Differentia

Tag: Maskierung

Die Berliner Gazette, der Antisemitismus und die Komplexität der Moral

In der Internetzeitung „Berliner Gazette“ ist gerade ein Artikel erschienen, der den Anlass für einen höchst zündstoffreichen Konflikt geliefert hat. Der Artikel „Die Twitter-Bibel“ ist zunächst wenig spektakulär. Es handelt sich dabei um den Bericht über eine moderne Form der Bibeldidaktik, die darin besteht, den gesamten Bibeltext in twittergerechte Fragemente zu zerlegen und durch viele einzelne Tweets einem Lesepublikum zu präsentieren.
In dem Artikel heißt es: „Die Twitter-Bibel ist bereits ein mutiger Schritt…“ Diese Formulierung hatte ich zum Anlass für einen Kommentar genommen, in dem ich meine Skepsis gegen die „Mutigkeit“ dieses Projekts äußerste und statt dessen behauptete, es sei nicht mutig, sondern überfällig. Mein Kommentar:

Den Text der Bibel in Fragmente aufzuteilen und zitierbar zu machen ist das Ergebnis eines historischen Umformungsprozeses, der bereits mit dem Buchdruck eingesetzt hatte. Schon vor der Reformation wurde die Bibel von einem Monument in ein Dokument umgeformt. Die Monumentform der Bibel besagte, dass alles Textverständnis nur als ‚richtiges‘ Verständnis und damit als Gottes Wille möglich war. Wahrheit war das entsprechende Beobachtungsschema, das die Rezeption der Bibel steuerte. Mit dem Buchdruck und mit der Reformation änderte sich das. Die Bibel als Monument wurde in ein Dokument umgeformt, wodurch ein ganz anderes Beobachtungsschema entstand. Durch dieses veränderte Beobachtungsschema entstand auch das, was mit Andreas Rudolff-Bodenstein von Karlstadt angefangen hatte, nämlich die Textkritik als Methode der Exegese.

Dieser Kommentar wurde wiederrum von einem Leser namens „Salvy Ungemach“ kommentiert, der mich über die Falschheit einer ganz bestimmten Aussage in diesem Kommentar belehrte. (Den ganzen Verlauf der Kommentardiskussion kann man hier nachlesen.)
Durch Kommentar und Gegenkommentar kam eine Diskussion in Gang, die schließlich mit folgender Mitteilung von Salvy Ungemach enden musste:

Tja. Bis auf g.n. fällt mir nichts mehr ein.

Als ich diesen Kommentar gelesen hatte, fiel mir zunächst nur die Abkürzung „g.n.“ auf und ich fragte mich, was sie bedeuten könnte. Nach einer kurzen Internetrecherche schrieb ich:

Diese Abkürzung g.n. steht für ‚gojim naches‘ und ist in der jüdischen Familiensprache üblich gewesen. Mit dieser Abkürzung codierten Juden geringschätzende Meinungen über ihre christlichen Nachbarn, die scheinbar abseitige und zweifelhafte Auffassungen und Meinungen vortrugen. Wurden Juden danach gefragt, was diese Abkürzung bedeutete, antworten sie mit ‚ganz nett‘. So konnten praktisch beleidigende Äußerungen getätigt werden ohne das bemerkbar zu machen. Notwendig waren solche Codierungen aufgrund des virulenten Antisemitismus: Wenn Christen Juden beleidigten galt das als gewöhnliche Sache; aber andersherum wurde es den Juden zum Nachteil ausgelegt. Daher das ‚ganz nett‘ – die Juden entzogen sich auf diesem Weise dem Problem. Interessant ist nun, dass mit dem Internet solche Verheimlichungen nicht mehr funktionieren, weil man mit einfachen Mittel sehr schnell heraus finden kann, was gemeint ist, bzw. gemeint sein könnte. Siehe dazu: Chuzpe, Schmus & Tacheles: jiddische Wortgeschichten. Von Hans Peter Althaus

Am Tag zuvor hatte ich diesen Kommentar schon einmal angebracht, aber er ist von Chefredakteur der „Berliner Gazette“ – Fabian Wolff – einfach gelöscht worden. Mir wurde giftig mitgeteilt, dass mein Kommentar beleidigend sei. Deshalb hatte ich nun, beim zweiten Mal, folgenden Zusatz angefügt:

Ich bitte darum diesen Kommentar nicht zu löschen, weil noch nicht klar ist, ob sich irgendwer beledigt fühlt. Denn: wer beledigen will muss sich andere Formen der Codierung ausdenken. Und wer sich gegen Beleidigung schützen will auch. Einfach Kommentare löschen löst das Problem nicht.

