Sic et non #soziologie
von Kusanowsky
Sic et non – Ja und nein. Ist Soziologie eine Wissenschaft? Die Frage darf gestellt werden, aber nur, wenn man mit der vorschriftsmäßigen Antwort einverstanden ist. Die lautet überraschenderweise immer Ja. Nein ist auch möglich, aber wer so antwortet, wird entweder nicht befördert oder, wenn doch, dann nicht von einem Wissenschaftsbeamten für Soziologie. Will man also die ganze Wahrheit, sprich: eine soziale Ordnung, die ihre Möglichkeiten für die Wissensproduktion entwickelt, prüfen, dann muss man für Ja und Nein getrennte Zuständigkeiten innerhalb der Wissenschaftsbürokratie aufsuchen. Anders geht es nicht.
Daraus könnte man den Schluss ziehen, dass die Frage gar nicht mehr gestellt werden muss, wenn nur eine Antwort zulässig ist. Sie muss auch nicht gestellt werden, aber verhindern kann man diese Frage eben auch nicht. Verhindert werden kann nur, dass die unerwünschte Antwort für den Fortbestand der Soziologie von Bedeutung ist. Das heißt, dass um der Sicherheit ihres Fortbestands für die Soziologie nur die halbe Wahrheit akzeptabel ist, weil die ganze Wahrheit – so das Vorurteil, das durch keine Erfahrungstatsache gestützt wird – keine Entscheidung zulässig macht. Wenn die Mittel begrenzt sind, wenn die Konkurrenz unter den Aspiranten groß ist, wenn nun einmal die Intransparenz der Wissenschaft „die zweite Natur“ einer sozialen Ordnung ist, die keine Notwendigkeit sieht, sich über die Bedingungen ihrer Möglichkeit zu irritieren, wenn außerdem „das Formular“ und seine korrekte Ausfüllung, die Vorschrift und ihre Beachtung das einzige ist, was als Rechtfertigungsgrundlage genommen werden kann, weil alles andere, obwohl genauso wirksam für Entscheidungsfindung (z.B. Habitus) nur auf eine nicht-objektivierbare Realität verweist, die sich den Formularzwängen entzieht, dann gibt es eben nur diese und keine anderen Kontrollzwänge um Entscheidungsfindung zu betreiben. Wer Nein sagt fliegt raus, oder kommt gar nicht erst herein. Also lautet die Antwort immer Ja, auch dann, wenn man mit der anderen Antwort genauso folgenreich die soziale Welt beschreiben, analysieren, interpretieren, erklären und verstehen kann.
Die Nein- und Ja-Sager werden also auf diese Weise von einander getrennt und finden nicht so einfach in eine Situation zurück, in der gelernt werden kann, dass es in der Wissenschaft zuerst aufs Lernen, nicht auf das Formular ankommt. Weil das nicht gelernt werden kann, sind Machtspiele diejenigen Vorgänge, die das Wissenskonzept trainieren. Gewusst kann nur werden, was innerhalb von Machtspielen erlernt wurde, womit zugleich das Spiel um Macht miterlernt wird, ohne jedoch zugleich erklären zu können, wie es denn funktioniert. Und schon gar nicht kann man verstehen, wie überflüssig solche Machtspiele sind. Die soziale Ordnung der Soziologen ist auf Zwang angepasst. Deshalb ist das Vertrauen auf den zwanglosen Zwang des besseren Arguments naiv. Dieses naive Vertrauen affirmiert seine Ordnung und macht sie zugleich verdächtig. Es könnte ja auch anders sein. Aber solchen Lernbeobachtungen sind die größten Hindernisse entgegen gestellt.
Das beschreibt die Quelle des Verdrusses, dem sich die Soziologie aussetzt. Sie hat es stets mit der ganzen Wahrheit zu tun, darf aber nur die Hälfte davon ernst nehmen. Könnte stattdessen ein „sic et non“ in einer Theorie soziologischer Erfahrung berücksichtigt werden, weil nur so Theorie selbst als Erfahrungstatsache erlernt werden kann, dann könnte man Soziologie als einen sozialen Lernalgorithmus auffassen, der nur darum Wissen herstellt, weil er so etwas wie „positives Wissen“ gar nicht braucht. Soziologie ist dann eben Wissenschaft, wenn sie kein positives Wissen herstellt. Und sie ist keine Wissenschaft, wenn doch.
Dieser Gedanke wird ungeprüft aussortiert. Also muss die Karambolage weiter gehen.
Brilliant auf den Punkt gebracht!
Ich erlernte in der Universität die Juristerei. Diese spezielle Form der Philosophie gilt als Wissenschaft – exakt, aber nicht immer messbar.
Diejenigen, die es vor die Studenten geschafft haben sagen auch gern
„zwei Juristen, drei Meinungen.“
Das hält jedoch andere Titelträger im Lehrbetrieb nicht davon ab, den Anschein von Eindeutigkeit als einzige Wahrheit für sich zu akzeptieren und zum Maßstab der Bildungsbefohlenen zu machen.
Kürzlich las ich einen erhellenden Artikel dem ich den „ingenieurhaften Drang zur Eindeutigkeit“ als Grund für Extremismus entnahm.
Hier habe ich das in meinen Kontext eingebettet:
https://commodus.org/agile18
@Alexander Gerber: Durch das zulassen verschiedener meinungen als professionell oder wissenschaftlich (gerade deswegen kann dann auch jeder zwei oder mehr meinungen sich erlauben) wird eindeutigkeit gerade ermöglicht; es wird nämlich auf »fortschritt« gesetzt (= entwicklungshoffnung). Die schwierigkeiten von juristerei, philosophie, soziologie, etc. liegt nun vor allen dingen in deren selbstbezüglichkeit. Die methoden des ingenieurs werden nicht elektronisch-mechanisch bearbeitet, heißt: in ihren möglichkeiten eingeschränkt; sondern durch gesetzliche auflagen, nutzungserwartungen und -ansprüche, ökonomisch-wirtschaftliche begrenzungen. Dagegen sind rechtliche methoden selbst rechtlich fragwürdig. Da kann die ›klarheit‹ ingenieurswissenschaftlicher methodenfindung beeindrucken. Dabei wäre es kein problem, auch für die juristik, die philosophie, die soziologie solche klarheit zu schaffen: man verzichtet einfach darauf, recht selber rechtlich zu behandeln. Bspw. indem man gesetze an Gotteswille knüpft oder die willkür einer einzelperson (man denke an den führerbefehl).
Es hat etwas gedauert, bertrandterrier.
Die Sache ist vielschichtig und erscheint in vielen Formen – aka „komplex“.
Ein Teil dessen, was ich hier angerissen habe, habe ich mittlerweile vertiefend ausgeführt.
Hier:
http://commodus.org/rucksicht
Die juristische Methodik ist klar, präzise und erlernbar.
Allerdings wird sie allzu selten angewandt.
Nach meiner Beobachtung geschieht das allerhöchstens in der Lehre/Ausbildung und an den höheren und höchsten Gerichten.
Der Rest fungiert als Rechtsautomat ohne Verständnis für das System, ‚das Ganze‘.