Differentia

Tag: Dokumentform

Über die moderne Form der Empirie 1

Was sich gegenwärtig abzeichnet ist, dass die Benutzung des Internets für die entwickelten Stabilitätsgarantieren einer funktional-differenzierten Gesellschaft eine regelrechte Katastrophe darstellt. Es geht dabei nicht um Vernichtung oder Zerstörung, sondern um einen deutlich sprunghaften und dynamischen Vorgang, der den Unterschied von Kontinuität und Diskontinuität beobachtbar macht.
Da das Internet auch ein Verbreitungsmedium ist, schlägt sich diese Katastrophe nieder in der Sprengung der modernen Empirieform, an welcher die Funkionssysteme nach Maßgabe ihrer jeweils eigentümlichen Funktionslogik partizipieren und sie nach Anforderungen ihrer eigentümlichen Codes differenzieren. Diese Form der Empirie, die ich „Dokumentform“ nenne, richtete sich an der Unterscheidung von referenzierbar und nicht-referenzierbar aus. Zwar konnte innerhalb verschiedener Funktionssysteme die Referenzierbarkeit höchst unterschiedlich behandelt werden, aber nirgendwo war es einem System möglich, die Strukturerwartungen der Umwelt gänzlich zu enttäuschen, zu unterlaufen, zu sabotieren oder außer Kraft zu setzen: ein Richter kann zwar nicht über das Gutachten eines Medziners urteilen, aber durch schamanistische Tänze und Gesänge hätte ein Mediziner einen Richter gewiss nicht überzeugen können. Ja nicht einmal wäre es möglich gewesen, so etwas zu versuchen.

Nebenbei: zu welchen höchst komplexen Verwirrungen diese Form der Empire führt, kann man an dem Evergreen-Streit zwischen Schulmedizin und Homöopathie ablesen. Auf beiden Seiten des Konflikts wird die Unterscheidung referenzierbar/nicht-referenzierbar verwendet, aber ein nüchterner Beobachter wird feststellen, dass eine Partei diese Unterscheidung nicht verlässlicher und überzeugender behandeln kann als die andere. An dem Phänomen des Placebo-Effektes kann man aber feststellen, dass es Zusammenhänge gibt, die sich mit dieser Unterscheidung nicht erfassen lassen. Ergebnis ist Ratlosigkeit, weil gemäß der Empirieform diese Effekte höchst seltsam und absonderlich sind. Sie sind heteroclitisch.
Es wird sogar berichtet, dass Patienten, die wissen, dass sie ein Placebo verordnet bekommen, trotzdem noch zur Auskunft geben, dass es geholfen habe. Gemäß der verwendeten Unterscheidung kann das eigentlich gar nicht sein, weil kein Wirkstoff referenzierbar ist, die Auskunft der Patienten ist aber sehr wohl referenzierbar, weil man inzwischen auch gelernt hat, anders als noch vor 100 Jahren, die Verstandesfähigkeit und die Mündigkeit der Patienten zu berücksichtigen, was übrigens für die Medizin ein schwerer Lernprozess gewesen ist.

Alles, was der modernen Form der Empirie nicht entspricht, wird entweder unterdrückt, beiseite geschoben, bagatellisiert, marginalisiert und, wenn sich dennoch Empiriekontingenzen zeigen, die so nicht behandelt werden können, so werden sie nach Maßgabe der selben Empirieform funktional abgesondert, z.B. als Kunst. Solange einer weiteren Differenzierung aber enge Kapazitätsgrenzen gesetzt sind, wird abweichende Empirie durch Vermeidungsstrategien aller Art in die Inkommunikabilität überführt. Die Indikatoren für entsprechend verlässlich funktionierenden Vermeidungsstrukturen sind Konflikte, Tricksereien und Schummelleien, Umwegmaßnahmen oder einfach auch nur die Nichtbehandlung von Problemen, weil niemand weiß, wie damit umzugehen ist.
Ein Beispiel dafür ist die turnusmäßige Beobachtung, dass Politiker ständig Wahlversprechen brechen. Jeder weiß das, auch Politiker wissen das. Alle empören sich darüber. Und wer die Gelegenheit hat, ohne Kamera und Microphon mit einem Politiker zu sprechen, wird heraus finden, dass auch Politiker nicht damit einverstanden sind, dass sie dies tun müssen. Nicht weil es der Politik gefällt, geschieht dies, sondern weil nicht erkennbar ist, wie es sonst gehen sollte. So werden Wahlversprechen regelmäßig gegeben, eventuell wieder gebrochen und das nächste Wahlergebnis abgewartet. Und solange die Wahlbeteiligung gerade noch zufriedend stellend ist, gibt es keinen Grund dafür, mit dieser Routine aufzuhören. Keiner ist so recht damit einverstanden, aber alle machen mit. Aus diesem Grund muss die Empörung über dieses Geschehen zulässig gemacht werden, weil diese Empörung selbst eine Funktion hat, nämlich: die Strategie der Nichtbehandlung des Problems zu legitimieren. Und sobald Empörung verlässlich erwartbar ist, kann darauf wieder gemäß der bekannten Empirieform reagiert werden, indem durch massenmediale Berichterstattung mitgeteilt wird, wer was gesagt, nicht gesagt und wie gemeint und nicht gemeint hat. Es wird dann wieder nur die Unterscheidung von referenzierbar und nicht-referenzierbar verwendet, wodurch die Form der Empirie um ein weiteres Mal ihre Weltnormalität erhält.

