#Wahlgeheimnis, #Pressefreiheit, #Verdacht und #Vertrauen

von Kusanowsky

Was wäre, wenn folgendes passiert: ein Journalist schmuggelt am Wahltag eine Videokamera in die Wahlkabine, von welcher aus er seine geheime Wahl live in die Öffentlichkeit überträgt. Wird dadurch das Wahlgeheimnis verletzt? Darf der Staat dies dem Journalisten verbieten und dabei seine Meinungs-und Pressefreiheit einschränken? Und wie könnte er dies verbieten, wenn der Journalist bei der Wahlentscheidung nicht beobachtet werden darf? Was würde anschließend geschehen, wenn dies aufgedeckt wird?

Meine Überlegung ist folgende:

Einer anwesenden Person muss es verboten werden, einen Wahlberechtigten bei einer Wahl zu beobachten. Der Staat darf in dem Fall die Wahl eines Wahlberechtigten verbieten, auch wenn er beteuert, zu dieser Person ein Vetrauensverhältnis zu unterhalten. Warum? Der Grund ist, dass der Wahlleiter über die Beziehung des Wahlberechtigten zu dieser Person unvollständig informiert ist, und darum im Zweifel zugunsten des Wahlgeheimnisses optiert. Die Begründung leuchtet ein: Wenn ein Vertrauensverhältnis in der Weise unterhalten wird wie behauptet, dann kann man dieser Vertrauensperson auch nach der Wahl die Wahlentscheidung glaubhaft mitteilen. Besteht ein Wahlberechtigter aber dennoch darauf, dass diese Person ihn bei der Wahl aufgrund eines behaupteten Vertrauens beobachtet, dann hat der Wahlleiter einen begründeten Verdacht gegen dieses Vertrauensverhältnis, weshalb er es verbietet, dass eine anwesende Person die Wahlentscheidung beobachten darf, egal um welche Person es sich handelt.
Das scheint mir klar. Das Wahlgeheimnis muss auch gegen alle Beteuerung über ein Vertrauensverhältnis sicher gestellt werden, weil der Staat nur ungenau über die Beziehungen einer Person zu jeder anderen informiert ist, Es gilt: im Zweifel für das Wahlgeheimnis.

Was mir nicht klar ist, warum dies nicht auch hinsichtlich abwesender und unbekannter Personen gelten sollte. Der Staat weiß von den Beziehungen eines Wahlberechtigten zu abwesenden und unbekannten Personen noch viel weniger, hat deshalb doch viel eher Grund zum Verdacht, dass ein Misstrauensverhältnis vorliegt. Aber der Staat kann unmöglich alle Beziehungen der Menschen untereinander kennen, erst recht nicht solche zwischen unbekannten. Und er darf diese Beziehungen auch gar nicht erforschen.

Aber darf er gestatten, eine Wahlentscheidung heimlich zu veröffentlichen? Und welche Möglichkeiten hätte er, das zu verbieten?

Ich weiß es nicht. Bleibt die Möglichkeit, die Stefan Schulz aufwirft:

https://twitter.com/friiyo/status/378880970113691648

Wer kann, darf und will behaupten, dass dieses Video mit Bildbearbeitung nachträglich oder gleichzeitig manipuliert wurde? Denn wenn der Staat das behauptet, dann fragt sich ja ganz allgemein, was man auf sichtbaren Bildern überhaupt sehen kann.

Mindestens eines ist mir klar: dass es so gesehen nicht viele Gründe gibt, von Klarheit auszugehen. Nicht in diesem Fall und auch nicht in vielen anderen.

https://twitter.com/kusanowsky/status/378430668436295681