Legitimität und Dämonie I
von Kusanowsky
Zum Begriff der sozialen Dämonie
Internet-Raubkopierer, internationale Finanzspekulation, Amokläufe, Selbstmordattentate – die moderne Gesellschaft ist überfüllt von Phänomen sozialer Dämonie. Diesen Begriff entnehme ich den Schriften des Theologen Paul Tillich, allerdings in sehr abgewandelter Form. Unter Dämonie wird hier alles verstanden, das außerhalb eines formierten Mythos von Legitimität steht. Mit Dämonie ist aber nicht einfach nur Illegitimität gemeint, sondern alle Art von Machtausübung, die sich jenseits der Grenzen von legitim und illegitim bemerkbar macht. Dämonische Macht ist weder erlaubt, noch könnte man sie verbieten oder unterdrücken. Im Zusammenhang mit der Finanzkrise hat sich ein geflügeltes Wort gebildet: „Too big to fail.“ Damit sind dämonische Strukturen bezeichnet, deren Mächtigkeit darauf verweisen, in Legitimität überführt zu werden.
Eine Kulturgeschichte der sozialen Dämonie wäre noch zu schreiben. Darunter fiele etwa die sogenannte „lutherische Ketzerei“, die mit keinem bekannten Mittel zu bekämpfen war, oder man denke an die Aufdringlichkeit, mit der sich demokratische Auffassungen zu verbreiten gedachten. Die Durchsetzung des Christentums, die Eroberung außereuropäischer Kontinente, die Herausbildung eines staatlichen Gewaltmonopols, all das verweist auf eine Morphologie sozialer Dämonie, auf Phänome der Aufstauung von Veränderungsnotwendigkeiten, die durch Belastung eines Zivilisationsmythos enstehen.
Alle dämonische Macht hat keine übergeordnete Instanz, aus der heraus sie sich ableiten kann. Das selbe gilt auch für alle Legitimität, die immer nur als Ergebnis von Aushandlungsprozessen entsteht.
Wie kann Dämonie in Legitimität überführt werden, wenn für Legitmität das selbe gilt wie für Dämonie? Man könnte die Frage systemtheoretisch auch so stellen: Wie hält die Autopoesis sich selbst gegen ihren eigenen Widerstand aufrecht?
In rechtstheoretischer Hinsicht kommt man so kaum weiter, da sich alle Legitimität in einem vom Gesetzgeber geschaffenen Gesetztestext ableitet, welcher für alle richterlichen Entscheidungen als ein Präskript fungiert. Das bedeutet letztlich, dass die Legitmität von richterlichen Entscheidungen aus einer bereits legitimierten Quelle abgeleitet werden. Daher bleibt das Problem bestehen: Wie kommt diese Legitimität zustande? Die Antwort liegt in der Vermutung, dass alle Elemente zur Legitimitätskonstruktion nicht nur einem System entnommen werden können, sondern durch ein Zusammenwirken von Systemoperationen, die gleichzeitig mehrfach zugeordnet werden müssen, damit in jedem einzelnen System durch Umschreibungen von Skripten auf ein Präskript verwiesen werden kann. Jedes System formuliert gleichsam ein Skript, das auf ein Präskript parasitär verweist und entfaltet damit jeweils systemeigene Postskripte, welche alle vorhergehenden Operationen nachträglich noch einmal legitimieren. Diese so bezeichneten Postskripte stehen damit in einer parasitären Beziehung zu den Bedingungen, durch die sie möglich werden. Das Postskript nistet sich in die Transkription ein und zehrt von ihr. Sie muss sich nun bewähren, indem sie sich an das mit ihr vorgestellte Präskript zurück wendet und sich als dessen Umschreibung ausweist. Das Verhältnis des Parasiten, der Störung und Aufstörung der Transkription, wird in der Folge als Kritik nutzbar gemacht. Wollte man nämlich den Parasiten eliminieren, kann das dazu führen, dass die Transkription nicht mehr problematisiert werden kann, weil differenztheoretisch mit dem Verschwinden jeder Negation auch die Negation der Negation verschwindet. Jedes Verfahren zur Legimitätskonstruktion braucht daher eine Differenz zwischen Legitimität und Illegitimität, um sich dem dämonisch indifferenten Zugriff auf Komplexität zu entziehen. Durch die Differenz von Legitimität und Illegitimität entstehen zu jeder Umschrift eines Präskriptes neue Postkripte, die ihre Berechtigung wechselseitig in Zweifel ziehen, wodurch sich im Verfahren eine reflexive Position ausdifferenziert; und zwar als Relation auf die Relation, wie sie in den Verhältnissen von Skript und Postskript impliziert ist.
Die Störung, die mit dem Parasiten aufkommt, ist damit unverzichtbar für alle Kontruktion von Legitimität. Wichtig ist aber auch zu sehen, dass der Parasit, so unverzichtbar auch immer, niemals selbst als normative Stellgröße im Prozessgeschehen betrachtet werden kann. Vielmehr kommt es auf die Ambivalenz seiner Funktion an, die erster Linie darin besteht, die Transformation von Dämonie in Legitimität beobachtbar zu machen. Diese Ambivalenz hat nämlich eine gegenseitige Parasitierung von Legitimität und Illegitimität zur Folge, an deren immunologischer Effekte sich jede Dämonie domestiziert.
Die Herausbildung eines staatlichen Gewaltmonopols ist Grundvoraussetzung zur Schaffung und Kontrolle eines Gesellschaftsvertrages und kann daher kaum als Dämonie bezeichnet werden.
Allenfalls des Gewaltmonopols ist eine Dämonie.
Eu-Dämonia. Das griechische (Aristoteles)Wort für Glückseligkeit, das Endziel menschlichen Handelns!
Vergleiche auch Schopenhauer:
„Ich nehme den Begriff der Lebensweisheit hier gänzlich im immanenten Sinne, nämlich in dem der Kunst, das Leben möglichst angenehm und glücklich durchzuführen, die Anleitung zu welcher auch Eudämonologie genannt werden könnte [sic]: sie wäre demnach die Anweisung zu einem glücklichen Dasein.“
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[…] Abzocker besteht nicht darin, Gerichtsprozesse zu führen, sondern nur darin, die Schwachstelle uneindeutiger Verteilung von Informationen darüber, was Recht und Unrecht ist, zu ihrem wirtschaftlichen Nutzen zu belasten. Die […]
[…] für die ein neues Beobachtungsschema nicht gefunden werden kann, solange die Unterscheidung von Dämonie und Legitimität noch keine befriedigenden Mechanismen ausgebildet […]
[…] Man entkommt der Beobachtung nicht, da sie durch Beobachtung von Beobachtung entsteht. Soziale Dämonien brechen über die Systeme herein, indem sie jenseits einer Differenz von legitim und illegitim […]
[…] Abzocker besteht nicht darin, Gerichtsprozesse zu führen, sondern nur darin, die Schwachstelle uneindeutiger Verteilung von Informationen darüber, was Recht und Unrecht ist, zu ihrem wirtschaftlichen Nutzen zu belasten. Die […]