Differentia

Tag: Männlichkeit

Männlichkeit

Männlichkeit ist von Bedeutung. Was Männlichkeit bedeutet ist dabei gar nicht so wichtig. Denn wie immer man die Frage nach dem Was von Männlichkeit beantworten wollte, stets bleibt Relevanz von Männlichkeit erhalten. Woraus aber bezieht die Zuordnung „Männlichkeit“ ihre Relevanz? Was macht Männlichkeit bedeutsam? Ich tippe auf eine gesteigerte und sozial ausdifferenzierte Akkumulation von Inkommunikabilitäten (Ansammlung von Unaussprechbarkeiten), die sich aus den Konkurrenzverhältnissen (und nicht, wie marxistische Soziologen gern sagen: Produktionsverhältnissen) einer Sozialordnung ergeben, in der keiner eine Chance hat, sich um sich selbst zu kümmern, wenn nicht eine ganze Gesellschaft bienenfleißig alles notwendige bereit stellen würde, um einem Leben eigensinnig nach gehen zu können. Wer über sein Leben selbst bestimmen will, braucht nicht etwa die Hilfe anderer Menschen, sondern die einer ganzen Gesellschaft, weil nur sie leisten kann, was Menschen nicht können: der Paradoxie zu entkommen. Dass das vorhersehbar klappt, kann man an der ständigen Forderung nach Selbstbestimmung ablesen. Niemand kann über Selbstbestimmung selbst bestimmen. Und niemand kann diese Forderung erfüllen, was aber nicht heißt, dass Selbstbestimmung versagt bliebe. Es bleibt nur ungeklärt, wie sie gelingt. Darum lässt die Gesellschaft Konkurrenz zu.

Alle sind in Konkurrenz verstrickt und keiner kann so einfach die Bereitschaft haben, darauf zu verzichten. Konkurrenz verstehe ich dabei nicht als einen Ausstechungswettkampf, bei dem die Tüchtigesten gewinnen, sondern als ein parasitäres Verhältnis der sozialen Sinngebung von Handlung, das eine Struktur der wechselseitigen Störung und Störungsbereitschaft selektiv präferiert, die eben genau das zuwege bringt, was durch konkurrentes Handeln der Beobachtung entzogen werden soll: dass man es nämlich mit sozialer Realität zu tun hat. Auch Konkurrenz ist eine Sozialleistung, auch Konkurrenz braucht eine soziale Ordnung ihres Gelingens, die – wie jede andere – einschließt, dass sie auch scheitern kann. Und um dieses Scheitern zu erschweren, sucht sich eine solche Ordnung „Beschwerungsgründe“ und verankert sie abruffähig und wiederauffindbar in ihrer Menschenumwelt. Ein Ausdruck dafür könnte sein: Stigmatisierung.

Eine sehr gute, weil ansteckungsfähige Beschwerungsgrundproduktionsstrategie ist die Klage über Ungleichheit, Ungerechtigkeit, Unrecht, Übervorteilung und anderes mehr. Wer in Konkurrenzverhältnissen verstrickt ist, findet keine Harmonie des Gelingens, sondern nur Störmanöver gegen Störmanöver, welche dadurch, dass sie aneinander ausgerichtet sind und sich für einander ansprechbar machen, Inkommunikabilitäten akkumulieren; Störmanöver, die beinahe alles von jenem Sinn vernichten, der dazu geeignet wäre, die Konkurrenz zu beenden. Die moderne Gesellschaft hat sich ausgedacht, niemandem grundsätzlich die Beteiligung an Konkurrenz zu versagen, was konsequenterweise heißt: eine weitgehende Gleichverteilung von Beschwerungsschancen sozial bereit zu stellen.

So spricht nichts dagegen, Männlichkeit als Stigma zu konstruieren. Je weniger das Was der Männlichkeit aussprechbar ist, umso besser gelingt es, eine Stigmatisierung vorzunehmen. Männlichkeit als das Verhalten von Arschlöchern zu apostrophieren trägt, gerade weil es nichts zur Sache tut, ideal zur Sache bei. Die Sache ist nämlich Konkurrenz, die Verstrickung verhindert vorzüglich eine Aufdeckung von Stigmatisierungsvorgängen. Zur Ruhe kommt niemand.

Und Gewinner gibt es auch nicht.

