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Tag: Unschuld

Unverschämte Unschuld 3 – Der Kampf geht weiter #cybermobbing

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Die  Täter-Opfer-Semantik hat sich für die Herausbildung einer dichotomischen Methode so eng eingespielt, dass keinerlei Platz ist für Grautöne, für Abstufungen, für ein Mehr oder Minder des Gemeinten: es gibt keine dreiviertel-Opfer, keine zweifünftel-Täter, was auch schwer zu berurteilen wäre. Denn was wäre die ganze Tat, von welcher einer Seite eine fünftachtel und der anderen die ergänzende dreiachtel-Beteiligung zugesprochen werden könnte? Es gibt kein überzeugendes Verfahren, mit dem man eine Anteilszurechnung begründen könnte.

Stattdessen gibt es nur ein Entweder-Oder.  Entweder du bist Täter oder du bist Opfer. Und die sozial verbreitete Akzeptanz der Unschuldsvermutung reduziert die Täter-Opfer-Dichotomie auf den Unterschied zwischen schuldig oder unschuldig. Und die Überhändigung der Nachweisbarkeit unterliegt der Annahme, dass Nachweisbares überhaupt nachweisbar ist, woraus sich konsequenterweise ergibt, dass das, was nicht nachweisbar ist, was sich durch Referenzierung nicht herbeibringen lässt, auch gar nicht real, bzw. nicht wirklich real ist. Dazu gehört vor allem Wahrnehmung, Denken und Erleben, weil alles, was wahrgenommen, gedacht und erlebt wird im selben Augenblick schon wieder entschwindet: was nicht bleibt sei nicht real; wohingegen alles, was real ist, was sich also durch Referenzierung als Bleibendes, als Feststellbares herausstellt, darauf hin beurteilt werden kann, ob es sich um reale  oder um fiktive Realität handelt. So kommt dann durch die Zauberkunst eine Beobachters die Einsicht zustande, dass zwar Wahrnehmen, Denken und Erleben sehr sehr wohl real sind, weil Dokumente auch all dies kommunizierbar machen und es all deshalb wirklich gibt; aber all das ist nicht wirklich real, sei nur im Bereich des Möglichen, des Unbestimmten real, weil durch Referenzierung, also durch Nachweis, nur festgestellt werden kann, dass man darüber nichts Bleibendes und nichts Bestimmtes heraus finden kann. So kommt es also, dass für alles Wahrnehmen, Denken und Erleben die Unschuldsvermutung gilt und übrigens – was folgerichtig gilt – für alles Handeln, es sei denn, man kann das Gegenteil nachweisen.

Wenn man auch gegen diese Zauberkunst eines solches Beobachters keine Einwände anführen möchte, so verbleibt es doch einzig und allein dem Vermögen einer geheimen Zauberkunst des selben Beobachters vorbehalten, zu erklären, wie durch durch Wahrnehmen, Denken, Erleben und Handeln Schuld entstehen könnte. Wie könnte Schuld entstehen, wenn allein Unschuld immer voraus gesetzt sei? Die Antwort könnte lauten: Unschuld ist eben nicht allein voraus gesetzt, allein, Unschuld ist nicht nachweisbar. So sei folglich auch die Handlung der Nachweiserbringung, des Vorbringens von Beschuldigungen, Verdächtigungen und die Beibringungen von Dokumenten zum Nachweis von Schuld von Unschuld bestimmt. Wer behauptet, beleidigt worden zu sein, darf immer die eigene Unschuld behalten, weil dies auf Empfindung beruht, die ja nicht wirklich real wäre. Die triviale Kontingenzformel dafür lautet: Empfindungen sind subjektiv, und allein darum schon irgendwie legitim.
Unschuld müsse nicht verantwortet werden, weshalb es kein Wunder ist, dass diese Unverantwortlichkeit der Unschuld zu einem begehrten Gut werden kann, von dem niemand jemals genug erhalten hat.
Die überall feststellbare Verantwortungslosigkeit ist das Ergebnis von Unschuldsbegehrlichkeiten.

Soziologen, Psychologen und Juristen haben in den letzten ca. 150 Jahren ganze Wälder abholzen müssen, um Rechtfertigungen für ihre Alchemie zu liefern. Was wäre aus diesen Begründungen geworden, hätte man nicht frühzeitig eine nachhaltige Forstwirtschaftwirtschaft betrieben?
Inwischen wird kein Holz mehr gebraucht, sondern Silicium, um den Kampf um die Rettung der Unschuld fortzusetzen.

