Paradoxie und Geheimnis – Überlegungen zur Empirieform der modernen Gesellschaft 3
von Kusanowsky
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Die sehr erfolgreiche Verwendung des Dokumentschemas ob seines persuasiven Gehalts zog unvermeidlich Probleme nach sich, deren Lösung entweder in die Zukunft durch eine Fortschrittsannahme verlegt oder durch Vermeidung und Verbot beiseite geschoben wurde. Zu diesen Problemen, die sich direkt aus der Verwendung des Dokumentschemas ergaben, gehörten: Selbstreferenz, Nachweis von Kausalität, Bestimmbarkeit von Identität und vor allem die Vermeidung von Widersprüchen, da angenommen werden konnte, dass Paradoxien den normalen Ablauf der Systeme blockieren.
Eine höchst erfolgreiche Strategie in der Umgangsweise mit Paradoxien fand sich darin, die Lösung der Widersprüche zu Geheimnissen zu erklären; eine Strategie, in schon zu Beginn des modernen Staates in den staatstheoretischen Schriften des Barock und der beginnenden Aufklärung zu finden ist.(1) Gemäß solcher Strategien gab es Geheimnisse, die entdeckt, gelüftet oder verraten werden können; und es gab solche, die als prinzipiell unlösbar behauptet wurden, wie dies insbesondere in Hochreligionen immer wieder zu finden ist. Gemäß solcher Betrachtungsweisen wird das Widersprüchliche für das alltägliche Handeln isoliert, indem es ein Geheimnis bleibt und wird dadurch neutralisiert. Man weiß zwar, dass da noch etwas ist; aber auch, dass, solange nicht daran gerührt wird, die Dinge ganz normal weiterlaufen können.
Das Geheimnis ist der Versuch einer kommunikativen Beherrschung des Paradoxons: Das Unberührbare, das Tabu wird als Geheimnis und damit als Verbot oder als Unmöglichkeit einer die Sache bestimmenden Kommunikation dargestellt. Das neugierige Nachfragen wird untersagt, durch Belastung des Gewissens entmutigt oder mit der Auskunft, man würde nur unzureichende Ergebnisse erzielen, die erkennen lassen, dass man am Wesentlichen vorbeigegangen sei, abgewimmelt.(2)
Schon in der Frühzeit der Aufklärung konnte sich eine Unterscheidung einspielen, die zwischen Geheimnissen der öffenlichen Angelegenheiten, die auf Bewahrung der gegenwärtigen Form des Gemeinwesens abzielten, und den Geheimnissen der Herrschaftsausübung, die der Sicherheit derjenigen zugerechnet wurden, die die Stelle des Fürsten im Staat inne hatten. Letztere entsprechen dem, was heute unter dem Terminus Staatsgeheimnis verstanden wird und für das, um es zu erkunden, Spionage betrieben werden muss: die Finanzlage, Beratungen und Verträge mit anderen Staaten, militärische Aufmarschpläne und nicht zuletzt natürlich auch die Spionagetätigkeit der anderen Seite. Die Aufrechterhaltung von Geheimnissen zur Kontrollierbarkeit von Paradoxien vertrug sich aber nur schlecht mit den Prinzipien der modernen Vernunft, die nach der Transparenz aller gegen alle verlangte. Interessanterweise zeigt sich, dass durch die Etablierung von Repräsentationsinstanzen höchst effektive Strategien entwickelt werden konnten, um die als Geheimnisse gefassten Paradoxien in den Letztbegründungen von Funktionssystemen zu neutralisieren, und zwar dadurch, dass Repräsentationsinstanzen diese in einer paradoxen Darstellung sinnlich-ästhetisch erlebbar machen.
Schon Carl Schmitt hatte für die absolutistische Staatsverfassung die Erklärung angeboten, dass etwa die Römische Kirche ihre Überlebensfähigkeit der Verknüpfung von Gegensätzen verdankte, die allein durch die Repräsentation des Papstes ermöglicht werde. (3) Demnach gelang die Repräsentation in der Verknüpfung von Macht, Recht und Ästhetik. Macht war präsent durch den Verweis auf Gewalt, Recht durch Verweis auf Ursprung und Tradition.