Auch dieser Kommentar wurde wieder gelöscht mit der selben Behauptung. Man fragt sich, was das soll. Denn die Abkürzung „g.n.“ ist ein Ausdruck der beleidigendenden Geringschätzung, der gegen mich gerichtet war; diese Abkürzung tarnt sich aber als ironische Wendung ins Gegenteil, wenn man eben dies heraus findet. Eigentlich sehr lustig.

Zum Hintergrund: Eine Mitarbeiterin der Berliner Gazette – Magdalena Taube – hatte mich zuvor per E-Mail kontaktiert und angefragt, ob ich für die Berliner Gazette einen Artikel beisteuern wolle. Honorar gäb’s keins; es handelt sich um ein Amateurprojekt. Ich hatte zugesagt und einen Artikel zum Thema „Zerrüttung der Dokumentform durch das Internet“ abgeschickt. Noch bevor dieser Artikel erscheinen konnte ist es zu oben geschildertem Verlauf der Kommentardiskussion gekommen. Mit einiger höchst giftigen und rüden Begründung ist die Löschung meines Kommentars beantwortet worden, auch mein Versuch, auf ein Missverständnis aufmerksam zu machen, wurde genauso kaltschnäuzig und herablassend zurück gewiesen. Unter diesen höchst ungastlichen Umgangsformen kann ich natürlich nicht damit einverstanden sein, dass meine Artikel dort erscheinen. Denn wer weiß welche Frechheiten, gegen die zu erwehren man mir untersagt,  dort außerdem noch entstehen können. Und nun? Man könnte diese Kleinigkeit als mangelnde Medienkompetenz abtun und das ganze auf die jugendliche Unerfahrenheit der Leute zurechnen, was gewiss die Sache zur Hälfte erklären kann.
Interessant ist dieses Affärchen aber aus einem ganz anderen Grunde, nämlich dann, wenn man es soziologisch ernst nimmt.

Die interessante Frage, die man gerade aus der Geschichte des Antisemitismus ableiten kann, ist immer noch höchst relevant. Wie schüzt man sich gegen Sinnzumutungen, die es auf die Zerstörung der sozialen Integrität von Personen abgesehen haben? Der Versuch der Beleidigung tritt als Ergebnis der doppelten Kontingenz auf. Alter und Ego können sich nur dann gegenseitig beleidigen, wenn sie übereinanander darüber informiert sind, dass Beleidigung als Beleidigung codiert ist. Wird aber ein Sinnangebot doppelt codiert und entlang einer Distinktionsachse, welche die Beobachtungsverläufe durch doppelte Kontingenz asymmetrisch ausfächert, in einen Mehrkontextzusammenhang gestellt, so ist prinzipiell eigentlich nicht eindeutig zu klären, ob eine Beleidigung ausgesprochen wurde oder nicht. Diese Uneindeutigkeit eines Mehrkontextzusammenhangs funktioniert damit wie eine Tarnung, eine Maskierung, die sicher stellt, dass man sich den Folgen der Kommunikation, zu deren Ergebnis man nichts beitragen kann, entziehen kann, ohne die Irreversibilität der Ereignisse als Kommunikationsproblem zu sehen. Im Gegenteil: die Unvorhesehbarkeit aller möglichen Folgen kann auf doppelte Weise reflektiert werden. Aber: was wäre, wenn eine solche Distinktionsachse selbst durch Mehrkontextzusammenhänge ihre Scharnierfunktion verliert? Wenn ein soziales Unterscheidungsprogramm, das etwa Attributionen über Relgions- oder Nationalitätszugehörigkeiten gewährleistet, durch andere Unterscheidungsprogramme in seinem Ablauf in der Weise gestört wird, dass Sinnzumutungen, die als doppelt codiert in Erscheinung treten, selbst wiederrum als doppelt codierbar dekonstruiert werden können?

Bei der Berliner Gazette können solche Vorkommnisse nur mit einer zurückgeblieben Humanmoral behandelt werden, die nichts dagegen einzuwenden hat, die Integrität des einen durch die Zerrüttung der Integrität des anderen zu verteidigen. Die Humanmoral der trivialisierten subjektphilosphischen Tradition steht als Hindernis im Wege. Diese Moral macht urteilslos, macht „menschendumm“.

