Auf Netzpolitik findet sich ein Beitrag zum Thema: „Sollen Blogger anonym bleiben?“ In dem Blog heisst es: „Diese Woche berichtete das französische Magazin Numerama über einen Gesetzesvorschlag des Senators Jean-Louis Masson. Denn der Senator fordert, die Anonymität der Blogger aufzuheben: ‚Personen, die nicht professionell über Kommunikationsdienste publizieren, sollen ihren Lesern Elemente zur Verfügung stellen, mit denen sie identifiziert werden können.‘ Dies beinhaltet den Namen, Vornamen, die Postanschrift und eine Telefonnummer. Daraufhin wurde nun eine Online-Petition über das französische OverBlog-Portal gestartet, die unter anderem vom Wikio-Chef, der Organisation Reporter ohne Grenzen und der Quadrature du Net mitunterzeichnet wurde.“
Den ganzen Text findet man hier.
Man kann sich sehr leicht vorstellen, dass Forderungen dieser Art in der Bloggerszene nicht sehr viel Begeisterung hervor rufen. Anonymität wird mit hoher Wertschätzung bedacht, wodurch klar ist, dass dieses Begehren moralisch sanktioniert ist. Aber, einfach gefragt: was ist der Wert der Anonymität, wenn wir annehmen, dass Identität nicht allein ein polizeilich relevantes Faktum ist? Welche Chancen auf eindeutige Identitätszurechnung sind mit dem Internet denn eigentlich noch gegeben, wenn wir nicht annehmen, Identität sei einzig das, was aus einer standesamtlichen Urkunde und einer polizeilichen Kartei hervor geht. Auch für Identitätskonstruktionen gilt, dass verschiedene Systeme verschiedenes darüber wissen wollen und nur verschiedenes darüber wissen können, weil ein Orwellscher Beobachter, der alle Daten kennt, keine Relevanzkriterien findet, nach welchen er die Daten organisiert. Ein Orwellscher Beobachter wäre ähnlich wie Buridans Esel in einer vollständigen symmetrischen Struktur gefangen. Auch ein Orwellscher Beobachter unteliegt dem Selektionszwang und lässt sich wie alle anderen auch, auf seine selbsterzeugten Beobachtungsdefizite ein, womit immer auch – wenigstens prinzipiell – ein Schlupfloch vorhanden ist, um unzumutbaren Zudringlichkeiten eines Orwellschen Beobachters zu entkommen.

Harlekinkostüm mit Maske, Bild: Wikipedia
Das ist natürlich kein überzeugendes Argument, mit dem ein Recht auf Anonymität zurück gewiesen werden könnte. Vielleicht ist aber auch die Beobachtung der Erregung über oben genannte Forderung interessanter als ihre Begründung oder Zurückweisung. Fragen wir so: wie könnte man anonym bleiben, wenn innnerhalb eines Interaktionsgeschehens Ansprechbarkeit und Adressabilität für die Wiederauffindbarkeit von Gesprächspartnern sorgen und im Verlauf Strukturbildungen hervorrufen, die sehr wohl so etwas wie Vertrautheit, Bekanntheit und Erwartungsicherheit ermöglichen? Man könnte antworten, dass Anonymität jederzeit garantiert, sich solchen Strukturzusammenhängen durch Selbstzerstörung aller Responsibilität zu entziehen. Das stimmt gewiss. Aber ist Anonymität eine Voraussetzung oder ein Folge solche Kommunikationsabbrüche? Denn zunächst macht es für die Entfaltung von solchen Referenzstrukturen keinen Unterschied ob diese doppelt kontingent durch beiderseitige Anonymitätsgarantien zustande kommen oder nicht. Klar ist jedenfalls , dass die Unwahrscheinlichkeit des Gelingens von Kommunikation u.a bedingt ist durch die Unwahrscheinlichkeit des Auffindens von Adressen, was bedeutet, dass, wenn Kommunikation gelingt, Adressen selbst Ergebnisse von Kommunikation darstellen, die, wie alle anderen Ergebnisse auch, Beobachtungsdefizite zulassen. Das Problem der Adressierbarkeit auf der Beobachtungsebene erster Ordnung kann dort also nicht vorkommen. Denn entweder es klappt oder nicht. Auf der Ebene erster Ordnung ist keine Irritation darüber möglich, dass die Kommunikation weiter geht. Gleiches gilt auch für die Zurechenbarkeit von Kommunikation.
Erst wenn Götter, Menschen oder Subjekte als Zurechnungsinstanzen auftauchen, wird die Adresse zu einem irritierenden Problem, weil damit Unvollständigkeit und in der Folge mangelnde Kohärenz die Irritierbarkeit steigern. Und erst, wenn auf der Ebene der Beobachtung zweiter Ordnung nicht nur genügend Irrtierbarkeit, sondern auch regelmäßige Irritationsroutinen möglich sind, um Kohärenz sicher zu stellen, kann das vorkommen, woran ein Orwellscher Beoachter immer scheitert, nämlich an der Frage: wer spricht, schreibt, wer schweigt da eigentlich? Interessant ist doch, dass wir diese Frage im Normalfall gar nicht genau beantworten müssen, weil wir sie durch Beobachtung des Orwellschen Beobachters bereits beantwortet haben, indem man sich – anders als der Orwellsche Beobachter – damit begnügen kann, nicht genau zu wissen zu müssen, mit wem man es zu tun hat. Da heisst letztlich, dass Adressen, wenn auch unverzichtbar, auf der Ebene der Beobachtung zweiter Ordnung der Beobachtung entzogen werden können ohne, dass die Kommunikation zusammenbricht. Wer weiß schon, wer hier spricht? Wenn man es weiß, was tut das zur Sache? Und wenn man es nicht weiß, was wüsste man dann nicht? Gewöhnlich würde man meinen, dass sich Adressen in Interaktionszusammenhängen durch ihren Gebrauch stabilisieren. Das ist im Normalfall sicher richtig, aber was sich genau genommen stabilisert ist die Irritation über die Adressierbarkeit einer jeden Gesprächsofferte ob des Umstands, dass Adressen nicht beobachtet, nicht eindeutig identifiziert werden müssen, um das Gespräch fortzusetzen.
Sichergestellt kann dies durch einen spekulativen Umgang mit einer Differenz von Anoymität und Pseudonymität. In der Sozialdimension wird der Umgang damit von Hochstaplern und Outlaws aller Art recht souverän gemeistert. Und niemand muss sich selbst verdächtigen, von niederträchtigen Motiven bewegt zu sein, wenn man davon etwas lernen will.
Die Forderung nach Aufhebung der Anonymität im Internet ist Quatsch. Sie kann nicht erfüllt werden, weil alle Anonymität einem Risiko des Gelingens unterliegt, ein Risiko, das auch für ein Verbot gilt.
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