Das #Leistungsschutzrecht. Abschied von der schöpferischen Zerstörung

von Kusanowsky

Dass kurz vor Jahresfrist durch den Artikel von Mario Sixtus bei Carta der Leviathan noch einmal Wellen schlagen will, scheint nach den Aufwühlungen, die von Wikileaks hervorgerufen wurden, eher beruhigend zu sein, wird doch das Thema Leistungsschutzrecht noch einige Zeit die Erregungsmaschine des Internets entlang vorhersehbarer Affektprogrammierungen antreiben. Wenn man auch, was das kommende Jahr angeht, kaum etwas Genaues wissen kann, so kann man immerhin sagen, dass der Kampf um’s Kapital, denn darum geht es beim Leistungsschutzrecht, nicht durch Meinungskampf entschieden wird. Mögen die Claqueure bei Carta auch noch so viel e Beifallsbekundungen abgeben, einen brauchbaren Vorschlag, wie eine digitale Ökonomie funktionieren wird, kann keiner, auch Sixtus nicht, geben. Was bislang in dieser Sache geäußert wurde, sind entweder halb ernst gemeinte Späße, oder fällt in das Gebiet von Wirtschaftsastrologen. Will man die Situation in einem Satz zusammenfassen, könnte man sagen: Allen ist klar, dass sich was ändern wird, aber nur unter der Voraussetzung, dass alles so bleibt wie es ist. Das gilt auch für die Vorantreiber eines Leistungsschutzrechts (LSR), die – entgegen landläufiger Annahmen über die Realität von Herrschaftsverhältnissen – den Strukturen der Kapitalbindung genauso ausgeliefert sind, wie alle anderen auch. Niemand kann sich einfach entziehen; niemand kann, sind Investitionen erst einmal getätigt, was immer heißt, dass Kreditverträge abgeschlossen wurden, den dann verbleibenden betriebswirtschaftlichen Innovationsspielraum nach eigenen Wünschen erweitern. Dieser Spielraum ist gering, so gering, dass man praktisch nur auf Gottes guten Willen angewiesen bleibt. Daran hat sich, auch wenn sich eine Volkswirtschaftlehre sich nicht mehr um Gottes unsichtbare Hand bekümmert, seit 200 Jahren nichts geändert. Dass die Verlage seit 15 Jahren im Tiefschlaf versunken scheinen, ist keineswegs ihre eigene Schuld, sondern das Ergebnis struktureller Selbstdetermination. Man könnte auch sagen: die Gebete und Opfer haben die Göttern nicht erreicht. Wie stets, wenn religiöse Rituale ihren Zweck verfehlen, verschärfen sich die Maßnahmen. Das deutlichste Symptom der Krise ist die Verstärkung gescheiterter Versuche: wenn das Opfer eines Stiers nicht genügt, schlachtet man die ganze Herde. Es gibt keinen Grund, solche Aberglaubenspraktiken vergangener Zeiten mit Geringschätzung zu belächeln.
Das Notwendigkeit für ein LSR ist der ernstzunehmende Versuch, eine Art gesetzliche Absatzgarantie für Medienprodukte einzurichten. Nur eine solche Absatzgarantie stellt die weitere Unternehmensfinanzierung nach der bekannten Verfahrensweise sicher, weil damit den Banken Sicherheiten gegeben werden können, da Verlage eigentlich nichts produzieren, das man pfänden könnte. Und wenn der Marktstand das einzige verlässliche Kapital ist, auf das es ankommt, muss dieser Stand auch dann noch gehalten werden können, wenn die Verhältnisse auf dem Markt durch ganz andere Verfahrensweisen beobachtbar und reguliert werden. Warum, so könnte man fragen, können Verlagskonzerne eigentlich eine gesetzliche Absatzgarantie fordern, wenn neue mediale Produktionsverfahren und Produkte entwickelt werden? Warum nicht auch Schreibmaschinen- oder Plattenspielerhersteller? Denn gilt nicht das Wort Propheten Schumpeter, demzufolge wir es bei Modernisierungsprozessen mit schöpferischer Zerstörung zu tun haben?  Dass also, während gleichzeitig die einen fallen, die anderen aufstehen? Die Frage ist ja insbesondere deshalb interessant, da der Prozess der schöpferischen Zerstörung selbst zum Erfahrungsbereich der industriekapitalistischen Produktionsweise gehört; es sich also um nichts Neues handelt, wenn Konzerne ihr Kapital verlieren. Warum also die Notwendigkeit der Umwandlung eines zahlungswilligen Kunden in einen zahlungspflichtigen Untertan? Das Argument, das ich versuche anzubringen ist, dass eine Dienstleistungsgesellschaft, die nicht mehr auf eine Warenprouktionsgesellschaft folgt, sondern andersherum dieser voraus geht, schlicht nichts produziert, das man nach betriebs- und finanzwirtschaftlichen Verfahren gebrauchen könnte. Denn alles, was ein Dienstleister herstellt, verschwindet sofort wieder. Ein Lehrer, Berater, Therapeut, Journalist, Künstler mag auch Waren kaufen und einsetzen müssen, aber diese Arbeit ist nicht die Warenveredelung. Das ist nichts Neues, gewiss, aber geht man zu einer Bank und bittet um einen Kredit muss man etwas Bleibenderes mitbringen als Bildung und Gesundheit.