Die Rettung der Unschuld verlegt sich inzwischen auf den Kampf gegen das sog. Cybermobbing: Das Internet als Feind – Bündnis kämpft gegen Cybermobbing. Dieser Artikel dokumentiert in kompakter Form das ganze Programm transzendentaler Subjektivität: ein Bündnis, eine konspirative Absprache zwischen Menschenbrüdern, die sich gegenseitig ihrer Unschuld vergewissern, wird in einer juristischen Person (hier: als Verein) verobjektiviert, die sich von einem abstraktengedacht Feind umstellt sieht, dem Internet, von welchem wiederum angenommen wird, es sei das Ergebnis von kommunikationsverursachenden Instanzen wie z.B. handelnden Menschen, die für ihre Taten selbstverständlich verantwortlich wären. Da aber alle die Unverantwortlichkeit ihrer Unschuld genießen und so niemand einfach verhaftet werden kann, muss gekämpft werden. Es werden Unrechtstatbestände und Missstände benannt, es wird eine Klientel gesucht, Partei ergriffen, Dringlichkeit und Relevanz durch Experten plausibel gemacht, welche sebstverständlich ebenfalls komplett unschuldig sind.
Wichtig dabei ist, dass sie so konstruierte Kampfsemantik in jeder Hinsicht geeignet ist, die eigene Unschuldsvermutung gar nicht zu beeinträchtigen. Es wird gekämpft und die Kämpfenden können jederzeit unschuldig bleiben. Der Grund dafür liegt im Gewaltverzicht und in der Bereitschaft, allein den Weg des Rechts und der Aufklärung zu beschreiten.
Liest man den oben verlinkten Artikel genau, so kann man festellen, welche Schwierigkeiten der Rechtsfindung und der Aufklärung in den Weg gestellt sind. Die rechtlichen Schwierigkeiten beziehen sich auf die Feststellbarkeit von Tatbeständen (was ist Beleidung, Demütigung, Gewalt …), wann geschah all dies und wo, und schließlich von wem? Und wie und womit? Und da leicht erkennbar, dass die Dinge nicht allein juristisch zu bewältigen sind, müssen sich die Beteiligen zum x-ten Male den Mühen der kritischen Bewusstseinsbildung unterziehen: Erziehen, belehren, beraten, aufklären – also: verhindern.

Noch niemals ist auf diese Weise irgendein Missstand beseitigt oder verhindert worden. Aber darauf kommt es gar nicht an.

 

Unverschämte Unschuld 2 – Streiten, Schimpfen und Beleidigen

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Sein Name war Wowbagger der Unendlich Verlängerte. Er war ein Mann mit Vorsätzen. Nicht sehr guten Vorsätzen, wie er als erster zuzugeben bereit gewesen wäre, aber es waren wenigstens Vorsätze, und sie hielten ihn wenigstens in Trab. Wowbagger der Unendlich Verlängerte war – das heißt, ist einer der ganz wenigen Unsterblichen im Universum. Diejenigen, die unsterblich geboren werden, wissen instinktiv, wie sie damit fertig werden, aber Wowbagger gehörte nicht zu ihnen. Im Grunde hasste er sie inzwischen, dieses Rudel heitergelassener Arschlöcher. (Douglas Adams:Per Anhalter durch die Galaxis, 1980).

In dieser Episode wird erzählt, wie Wowbagger der Unendlich Verlängerte als unsterbliches Wesen von seiner Langweile geplagt, mit seinem Raumschiff durch die ganze Galaxie reist um jedes Lebewesen persönlich aufzsuchen um es zu bleidigen, und zwar in alphabetischer Reihenfolge des Namens, damit er niemanden vergisst und tüchtig etwas zu tun hat.

Wie immer bei Douglas Adams lacht man zuerst und dann dauert es in bißchen bis man anfängt darüber gründlicher nachzudenken. In dieser Geschichte geht es um die alte christliche Vorstellung von der Unsterblichkeit der Seele, die mit der säkularen Erlösungshoffung durch den technischen Fortschritt verknüpft wird. Was würde einem Menschen einfallen, so die Erzählung, wenn durch einen höchst unwahrscheinlichen Zufall beides zusammenfällt? Diejenigen, die gleichsam von „Natur aus“ unsterblich sind, wie z.B. Götter, wissen was sie damit anfangen sollen, nur Menschen müssen sich etwas höchst Abseitiges einfallen lassen, nämlich – wie Friedrich Nietzsche erklärt hätte: ein Mensch macht daraus ein Problem und sucht die Lösung in einem Kunstprojekt. (Nietzsche: „In der höchsten Gefahr des Willens„)

Da nun Unsterblichkeit für Sterbliche nur schwer unterscheidbar ist – und ganz nebenbei: das selbe düfte für Unsterbliche ebenfalls gelten, deshalb sind die einen wie die anderen „heitergelassene Arschlöcher“ – könnte man auf die Idee kommen, ob sich empirische Anzeichen finden, die darauf schließen lassen, dass die nach wie vor ungebrochene Hoffnung auf Ewigkeit und Erlösung im irdischen Dasein darin zum Ausdruck kommt, dass eine Kultur des Beleidigens als Forderung aufkommt.

