Kann ein Gehirn zwischen Wahrheit und Illusion wählen?

von Kusanowsky

Alles, was gegenwärtig zum Thema Willensfreiheit ja oder nein geschrieben wird, bedarf keiner intensiven archivalischen Betreuung, weil im Grunde alles bald ohnehin wieder auf den Tisch kommt. Die Argumentationsschleifen wiederholen sich alle paar Monate. Interessant ist dann nicht die Frage, was schon gesagt oder noch nicht gesagt wurde, sondern wichtig wird bald die Frage sein: wer hat noch nicht, wer will noch mal?

Eine neue Runde in diesen Diskussionsspiel findet sich heute in der Frankfurter Rundschau. Dabei handelt es sich um eine Replik des Strafrechtlers Michael Walters auf die Überlegungen von Gerhard Roth und Grischa Merkel, die aufgrund von neurowissenschaftlichen Forschungen über die Nichtnachweisbarkeit eines freien Willens die Ansicht vertreten, dass in Strafrechtssachen neue Überlegungen über den Umgang mit Straftätern angestellt werden müssten. Liest man diesen Artikel genau, stellt man fest, dass sich die Frage nach Beweis und Gegenbeweis hoffentlich bald auflösen wird und ein Gespräch über die Herkunft des Problems beginnen könnte. Aber soweit ist es noch nicht, weil der Autor, wenngleich schon gegen Ende des Artikels Abweichung von Argumentationsmustern bemerkbar macht, hartnäckig an einer äußerst liebgewonnenen Unterscheidungsroutine festhält: „Dennoch“, so schreibt der Jurist, „geht die moderne Psychologie von einer innerpersönlichen Instanz, einem Ich, aus, das den Umgang mit entsprechenden Vorerfahrungen regelt. Diese Prozesse können gestört sein, sie sind indessen in gewöhnlichen Fällen keineswegs ausgeschlossen. Wir können nicht zu passiven Opfern individualgeschichtlicher Vorfälle reduziert werden.“ Hat man also gerade erst bewiesen, dass es ein „Ich“ als zentrale Instanz irgendwo im Inneren von Menschen gar nicht geben kann, fängt mit der gegenteiligen Behauptung alles wieder von vorne an.

Man merkt sehr deutlich wie unzugänglich die Systeme für einander sind; sie verbleiben bei aller Irrtierbarkeit in den von ihnen jeweils präferierten Unterscheidungen, auch dann, wenn ihre Gültigkeit durch kein überzeugendes Verfahren verifiziert werden kann. In dem Fall bezieht man sich einfach auf ein: „Und dennoch ist es so.“ Die Systeme koppeln sich aneinander durch ein synchrones „Ja-nein-ja-nein“-Wechselspiel, das entlang von Differenzierungsroutinen entfaltet wird. Keines der System kann auf eine übergeordnete autoritative Ebene verweisen, durch die der Streitfall entschieden werden könnte. Entsprechend bleibt nichts anderes übrig als den alten Sisyphos um Rat zu bitten, um den Versuch zu wagen, sich selbst als oberste Entscheidungsinstanz letztendlich einzusetzen. Die Vergeblichkeit ist vorprogrammiert.

Interessant ist nun die Beobachtung von sogenannten „Denkfehlern“. Auch im hier zitierten Artikel ist von einem „Denkfehler“ die Rede, und – wie könnte es anders sein – findet man den Denkfehler immer als Vorwurf an andere. In dem Blogartikel von Postdramatiker zum selben Thema findet sich ebenfalls eine Irritation über einen Denkfehler, aber diese richtet sich dort auf die eigene Argumentation, die eine hübsche hypothetische Schleife vollzieht:

Wäre der positive naturwissenschaftlich-neurophysiologische Nachweis, dass es den freien Willen gibt, nicht zugleich der Beweis, dass es ihn nicht gibt? Denn unterlägen nicht die elektrophysiologischen Ereignisse, die als “freier Wille” zu interpretieren wären, den determinierten Gesetzen der “Natur”? Und würden also der Freiheit durch die Notwendigkeit ihrer eigenen Geltung die Existenz absprechen müssen? Sodaß das Ergebnis der naturwissenschaftlichen Betrachtungen eigentlich ist: Es ist möglich, dass es ihn gibt. Wenn es ihn gibt ist er nach gegenwärtigem Stand nicht messbar (weil es ihn ja sonst nicht geben könnte). Scheint mir schlüssig. Wo ist der Denkfehler?

 

Schade, dass so ein Gehirn nicht reden kann. Es wäre interessant zu wissen, was es von der ganzen Sache hält. Bild: Wikipedia

Schade, dass so ein Gehirn nicht reden kann. Es wäre interessant zu wissen, was es von der ganzen Sache hält. Bild: Wikipedia

Nicht wahr? Wo ist der Denkfehler? Denken wir uns, das Gehirn wäre der „Denker“? Könnte es fehlerhaft denken? Denken wir uns, das Gehirn wäre der Entscheider, könnte es fehlerhaft entscheiden? Wenn man annimmt, dass der Glaube an die Willensfreiheit nur eine Illusion ist, ein determinierter Wille aber die Wahrheit, dann hätte ein Gehirn beim Nachdenken über sich selbst immerhin die Wahl zwischen Wahrheit und Illusion.

An Ende des hier zitierten Artikels aus der Frankfurter Rundschau blitzt in der Argumentation von Walters ein erster Funke an Originalität auf. Er kommentiert die die Überlegungen von Roth und Merkel mit den Worten:

Denn die Freiheit verneinenden Ausführungen sind ja ersichtlich in der Absicht verfasst, die Leser in der Sache zu überzeugen und zu Folgeentscheidungen zu veranlassen, die aus besserer Einsicht und in freier Abwägung der Gesichtspunkte und Argumente getroffen werden. Auch wenn ich diesem Wunsch nicht nachkommen kann, mag ich mich des Schmunzelns darüber nicht zu erwehren, dass Roth/Merkel wenigstens in dieser Beziehung einen „Alternativismus“ für möglich halten.

Abgesehen von einem hübschen performativen Selbstwiderspruch, der sich auf die Unmöglichkeit einer nicht eigenwilligen Entscheidung bezieht, wird immerhin angemerkt, dass auch Neurowissenschaftler Alternativen zu formulieren imstande sind. Wie ihre Gehirne das auch immer hinbekommen sollten, weiß man nicht. Immerhin kann man bemerken, dass der Weg in die Problemfindung langsam  möglich wird. Nicht die Frage, wer Recht hat, wäre entsprechend zu diskutieren, sondern wie die Entscheidungssituation, hier die Frage nach Wahrheit oder Illusion, überhaupt zustande kommen könnte. Wollte man die Beantwortung dieser Frage an ihre Gehirne adressieren, hätten die Diskutanten, ob pro oder contra das selbe Problem: Gehirne antworten nicht.

Siehe dazu auch folgenden Artikel
Handlung und Wahlfreiheit – eine Kurzanalyse