Die Loveparade des Jörg Kachelmann #duisburg #kachelmann
Während man in Duisburg nach dem GAU – der Größten Anzunehmenden Unzucht – der Loveparade immer noch mit einer Selbstverständlichkeit, als wolle man einen Elefanten in einem Heuhaufen wiederfinden, nach einem Schuldigen sucht, wird im Kachelmann-Prozess schon wieder einer gesucht. Die Frage nach dem Schuldigen muss beantwortet werden; es steht zuviel auf dem Spiel. Und man irrt, wenn man meint, es ginge in beiden Fällen nur um Recht und Unrecht. Auf Recht und Unrecht muss alles jedoch reduziert werden, weil alle anderen möglichen und genauso berechtigten Differenzen die Leistungsfähigkeit aller Komplexitätsverarbeitungsroutinen vollends überlasten würden, ist doch schon die Frage nach Recht und Unrecht, wenn sie auch mit aller Selbstverständlichkeit gestellt wird, gerade mit einer Wahrscheinlichkeit zu entscheiden, die der baldigen Ankunft von Außerirdischen sehr nahe kommt.
Aber sei’s drum. Wo gehobelt wird, wo geravet und gepimpert werden darf, da müssen auch Späne fallen dürfen.
Interessant deshalb in diesem Zusammenhang lediglich die Feststellung der Tatsache einer umgekehrten Parallelität beider Schauprozesse. Denn um Schauprozesse handelt es sich; nicht im konventionellen Sinne, mit dem öffentliche Gerichtsverfahren bezeichnet werden, bei denen die Verurteilung des Beklagten bereits im Vorhinein feststeht. Im Vorhinein steht hier etwas anderes fest, nämlich die Beweisbarkeit von Geschehnissen durch sozial-strukturierte Prozesse (also nicht nur juristische im engeren Sinne); sie steht auch dann fest, wenn – wie im Falle Duisburgs – der Elefant im Heuhaufen partout nicht gefunden werden kann, während im Fall Kachelmann dem Schuldigen höchst raffinierte Versteckmethoden unterstellt werden müssten, um seine nur schwer wiederauffindbare Idenität einigermaßen gut erklären zu können, wollte man denn anders nicht einfach nur die moralische Integrität der Beischlafenden grundsätzlich in Frage stellen.
Für beide Fälle kann die selbe Frage gestellt werden. Fehlt es an Beweisen?
Im Fall Duisburg dürfte gerade die Tatsache, dass es eine Vielzahl an Beweisen gibt, Schrift- wie Bilddokumente, öffentlich zugängliche genauso wie aktenmäßig verborgene, die die Sache enorm schwer machen, weil nicht einmal ein einziges dieser vielen Dokumente auch nur eine Frage eindeutig beantworten kann: Was beweist das alles? Was ist darin zu lesen, zu sehen, zu ermitteln, das weiterhelfen könnte? Ferner ist es gerade die Vielzahl aufeinander verweisender Dokumente, die ihren Wahrheitsgehalt gegenseitig einschränken und relativieren.
Genau andersherum im Fall Kachelmann. Es gibt nicht einen Beweis, der von einer Tat sprechen könnte, also müssen Beweise, sobald ein Verdacht – der ja nicht selbst auf einem Beweis beruhen kann – berechtigt scheint, erzeugt werden durch Gutachten, Sekundärzeugen, Glaubwürdigkeitsvermutungen von Experten aller Art.
Daher meine Rede von „Schauprozessen“: Im ersten Fall ist es gerade die Kompelxität von Beweisen, die doch eigentlich beweisen müsste, dass man nichts von dem beweisen kann, was bewiesen werden soll. Im zweiten Fall ist es eben der Mangel an Beweisen, der das selbe beweisen müsste.
Aber egal, Schwamm drüber, es geht ja gar nicht um Beweise, sondern um das Verfahren. Und vielleicht geht es nicht einmal um das Verfahren; es geht vor allen Dingen darum, durch Schauprozesse dieser Art das Problem nicht in Vergessenheit geraten zu lassen, das ehedem als Lösung entstanden ist, als die Vermutung der Beweisbarkeit reflexionsverstärkende Aufmerksamkeit auf sich ziehen konnte, weil mittelalterliche Restbestände von Routinen der Abweichungsvermeidung in ihrer Trivialität nicht mehr auszuhalten waren. Inzwischen hat sich dieses Verhältnis umgekehrt. Schauprozesse dieser Art sind Trivialprozesse, was insbesondere durch die massenhaft verbreiteten Kenntnisse im kritischen Umgang mit Dokumenten aller Art erklärbar wird.