenen Gesetztestext ableitet, welcher für alle richterlichen Entscheidungen als ein Präskript fungiert. Das bedeutet letztlich, dass die Legitmität von richterlichen Entscheidungen aus einer bereits legitimierten Quelle abgeleitet werden. Daher bleibt das Problem bestehen: Wie kommt diese Legitimität zustande? Die Antwort liegt in der Vermutung, dass alle Elemente zur Legitimitätskonstruktion nicht nur einem System entnommen werden können, sondern durch ein Zusammenwirken von Systemoperationen, die gleichzeitig mehrfach zugeordnet werden müssen, damit in jedem einzelnen System durch Umschreibungen von Skripten auf ein Präskript verwiesen werden kann. Jedes System formuliert gleichsam ein Skript, das auf ein Präskript parasitär verweist und entfaltet damit jeweils systemeigene Postskripte, welche alle vorhergehenden Operationen nachträglich noch einmal legitimieren. Diese so bezeichneten Postskripte stehen damit in einer parasitären Beziehung zu den Bedingungen, durch die sie möglich werden. Das Postskript nistet sich in die Transkription ein und zehrt von ihr. Sie muss sich nun bewähren, indem sie sich an das mit ihr vorgestellte Präskript zurück wendet und sich als dessen Umschreibung ausweist. Das Verhältnis des Parasiten, der Störung und Aufstörung der Transkription, wird in der Folge als Kritik nutzbar gemacht. Wollte man nämlich den Parasiten eliminieren, kann das dazu führen, dass die Transkription nicht mehr problematisiert werden kann, weil differenztheoretisch mit dem Verschwinden jeder Negation auch die Negation der Negation verschwindet. Jedes Verfahren zur Legimitätskonstruktion braucht daher eine Differenz zwischen Legitimität und Illegitimität, um sich dem dämonisch indifferenten Zugriff auf Komplexität zu entziehen. Durch die Differenz von Legitimität und Illegitimität entstehen zu jeder Umschrift eines Präskriptes neue Postkripte, die ihre Berechtigung wechselseitig in Zweifel ziehen, wodurch sich im Verfahren eine reflexive Position ausdifferenziert; und zwar als Relation auf die Relation, wie sie in den Verhältnissen von Skript und Postskript impliziert ist.
Die Störung, die mit dem Parasiten aufkommt, ist damit unverzichtbar für alle Kontruktion von Legitimität. Wichtig ist aber auch zu sehen, dass der Parasit, so unverzichtbar auch immer, niemals selbst als normative Stellgröße im Prozessgeschehen betrachtet werden kann. Vielmehr kommt es auf die Ambivalenz seiner Funktion an, die erster Linie darin besteht, die Transformation von Dämonie in Legitimität beobachtbar zu machen. Diese Ambivalenz hat nämlich eine gegenseitige Parasitierung von Legitimität und Illegitimität zur Folge, an deren immunologischer Effekte sich jede Dämonie domestiziert.