Gibt es ein Medium für #kzu? 6 #Datenschutz
zurück / Fortsetzung: Das “Recht auf Anonymität” ist eine der unglaublich vielen Kuriositäten, die die moderne Welt hervorgebracht hat. Das erstmalige Aufkommen dieser Forderung, unbekannt und unerkannt zu bleiben, obwohl man am gesellschaftlichen Verkehr teilnimmt, man damit auch in Gesellschaft verwickelt ist und auf diese Weise immer informativ wirken kann, datiert auf das Ende des 19. Jahrhunderts und hat bis heute zu keinen verlässlichen Lösungen geführt. Denn mag es auch eine Vielzahl von Gesetzen und Vorschriften geben; und mag es in mancher Hinsicht auch wirksame Kontrollmechanismen geben, die so etwas Seltsames wie “Datenmissbrauch” verhindern, so kann man nicht erkennen, dass die Behandlung des Problems seine Dimensionen verringert hätte. Das Gegenteil ist der Fall.
Im Laufe der letzten 120 Jahre ist das Datenschutzproblem nicht eingehegt, überschaubar und in seiner Bedeutung verkleinert worden. Vielmehr ist es immer größer und monströser, immer aufdringlicher und relevanter geworden, ohne, dass bis heute erkennbar geworden ist, wie es auf der Basis bekannter Verfahren durch staatliche Gesetzgebung und internationaler Verträge in den Griff zu bekommen wäre. Datenschützer wissen das, aber geben die Hoffnung trotzdem nicht auf. Warum? Woher diese Hartnäckigkeit? Woher diese unbeirrbare Erwartung, dass man einen Datenschutz mit rechtlichen Mitteln garantieren könnte, obgleich alle überprüfbare Erfahrung über das Gegenteil informiert? Wie ist diese Tenazität möglich? Warum an der Lösbarkeit eines Problems festhalten, wenn sich, gemessen an der Komplexität des Anliegens, dafür kein geeignetes Mittel gefunden hat? Denn das bislang gewählte Mittel ist das gesetzliche Verbot von … ja von was? Es handelt sich um das gesetzlich ausgesprochene Verbot, personenbezogene Daten zu missbrauchen, womit der ganze Schlamassel schon in dieser Andeutung auf dem Tisch liegt: was genau sind personenbezogene Daten? Was genau ist denn der Vorgang des “Beziehens”, des Referierens von Daten auf Personen, wenn nicht eine Relationierung von Daten irgendeiner Sorte auf Daten anderer Sorte? Und natürlich: was ist richtiger, was ist falscher Gebrauch von bestimmten Datensätzen, die über eine entsprechende Referierung von anderen Datensätzen Auskunft geben? Nicht zu vergessen wären dann auch Vorschriften der richtigen Durchführung von Kontrollmechanismen, die ja nur dann verlässlich funktionieren könnten, wenn diese Vorschriften selbst richtig wären und nur formuliert werden könnten, wenn man ein richtiges Verständnis davon hätte, was eine Person ist, was Identität ist, was ein Datensatz ist usw.
Es scheint, dass Datenschutz ungefähr so zuverlässig funktionieren kann wie ein Atomkraftwerk, nämlich dann, wenn nichts falsch gemacht wird und Datenschützer bearbeiten unbeirrbar ihr Problem, von welchem sie sich nur selbst bestätigen, dass es ein richtiges Problem ist und, dass sie es selbstverständlich richtig verstanden haben. Sie können das glauben, weil die Macht mit ihnen ist, die das Problem, statt es zu lösen, überhaupt erst in Erfahrung bringt. Gemeint ist ein Medium für #kzu.
Fortsetzung folgt