Fortsetzung

Unverschämte Unschuld 1

Eine Journalistin der  Wiener Stadzeitung „Falter“ hat sich auf die Suche nach Menschen gemacht, welchen nachgesagt wird, dass sie in Internetforen Kritik in Form von Hass und Beleidigungen hinterließen: „Die Täter hinter der Tastatur.“

Auffällig an diesem Artikel ist zweierlei:

1. Diesen beiden Textstellen:

  • „Selten war eine Recherche so schwierig: Es dauerte Wochen, um genügend Interviewpartner zu finden. Fast alle von ihnen forderten Anonymität – und noch mehr als das: Viele Gespräche konnten nur unter der Zusage stattfinden, dass ihre Identität verschleiert wird. Für eine Journalistin ist das eine skurrile Situation: Man sitzt im Wohnzimmer einer Person, spricht über ihr Leben und kann nahezu nichts davon verwenden. Es herrscht Geheimhaltung, als würde man den Angehörigen eines Zeugenschutzprogramms interviewen.“
  • „Ein Resümee? Es war meine bisher skurrilste Recherche. Ich habe dauernd Leute interviewt, die mit mir reden wollen und irgendwie auch wieder nicht. Und ich bin froh, dass so etwas nicht gang und gäbe ist. Denn so, kann ich sagen, funktioniert Öffentlichkeit ganz sicher nicht.“

2. Das erstaunlichste an dieser Reportage ist die naive Unverschämtheit, mit der eine Täterkonstruktion vorgenommen wird, die – gemäß der eigenen Aussage dieser Reportage – keinen Realitätsgehalt hat: die Täter hinter der Tastatur sind unbekannt, und streng genommen müssen sie es auch bleiben, solange die anderen Täter hinter hinter dem Bildschirm genauso unbekannt bleiben dürfen.
Denn die Mitteilungshandlung einer Beschmipfung kann keine Realität gewinnen, wenn das nicht jemand lesen und etwas entgegnen wollte. Und dass der unbekannte Leser a priori unschuldiger sei als der unbekannte Schreiber einer Mitteilung hat noch niemand widerspruchsfrei darlegen können. Denn die Beleidigung muss nicht nur gelesen, sondern es muss auch darüber noch einmal geschrieben werden: es muss Anschlussfindung geschehen, also Kommunikation, damit man wissen kann, was man wissen kann.
Aber warum darf der Schreiber eines Textes verfolgt werden, aber nicht der Leser? Warum wird die Anonymität des Schreibers problematisiert und skanadalisiert, aber nicht die Anoynmität des Lesers und des Weiter- und Anschlussschreibers? Warum zieht der Tataufwand des Hinterlassens von Schriftzeichen eine Verhaftungsnotwendigkeit nach sich und nicht der Tataufwand des Ausrichtens der eigenen Aufmerksamkeit auf diese Schriftzeichen durch Lesen? Warum darf der Leser a posteriori unschuldiger zurück bleiben als der Schreiber?

Die Gründe dafür erhärteten sich durch die massenmedial gestütze Erfahrungsform des Dokuments: es habe einen Hersteller, einen Verfasser, einen Urheber, ein handelndes Subjekt als Verursacher von Kommunikation, was dadurch nachvollziehbar wird, dass sich die Kommunikation dokumentgestüzt irritiert und welche dann diese Dokumente wiederum als Zeugeninstanz aufruft für den Fall, dass sich Ungereimtheiten aller Art durch diesen Dokumentgebrauch zeigen: Der Urheber stellt Dokumente her, aus denen hervorgeht, dass sie einen Urheber haben, also haben sie nachweislich einen Urheber, weil diese Dokumente auf diese Weise referenzierbar werden. Aus den Dokumenten geht auch hervor, dass dieser Urheber eine Adresse hat, also hat der Urheber nachweislich eine Adresse, weil die Referenzierbarkeit auch durch die Angabe einer Adresse zustande kommt; ferner, dass der Urheber eine Person ist, also ist er eine Person, weil so auch Personen referenzierbar werden; und es geht aus den Dokumenten hervor, dass diese Person etwas mitzuteilen hat, also hat sie etwas mitgeteilt. Und wenn man wissen will, was, dann geht das aus diesen Dokumenten hervor, aus welchen auch hevorgeht, dass sie auf andere Dokumente verweisen, für deren Beurteilung wiederum das selbe gilt.

Die Dokumente liefern nachträglich die Zeugenschaft für all das, wodurch der Dokumentgebrauch überhaupt kommunikativ relevant wird und wird die Relevanz der Kommunikation bemerkt, braucht man die Dokumente um etwas wissen zu können, was ohne die Verbreitung dieser Dokumente gar nicht wissbar gewesen wäre. So ist es gar nicht das Dokument, dass die Verbreitung zustande bringt, vielmehr ist es die Verbreitung durch Kommunikation, die die Dokumente zustande bringt.

Auf diese Weise verhindert die Dokumentform die Irritation über Kommunikation, bzw: alle Irritation über Kommunikation muss sich per Dokument referenzierbar machen: weil kontra-evident die Ergebnisse der Kommunikation als ihre Ursache verstanden werden. Und was man nirgends lesen kann, das kann es folglich gar nicht geben. Und wenn nunmehr doch referenzierbar wird, dass es etwas gibt, über das man nicht berichten kann, also z.B. über anonyme Täter, dann kann immer noch anschlussfähig mitgeteilt werden, es seien Täter als Verursacher im Spiel, auch dann, wenn auf der eigenen Aussagebasis von Dokumenten eben darüber nachweislich nichts nachweisbar ist.

Welche Unverschämte Unschuld derjenigen, die das heraus finden können! Der Täter ist der Täter, auch dann, wenn empirisch mehr keiner zu finden ist. Wie könnte es anders sein?

Siehe dazu auch:  Tat und Täter