Einschließung und Inhaftierung. Warum es #Stalking gibt 2

von Kusanowsky

zurück / Fortsetzung: Eine, wenn auch keine vollständige, so doch weiterführende Erklärung könnte mit der Überlegung beginnen, dass der Grund in den spezifischen gesellschaftlichen Voraussetzungen liegt, durch die dieses Stalking gelingt. Stalking gelingt nicht, weil der Täter etwas vor hat, sondern weil es berechtigterweise nichts oder kaum etwas gibt, das ihn an irgendwas hindern könnte; etwas, das man nicht oder nur sehr, sehr schwer herstellen kann, wenn man meint, das Problem schon zu kennen; eine Schwierigkeit, die wegfallen würde, könnte man erkennen, dass das Problem selbst etwas schwieriger zu verstehen ist.
Die gesellschaftlichen Voraussetzungen bestehen nämlich selbst in Hindernissen und Blockaden vielfältiger Art, die sich in der modernen Lebensführung darin bemerkbar machen, dass die Menschen, um an Gesellschaft und den Freiheiten, die sie ermöglicht, teilnehmen zu können, beinahe überall eingeschlossen und inhaftiert sein müssen. Diese Hindernisse und Blockaden nenne ich etwas abstrakter: Vermeidungsstrukuren der Beobachtbarkeit von Gesellschaft, die eingerichtet sein müssen, damit Gesellschaft handelnde Subjekte beobachten kann, denen es nur aufgrund dieser Vermeidungsstrukturen gelingt, miteinander relativ sicher, gefahrlos und gewaltfrei in Kontakt zu treten und Gesellschaft zu erleben. Die Soziologie nennt das Inklusion.

Einen Stalker fasse ich in dieser Hinsicht auf als einen tüchtigen soziologischen Feldforscher, dessen Arbeit darin besteht, diese Vermeidungsstrukturen aufzudecken, indem er die Wege ihrer sozial organisierten und legitimierten Umgehung wiederum blockiert, wodurch sie sich gleichsam entzünden, was bedeutet, dass der Stalker mit seinem Handeln gerade diese Einschließung und Inhaftierung aufdeckt, sie bemerkbar und sichtbar macht und damit Erfolg haben kann und immer einen relativ guten Erfolg haben wird, solange auf diese Aufdeckung sozial mit fortgesetzten Versuchen reagiert wird, diese Aufdeckungsleistung wiederum zu vertuschen, zu unterdrücken, abzuwehren, also sie wiederum zu verdecken, wenn also versucht wird, etwas dagegen zu machen, wenn versucht wird, diese Stalking-Kommunikation zu vermeiden.
Man übersieht in diesem Fall nämlich, dass auch der Stalker in sozialer Einschließung und Inhaftierung lebt und liefert ihm damit die Möglichkeit, die Vermeidungsstrukuren zu seinem Vorteil zu nutzen. Wenn man aber auf Abwehr verzichtet, kann man feststellen, dass dann Einschließung und Inhaftierung für den Stalker ein sehr viel größerer Nachteil sind als es zunächst den Anschein hat.

Die Einschließung und Inhaftierung zeigt sich durch das Leben in unzugänglichen Wohnungen, Büros oder Werkstätten, die nur Vertraute, Mitglieder, Mitarbeiter oder sonstige Berechtigte betreten dürfen. Sie zeigt sich durch die Trennung von Haushalt und Unternehmung, durch Einschließungsmilieus (Foucault) vielerlei Art wie z.B Kitas, Schulen, Krankenhäuser, Pflegeheimen, Geschäfte, Banken, Behörden und alle anderen Einrichtungen, die im Falle ihrer Zuständigkeit aufgesucht werden dürfen und verlassen werden müssen, sobald ein Aufenthaltrecht oder -notwendigkeit erlischt.
Neben zahlreichen explizit rechtlicht geregelten oder auch nur der gesellschaftlichen Gewohnheit und Konvention entspringenden Vermeidungsstrukturen ergibt sich Einschließung und Inhaftierung auch durch eine Vielzahl an Versorgungsnetzen, die gebraucht werden, um diese Vermeidungsstrukuren wieder zu umgehen. Dazu zählen Straßen, Parkplätze, Bahnhöfe, Bushaltestellen, Strom-, Wasser-, Kanal- und Telefonnetz, Müllabfuhr, nicht zu vergessen der Zahlungsverkehr, die Post und andere Empfangsvorrichtungen für massenmediale Angebote.
Dass diese Netze Einschließung und Inhaftierung bewirken, stellt man im Katastrophenfall ganz leicht fest. Zum Beispiel, wenn die Müllarbeiter streiken. wohin mit dem Müll? Zum Beispiel bei Stromausfall im Winter, wenn es abends dunkel ist. Plötzlich geht nichts mehr, man kann nichts machen, weil für alle anderen der Strom ebenfalls ausgefallen ist. Oder wenn man sich in einer fremden Gegend aufhält und einem das Portemonnaie und Telefon mit allem was dazu gehört abhanden kommt. In solchen Fällen liegt man wie ein Käfer auf dem Rücken. Niemand hat ein Schloß verriegelt, aber man erlebt plötzlich die Gefangenschaft der Vermeidungsstrukuren der Gesellschaft. Das handelnde und autonome Subjekt, das sich gerade noch von seinem besonderen Leistungsvermögen beeindrucken lassen konnte, steht nun da und erfährt aufdringlich, was Gesellschaft ist: ein unwahrscheinliches Zufallsprodukt der sozialen Selbstorganisation. Es darf nach wie vor glauben, wünschen und fordern, andere mögen nun dafür zuständig sein, die Katastrophe abzuwenden, wenn denn diese Forderung überhaupt wen erreicht. Aber es gilt, dass diese Vermeidungsstrukuren für alle anderen genauso funktionieren: wenn alles gut läuft, dann ist alles gut. Wenn nicht, dann nicht.
Der Unterschied von Einschließung und Inhaftierung zur Form der Gefangenschaft im Gefängnis ist der, dass Gefängnisgefangenschaft einerseits in der Form der Einschließung und Inhaftierung selbst eingeschlossen ist, diese Art der Einschließung und Inhaftierung aber anderseits Handlungsfreiheit ausschließt. Gefängnisgefangenschaft ist nur der Ausnahmefall des Normalfalls von Einschließung und Inhaftierung. Der Normalfall  schließt Handlungsfreiheit genauso ein, wie er alles einschließt, das zur Bewältigung des Alltags von Bedeutung ist. Das ist wichtig, wenn es darum geht, einen Stalker zu verstehen.

Fortsetzung

 

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