Die Burka und das Verbot der Frauenversteher

Was auch immer man sonst noch über  das Verbot der französischen Nationalversammlung zur Ganzkörperverschleierung sagen möchte, welche Parteilichkeit, ob für oder wider man bei der Beurteilung berücksichtigen möchte, eines scheint wenigstens sicher: der weibliche Körper bleibt für soziale Beobachtungssysteme skandalfähig. Es ist keine Art von Emanzipation möglich, die daran etwas ändern könnte, weil alle Emanzipationsbemühungen den Skandal der Ungleichwertigkeit der Verteilung von Aufmerksamkeit auf anthropogene Umweltkomplexität notwendig reproduzieren müssen, um die Legitimität der Emnazipation nicht aus den Augen zu verlieren.

Zur Ganzkörperentblößung, die genau genommen noch nichts von ihrer Skandalträchtigkeit verloren hat, gesellt sich nun komplementär die Ganzkörperverhüllung als Skandal. Diese Komplementarität war längst überfällig. Keineswegs haben wir es hier mit Widersprüchen zu tun, die von einer Sturheit normativer Ansprüche zeugen. Umgekehrt wird ein Schuh daraus, wenn man dem Gedankengang folgen will, dass das Verbot der Ganzkörperverhüllung mit der Gestattung der Ganzkörperentblößung zusammengenommen eben einen Ausstieg aus normativen Engstirnigkeiten anzeigt. Man sollte dabei bedenken, dass der zurückliegende Kampf um sexuelle Befreiung mehrfach codiert gewesen ist. Denn es ging dabei ja nicht allein um Recht und Unrecht, sondern um die Durchsetzung von Beobachtungspositionen, die eine Verteilung von Rechten und Zumutungen unter die Differenz von Legitimität und Illegitimität zwangen. Dass der weibliche Körper als Erprobungsfeld solcher Hegemonialkämpfe besser als der männliche geeigent scheint, kommt wohl daher, dass der männliche Körper historisch schon anderweitig vergeben war. Eine Befreiung aus der bürgerlichen Manneszucht hat niemals explizit stattgefunden, sondern hat sich auf Fragen der Homosexualität verschoben. Denn in Fragen der männlichen Homosexualität wird ja nicht um „Körperrecht“ gestritten, sondern um ein sexualisiertes Beobachungsverhältnis zwischen Männern, das gerade dadurch entsteht, dass Körperrechte gar nicht streitig sind.

Das selbe gilt im Beobachtungsverhältnis einer Außendifferenz zwischen Männern und Frauen einerseits und einer Binnendifferenz zwischen Frauen und Frauen anderseits nicht in gleicher Weise. Der weibliche Körper unterliegt damit einer doppelten Asymmetrie der Beobachtung, die die Verfügbarkeit des weiblichen Körpers als Recht, als Pflicht und als Zumutung mehrfach verschieden in Erscheinung treten lässt.

In dieser Hinsicht ist das Burka-Verbot eine notwendige und hilfreiche Ergänzung zur Steigerung der Unüberschaubarkeit von Positionsbestimmungen, die in die Falle ihrer ständig steigenden Selbstreflexivität treten müssen. Eine Ganzkörperverhüllung zeigt nämlich – ähnlich wie eine Ganzkörperentblößung – nichts anderes als eine Frau. Damit ist über die Frage, ob nackt oder nicht, ob legitim oder nicht, ob frei oder nicht noch nichts Eindeutiges gesagt. Denn eine Maske ist das, was durch die Verhüllung dessen, was sie verhüllen soll, zutage tritt. Erst durch die Maske wird sichtbar, was sie verbirgt. Wie immer sich die Beobachtungspositionen anschließend enftalten können: in allen Fällen wird die Frau zum skandalfähigen Blickfang, weil ein Beobachter zu jedem Zeitpunkt die Unhaltbarkeit seiner Unterscheidung mitreflektiert. Will man behaupten, die Burka bezeichne einen Verhüllungsskandal, der durch Zwang zur Nichtsichtbarkeit entsteht, wird nun sichtbar, dass der Zwang zur Enthüllung ebenfalls ein Skandal ist, weil die so erzeugte Sichtbarkeit an der Oberfläche das weiblichen Körpers die Zwanghaftigkeit wiederholt, die mit die Zwanghaftigkeit der Verhüllung entsteht.

Das Burkaverbot steigert damit nur die Unhaltbarkeit normativer Strategien zur Durchsetzung von Rechten und Pflichten. Der Niedergang normativer Ansprüche geschieht nicht durch Verzicht auf Zwangsmaßnahmen, sondern durch Pietätlosikeit und Hybris.

Siehe dazu auch den Artikel
Nacktscanner – Die Intimität der Inneren Sicherheit