Mit fortschreitender funktionaler Differenzierung der Gesellschaft, mit der sich herausbildenden Industrialisierung und dem Schwinden der Plausibilität einer Einheit von Immanenz und Transzendenz sowie der Zuverlässigkeit tradierter Zeichenrelationen, wird die Sichtbarkeit des Widersprüchlichen schließlich zu einem drängenden Problem. Eine langlebige Lösung dafür konnte in der Erweiterung einer Staatslegitimation gefunden werden, die spätestens seit der Romantik höchst attraktiv durchgehalten werden konnte. Sie lag in der der Liebe zwischen König und Untertanen, so dass, wo schließlich die Liebe unter allen verwirklicht werde, am Ende jeder Bürger Repräsentant des Staates sein wird. Alle Widersprüche und Paradoxien sind in dieser Liebe aufgehoben. Man denke dabei etwa an die Heimat- und Volksromantik, der nicht zu Unrecht eine affirmative Funktion zur Sicherung der Herrschaftsausübung zugerechnet wurde. Die Sichtbarkeit des Staates in der Familie des Monarchen – triviale Überreste davon finden wir in der Regenbogenpresse unserer Tage – wird zu einem der leitenden Motive im weiteren Verlauf des 19. Jahrhunderts, begünstigt durch Innovationen der massenhaften Verbreitung von Bilderzeugnissen. Man denke etwa an die Rede Erich Mielkes vor der Volkskammer 1989, um zu sehen, wie sehr der Gedanke der Liebe in den Strukturen des modernen Staates erhalten werden könnte. Und man überprüfe darauf hin einmal die Reden von Politikern, die als Repräsentaten des Volkswillens bis heute dafür garantieren, dass Staatsgeheimnisse weiter aufrecht erhalten werden können. (Weiter)
1. Spitznagel, Albert: Einleitung. In: ders. (Hg.): Geheimnis und Geheimhaltung. Erscheinungsformen – Funktionen – Konsequenzen. Göttingen 1998, S. 19 – 51.
2. Luhmann, Niklas: Die Religion der Gesellschaft. Frankfurt a.M 2000, S.81.
3. Schmitt, Carl: Römischer Katholizismus und politische Form. Nachdruck d. 2. Aufl. 1925, Stuttgart 1984.

@Kusanowsky – das zugespitzteste Tabu hat dann Carl Schmitt ausgesprochen: Machthaber in jedem Staate sei jener, der über den Ausnahmezustand entscheide. Das dies für Diktaturen gelte, war klar und bedurfte keiner Begründung. Schmitt wurde in seiner damaligen Staatsfunktion bei den herrschenden Nationalsozialisten (sprich: der SS im SS-Staat) als ihr „Kronjurist“ bezeichnet. Nach 1945 war aber schnell klar, das die absolute Macht jetzt bei den Besatzungsmächten lag, unter der klaren Führung der Amerikaner im Westen und gebremst von der Vetomacht der Russen im Berliner gemeinsamen Kontrollrat.
