Unverschämte Unschuld 1

von Kusanowsky

Eine Journalistin der  Wiener Stadzeitung „Falter“ hat sich auf die Suche nach Menschen gemacht, welchen nachgesagt wird, dass sie in Internetforen Kritik in Form von Hass und Beleidigungen hinterließen: „Die Täter hinter der Tastatur.“

Auffällig an diesem Artikel ist zweierlei:

1. Diesen beiden Textstellen:

  • „Selten war eine Recherche so schwierig: Es dauerte Wochen, um genügend Interviewpartner zu finden. Fast alle von ihnen forderten Anonymität – und noch mehr als das: Viele Gespräche konnten nur unter der Zusage stattfinden, dass ihre Identität verschleiert wird. Für eine Journalistin ist das eine skurrile Situation: Man sitzt im Wohnzimmer einer Person, spricht über ihr Leben und kann nahezu nichts davon verwenden. Es herrscht Geheimhaltung, als würde man den Angehörigen eines Zeugenschutzprogramms interviewen.“
  • „Ein Resümee? Es war meine bisher skurrilste Recherche. Ich habe dauernd Leute interviewt, die mit mir reden wollen und irgendwie auch wieder nicht. Und ich bin froh, dass so etwas nicht gang und gäbe ist. Denn so, kann ich sagen, funktioniert Öffentlichkeit ganz sicher nicht.“

2. Das erstaunlichste an dieser Reportage ist die naive Unverschämtheit, mit der eine Täterkonstruktion vorgenommen wird, die – gemäß der eigenen Aussage dieser Reportage – keinen Realitätsgehalt hat: die Täter hinter der Tastatur sind unbekannt, und streng genommen müssen sie es auch bleiben, solange die anderen Täter hinter hinter dem Bildschirm genauso unbekannt bleiben dürfen.
Denn die Mitteilungshandlung einer Beschmipfung kann keine Realität gewinnen, wenn das nicht jemand lesen und etwas entgegnen wollte. Und dass der unbekannte Leser a priori unschuldiger sei als der unbekannte Schreiber einer Mitteilung hat noch niemand widerspruchsfrei darlegen können. Denn die Beleidigung muss nicht nur gelesen, sondern es muss auch darüber noch einmal geschrieben werden: es muss Anschlussfindung geschehen, also Kommunikation, damit man wissen kann, was man wissen kann.
Aber warum darf der Schreiber eines Textes verfolgt werden, aber nicht der Leser? Warum wird die Anonymität des Schreibers problematisiert und skanadalisiert, aber nicht die Anoynmität des Lesers und des Weiter- und Anschlussschreibers? Warum zieht der Tataufwand des Hinterlassens von Schriftzeichen eine Verhaftungsnotwendigkeit nach sich und nicht der Tataufwand des Ausrichtens der eigenen Aufmerksamkeit auf diese Schriftzeichen durch Lesen? Warum darf der Leser a posteriori unschuldiger zurück bleiben als der Schreiber?

Die Gründe dafür erhärteten sich durch die massenmedial gestütze Erfahrungsform des Dokuments: es habe einen Hersteller, einen Verfasser, einen Urheber, ein handelndes Subjekt als Verursacher von Kommunikation, was dadurch nachvollziehbar wird, dass sich die Kommunikation dokumentgestüzt irritiert und welche dann diese Dokumente wiederum als Zeugeninstanz aufruft für den Fall, dass sich Ungereimtheiten aller Art durch diesen Dokumentgebrauch zeigen: Der Urheber stellt Dokumente her, aus denen hervorgeht, dass sie einen Urheber haben, also haben sie nachweislich einen Urheber, weil diese Dokumente auf diese Weise referenzierbar werden. Aus den Dokumenten geht auch hervor, dass dieser Urheber eine Adresse hat, also hat der Urheber nachweislich eine Adresse, weil die Referenzierbarkeit auch durch die Angabe einer Adresse zustande kommt; ferner, dass der Urheber eine Person ist, also ist er eine Person, weil so auch Personen referenzierbar werden; und es geht aus den Dokumenten hervor, dass diese Person etwas mitzuteilen hat, also hat sie etwas mitgeteilt. Und wenn man wissen will, was, dann geht das aus diesen Dokumenten hervor, aus welchen auch hevorgeht, dass sie auf andere Dokumente verweisen, für deren Beurteilung wiederum das selbe gilt.

Die Dokumente liefern nachträglich die Zeugenschaft für all das, wodurch der Dokumentgebrauch überhaupt kommunikativ relevant wird und wird die Relevanz der Kommunikation bemerkt, braucht man die Dokumente um etwas wissen zu können, was ohne die Verbreitung dieser Dokumente gar nicht wissbar gewesen wäre. So ist es gar nicht das Dokument, dass die Verbreitung zustande bringt, vielmehr ist es die Verbreitung durch Kommunikation, die die Dokumente zustande bringt.

Auf diese Weise verhindert die Dokumentform die Irritation über Kommunikation, bzw: alle Irritation über Kommunikation muss sich per Dokument referenzierbar machen: weil kontra-evident die Ergebnisse der Kommunikation als ihre Ursache verstanden werden. Und was man nirgends lesen kann, das kann es folglich gar nicht geben. Und wenn nunmehr doch referenzierbar wird, dass es etwas gibt, über das man nicht berichten kann, also z.B. über anonyme Täter, dann kann immer noch anschlussfähig mitgeteilt werden, es seien Täter als Verursacher im Spiel, auch dann, wenn auf der eigenen Aussagebasis von Dokumenten eben darüber nachweislich nichts nachweisbar ist.

Welche Unverschämte Unschuld derjenigen, die das heraus finden können! Der Täter ist der Täter, auch dann, wenn empirisch mehr keiner zu finden ist. Wie könnte es anders sein?

Siehe dazu auch:  Tat und Täter