Die Burka und das Verbot der Frauenversteher

Was auch immer man sonst noch über  das Verbot der französischen Nationalversammlung zur Ganzkörperverschleierung sagen möchte, welche Parteilichkeit, ob für oder wider man bei der Beurteilung berücksichtigen möchte, eines scheint wenigstens sicher: der weibliche Körper bleibt für soziale Beobachtungssysteme skandalfähig. Es ist keine Art von Emanzipation möglich, die daran etwas ändern könnte, weil alle Emanzipationsbemühungen den Skandal der Ungleichwertigkeit der Verteilung von Aufmerksamkeit auf anthropogene Umweltkomplexität notwendig reproduzieren müssen, um die Legitimität der Emnazipation nicht aus den Augen zu verlieren.

Zur Ganzkörperentblößung, die genau genommen noch nichts von ihrer Skandalträchtigkeit verloren hat, gesellt sich nun komplementär die Ganzkörperverhüllung als Skandal. Diese Komplementarität war längst überfällig. Keineswegs haben wir es hier mit Widersprüchen zu tun, die von einer Sturheit normativer Ansprüche zeugen. Umgekehrt wird ein Schuh daraus, wenn man dem Gedankengang folgen will, dass das Verbot der Ganzkörperverhüllung mit der Gestattung der Ganzkörperentblößung zusammengenommen eben einen Ausstieg aus normativen Engstirnigkeiten anzeigt. Man sollte dabei bedenken, dass der zurückliegende Kampf um sexuelle Befreiung mehrfach codiert gewesen ist. Denn es ging dabei ja nicht allein um Recht und Unrecht, sondern um die Durchsetzung von Beobachtungspositionen, die eine Verteilung von Rechten und Zumutungen unter die Differenz von Legitimität und Illegitimität zwangen. Dass der weibliche Körper als Erprobungsfeld solcher Hegemonialkämpfe besser als der männliche geeigent scheint, kommt wohl daher, dass der männliche Körper historisch schon anderweitig vergeben war. Eine Befreiung aus der bürgerlichen Manneszucht hat niemals explizit stattgefunden, sondern hat sich auf Fragen der Homosexualität verschoben. Denn in Fragen der männlichen Homosexualität wird ja nicht um „Körperrecht“ gestritten, sondern um ein sexualisiertes Beobachungsverhältnis zwischen Männern, das gerade dadurch entsteht, dass Körperrechte gar nicht streitig sind.

Das selbe gilt im Beobachtungsverhältnis einer Außendifferenz zwischen Männern und Frauen einerseits und einer Binnendifferenz zwischen Frauen und Frauen anderseits nicht in gleicher Weise. Der weibliche Körper unterliegt damit einer doppelten Asymmetrie der Beobachtung, die die Verfügbarkeit des weiblichen Körpers als Recht, als Pflicht und als Zumutung mehrfach verschieden in Erscheinung treten lässt.

In dieser Hinsicht ist das Burka-Verbot eine notwendige und hilfreiche Ergänzung zur Steigerung der Unüberschaubarkeit von Positionsbestimmungen, die in die Falle ihrer ständig steigenden Selbstreflexivität treten müssen. Eine Ganzkörperverhüllung zeigt nämlich – ähnlich wie eine Ganzkörperentblößung – nichts anderes als eine Frau. Damit ist über die Frage, ob nackt oder nicht, ob legitim oder nicht, ob frei oder nicht noch nichts Eindeutiges gesagt. Denn eine Maske ist das, was durch die Verhüllung dessen, was sie verhüllen soll, zutage tritt. Erst durch die Maske wird sichtbar, was sie verbirgt. Wie immer sich die Beobachtungspositionen anschließend enftalten können: in allen Fällen wird die Frau zum skandalfähigen Blickfang, weil ein Beobachter zu jedem Zeitpunkt die Unhaltbarkeit seiner Unterscheidung mitreflektiert. Will man behaupten, die Burka bezeichne einen Verhüllungsskandal, der durch Zwang zur Nichtsichtbarkeit entsteht, wird nun sichtbar, dass der Zwang zur Enthüllung ebenfalls ein Skandal ist, weil die so erzeugte Sichtbarkeit an der Oberfläche das weiblichen Körpers die Zwanghaftigkeit wiederholt, die mit die Zwanghaftigkeit der Verhüllung entsteht.

Das Burkaverbot steigert damit nur die Unhaltbarkeit normativer Strategien zur Durchsetzung von Rechten und Pflichten. Der Niedergang normativer Ansprüche geschieht nicht durch Verzicht auf Zwangsmaßnahmen, sondern durch Pietätlosikeit und Hybris.

Siehe dazu auch den Artikel
Nacktscanner – Die Intimität der Inneren Sicherheit