In dem Maße, wie schrittweise die reale Macht der Besatzungsmächte von den Alliierten (durch den schnell einsetzenden Kalten Krieg) auf die 1949 gegründeten Regierungen der zwei deutschen Staaten überging, (im Osten blieb es aber bei der klaren, nur ideologisch verbrämten – „Bruderstaaten“ – Machtposition der Sowjetunion), in dem Maße ging Macht auf die Adenauer-Regierung über. Die demokratisch gewählte Adenauerregierung zeigte schnell, das auch demokratisch übertragene Macht immer diese Macht bleibt, die über den Ausnahmezustand entscheidet. Das zeigte sich sofort in dem Staatsstreben zur Installation der Notstandsgesetze. Die wurden zwar von linksdenkenden und unter der Parole „ohne uns“ aufmarschierenden (Bonn Hofgarten) sogenannten Friedensbewegung heftig und massiv öffentlich bekämpft, aber vergeblich. Das sah man sofort daran, dass die SPD unter Wehner knallhart auf diese Staatsposition der absolut ungeteilten Macht umschwenkte. Als die SPD dann regierte, zeigte sie zwar zunächst den Versuch eines neuen Machtgesichtes ( unter Brandt: „mehr Demokratie wagen“), aber das führte realistisch nur zur freundlicheren Gestaltung der Ostpolitik (Debatte zur Anerkennung der DDR), doch wegen der Notwendigkeit, die Rote Armee-Fraktion (RAF) als sich etabliert habende ausserparlamentarische (kämpfende, mordende) Opposition nun ihrerseits zu bekämpfen, zeigte auch die SPD unter Schmidt-Schnauze aus Hamburg, (der in der Hamburger Flutkatastrophe klar gezeigt hatte, was es heisst, diesmal tatsächlich im Guten, absolute Macht demokratisch legitimiert auszuüben), was Staatsmacht heisst. Als Schmidt dann (ganz frei und klar nach Carl Schmitt) in der Mogadischu-Not entscheiden musste über diesen Ausnahmezustand, da entschied auch dieser demokratische Staatsmann wie ein – auf Zeit – beauftragter römischer Senator: Er befahl, was seine Sonderpolizei in Mogadischu zur Befreiung der Geiseln in der Lufthansamaschine zu tun hatten: töten um der Bewahrung des Rechts und der Selbstbestimmung willen. Er entschied über diesen Ausnahmezustand. Das blieb dann auch so bis zur Schleier-Ermordung (als diesmal gescheiterte Befreiungsaktion) und führte zur Verhaftung der RAF-Mannschaft. Für die wurde eigens ein Zuchthaus in Stammheim gebaut, allerdings ein sehr modernes. Es war so modern, dass sich darin auch vollkommen unaufklärbar alle Gefangenen „ermorden“ sprich: zu Tode bringen liessen. Auch der aus Frankreich zur Aufklärung anreisende Sartre konnte hieran nicht das Geringste ändern. Der demokratische Staat hatte die alten Maximen der Staatsgewalt des Carl Schmitt schlagend bestätigt. Dieser absolute demokratische Staat baute in der Eifel auch den Regierungsbunker. Und dieser Bunker war dann das Symbol dafür, wer im Falle eines Atomkrieges von wo aus über den Ausnahmezustand mit absoluter Macht entscheiden würde. Der Bunker ist nun zwar geschleift, die Gefahr des Kalten Krieges nach menschlichem Ermessen durch die deutsche Wiedervereinigung beseitigt, doch die Notstandsgesetze sind allemal in Kraft: und im Falle des Falles würde die nun weibliche beauftrage Kanzlerin davon gewiss auch klar, deutlich und uneingeschränkt Gebrauch machen: bis sie abgewählt würde.
Die nun demokratisch gewählten Berliner Machthaber symbolisieren nicht mehr die liebevolle Verbindung der Macht mit dem Volke. Solange sie gewählt sind sind, gebremst vom Zwei-Kammer-System (Bundestag/Bundesrat) werden sie immer dann, wenn entschieden werden muss, auch absolut und souverän entscheiden. Wie sie das denn meinen und exekutieren kann ein jeder sehen beim Verhalten der staatlichen Polizei bei Aufmärschen der langsam aber sicher immer stärker werdenden, die kleinen Ortschaften im Osten schon fast beherrschenden neuen Braunen Bande: Der Staat schlägt absolut konsequent zu wie zu Kaisers Zeiten. Und dabei wird es immer bleiben. Staatsmacht ist immer absolute Macht, wenn es der Ausnahmezustand erfordert.
Rudi K. Sander als dieterbohrer alias @rudolfanders