Warum konnte man daraus bislang keine Konsequenzen ziehen? Wodurch wird der Erfahrungsbildungsprozess determiniert? Welches Handicap hat sich eine funktional-differnzierte Gesellschaft aufgrund ihres erfolgreichen Entfaltungsprozesses eingehandelt? Worin besteht ihre Beobachtungsdefizit? Will man sich um diese Frage bemühen, düfte man im gleichen Zuge auch bemerken, was das Internet eigentlich anrichtet: es macht auf dieses Beobachtungsdefizit aufmerksam, nicht etwa dadurch, dass an verschiedenen Stellen andersartige Meinungen geäußert werden, sondern dadurch, dass etwas anderes geschieht. Wenn für das Bankenmanagement die Devise „too big to fail“ gilt, so wird man diesen dämonischen Einbruch wohl auch auf die Verfahrensweisen des Internets anwenden können. Durch das Internet werden die offenliegenden Schwachstellen der Gesellschaft, z.B. die Illusion des Urhebers, belastet; es wird die Haltbarkeit einer halbseitigen Unterscheidungsroutine auf die Probe gestellt. Der Warenproduktionsprozess ist ein Wissensproduktionsprozess, dieser Wissensproduktionsprozess geht aber jeder Warenproduktion genauso voraus wie er aus ihr hervorgeht. Dass dieses zirkuläre Verhältnis einseitig mit der scheinbar voraussetzungslosen Realität der Waren und ihres Urhebers anfängt, korreliert notwendig mit derjenigen Form der Erfahrungsbildung, die diesen zirkulären Prozess unterbricht: nämlich die Form des Dokuments. Es hat ein Anfang und Ende, ein Oben und Unten, ein Vorne und Hinten, ein Vorher und Nachher – dadurch erweist sich alles so Dokumentierte als gegeben, überrüfbar, durchrechenbar, beherrschbar und legitimierbar, also all das, was man als Wirklichkeit bezeichnet, wenn diese Form der Erfahrung so erfolgreich ist, dass man damit die ganze Welt beschreiben könnte. Will man dann aber erklären wollen, dass es auch auch noch etwas anderes gibt, wird’s schwierig. Und solange sich die Schwierigkeiten innerhalb dieser Erfahrungsform immer noch als Kontingenz behandeln lassen, kann man jede Nacht ruhig schlafen.
Wir haben es bei den Bemühungen um ein LSR keineswegs nur mit einem bekannten Prozess der schöpferischen Zerstörung zu tun. In diesem Fall bliebe außer der normalen Empörung, die ja immer dazu gehört, alles beim Alten. Tatsächlich passiert etwas ganz anderes als das, was durch die bekannte Form der Erfahrung behandelt werden kann. Daher hat Tim Bruysten in einem Kommentar bei Carta zurecht auf einen kulturellen Wandel hingewiesen und nachvollziehbar erklärt, auf welche paradoxe Situation man sich einlassen muss: „Probleme eines neuen Zeitalter können nicht mit den Lösungen des vergangenen angegangen und schon gar nicht von der Ethik eines vorhergehenden Zeitalters bewertet werden.“ Einige Zeilen später jedoch: „Wenn jedoch politische Strukturen wie in unserem Fall noch nach den Regeln der Moderne spielen und die Protagonisten der Postmoderne nun die Gesellschaft in ein Museum verwandeln wollen um ihre Pfründe zu sichern, muss die Gesellschaft sich wehren.“ Dass genau dieses „sich wehren“, verteidigen, Willen durchsetzen, kämpfen zu jener Ethik gehört, die gerade erodiert, kann in dieser Form nur als Paradoxie, als Selbstwiderspruch bemerkt werden, weil die Dokumentform neben anderen Eigenschaften auch insbesondere den Widerspruch genauso hilflos erzeugt wie aus der Welt zu schaffen versucht.
Darum gibt es, was das Durchsetzungspotenzial eines LSR angeht sehr viel Grund zur Beruhigung.

Siehe zu diesem Thema auch bei Wavetank: Diskurskratie vs. Utopiekratie