Der britische Komiker Rowan Atkinson hat ein auf radikale Versachlichung zielendes Argument vorgetragen: „The clear problem of the outlawing of insult is that too many things can be interpreted as such. Criticism, ridicule, sarcasm, merely stating an alternative point of view to the orthodoxy, can be interpreted as insult.“ – Damit ist auf die Komplexität der Verstehenszusammenhänge angespielt, die dadurch entsteht, dass nicht nur jeder ein Recht auf eine Meinung, sondern obendrein durch das Internet die Möglichkeit hat, sie ungefragt und unadressiert zu äußern. Das steigert die Empfindlichkeiten, und führt zu immer komplizierteren Verfahren, um noch Beleidigung von Kritik zu unterscheiden. Warum also nicht zum Mittel der radikalen Versachlichung greifen? Eine ähnliche Überlegung findet sich in einer Kolumne von Sascha Lobo. Warum sollten nur noch Politiker, Journalisten oder Schriftsteller das Recht genießen, sich gegenseitig mit pieksigen Formulierungen, die jederzeit auch einen Beleidigungscharakter haben, zu bedenken? Warum nicht gleich die Freigabe des Rechts zu beleidigen für alle? Insbesondere dann, wenn nunmehr alle Menschen publizieren können, dürfen und wollen.

Erstaunlich daran ist aber eigentlich gar nicht die Vernunft dieser Forderung. Beeindruckend ist vor allen Dingen, dass sie überhaupt gestellt wird. Denn niemand kann Sascha Lobo davon abhalten, sich als Wowbagger zu tarnen, und einen nach dem anderen vorsätzlich und grundlos mit Beleidigungen zu überschütten. Und ob das rechtlich bedenklich ist, ist gar nicht mehr so einfach zu beantworten, insbesondere dann nicht, wenn man ein Kunstprojekt daraus macht.
Soll er doch gleich damit anfangen, statt eine Forderung zu formulieren! Aber nein, es werden Forderungen gestellt, wie es sich für die kritische Subjektivität gehört. Warum eigentlich?

Der Grund ist ein durch die soziale Beschwichtigung der Kritik zu erbringende sozial legitmierte Unschuldsnachweis, der für das kritische Subjekt und seine empfindliche Seele so unverzichtbar ist. Denn erst das Recht ermöglicht eine behagliche Unschuld, die für die eigene Seele und das Verlangen nach Unsterblichkeit so wichtig ist.  Nicht, dass Unsterblichkeit eine irdische Option wäre, aber der Wunsch ist sehr wohl eine.

Daraus ergibt sich die Überlegung, dass es bei dieser Forderung gar nicht um ein Recht auf Beledigung geht, weil Beleidigung ohnehin nicht oder nur sehr schwer verhindert werden kann. Vielmehr geht es um die Sicherstellung der eigenen Unschuldsselbstunterstellung. Man möchte unschuldig bleiben angesichts der ohnehin nicht zu stoppenden Entwicklung. Der politisch-pragmatische Sinn dieser Forderung ist, auch dann noch unschuldig bleiben zu dürfen, wenn gar nichts mehr dafür spricht, dass Unschuld noch zu verteidigen wäre. Es soll eben trotzdem gehen. Es handelt sich um einen Bagatellfall von Ideologie. Das Forderung nach einem Recht zu beleidigen bezieht sich auf den Umstand der Unbeobachtbarkeit eines sozialen Lernprozesses, der das Unvermeidliche der zukünftigen Entwicklung nach Maßgabe des tradionell Erwünschten in Erfahrung bringt.

Diese Ideologie besagt: alle merken, dass sich etwas ändert, aber die Voraussetzung soll in Erinnerung gerufen sein, dass alles bleibt wie es ist. Die Unschuld zeigt sich unverschämt.

Diese Unverschämtheit ist nunmehr die Maske, in die sich das Subjekt einhüllt, komme was da wolle.