Die unsichere Reputation #wissenschaft #whistleblowing
von Kusanowsky
„Die DFG und die Whistleblower, oder: Mein Versuch, eine Empfehlung zu verstehen“ von Stefan Heßbrüggen bei Carta.
In dem verlinkten Artikel geht es um die Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur Sicherung „guter wissenschaftlicher Praxis“, die am 4. Juli um weitere Punkte ergänzt wurden. In dem Artikel wird versucht, aus den Ergänzungen der DFG schlau zu werden, was nicht sehr gut gelingt. Die Analyse zeigt, welche unüberwindbaren Schwierigkeiten sich ergeben, wenn sich durch Forschung, Verdacht, Beweis, Vertrauchlichkeit und Öffentlichkeit Verwicklungen ergeben, die an keiner Stelle eine widerspruchsfreie Behandlung von Beschwerden, die sich auf Verstöße gegen die Regeln der sog. „guten wissenschaftlichen Praxis“ beziehen, zulassen.
Man bemerkt in diesem Artikel wie unheilvoll das Verhältnis von Öffentlichkeit und Verschwiegenheit in der Wissenschaft ist: Wissenschaft kann ohne Öffentlichkeit nicht funktionieren, weil sie keine Geheimveranstaltung sein darf. Aber jede Öfffentlichkeit ist zugleich diejenige Instanz, durch die nicht mehr sicher gestellt werden kann, was eigentlich jeder Wissenschaft voraus gehen sollte, nämlich: sicheres Wissen. Denn sicheres Wissen bezieht bezieht sich ja nicht nur auf die Ergebnisse von Forschungen, sondern auch auf Forschungen, die diese Ergebnisse prüfen.
Viel besser erkennt man aber, dass weniger Verschwiegenheit, Öffentlichkeit oder sicheres Wissen die entscheidenden Probleme sind, sondern die Behandlung von Reputation und Reputationsverlust. Darum geht es hauptsächlich, nicht um Wissen oder Wissenschaft.
Solche Verwicklungen und unauflösbaren Probleme haben eine wichtige Funktion: sie machen immer deutlicher darauf aufmerksam, dass eigentlich die Bürokratie als staatlich legitimiertes Verfahren der Exklusion von Personen das Problem ist und nicht die Relevanz des Wissens. Nicht das Wissen wird problematisch, sondern das Nichtwissen hinsichtlich der Behandlung von Personen. Dieses Nichtwissen kann allerdings von der Wissenschaft selbst nicht vermindert werden, sondern wird durch Rechtfertigung verkompliziert. Von diesen Verkomplizierungen spricht der oben verlinkte Artikel.
Und es scheint, dass es immer noch nicht kompliziert genug ist. Eigentlich müssten diese Regelungen eines „Wissenschaftsstrafrechts“ so kompliziert sein, dass jede Veröffentlichung von Schriften riskant wird, riskant nicht in Hinsicht auf die Haltbarkeit des Gewussten, sondern auf die Haltbarkeit der Person. War ehedem die Gewinnung sicheren Wissens die Aufgabe wissenschaftlicher Methoden, so scheitert die Wissenschaft heute daran, dass sie für die Verteidung von Reputationssicherheit keine geeigneten Methoden hat.
Der Ausweg könnte sein, eine Wissenschaft ohne Bürokratie zu finden.
Dem zweiten Teil stimme ich zu. Im ersten Teil steht, was „jeder Wissenschaft voraus gehen sollte, nämlich: sicheres Wissen“. Das halte ich für ganz falsch. Was jeder Wissenschaft vorausgehen sollte ist das Streben nach Erkenntnis. Dagegen steht „sicheres Wissen“ nicht einmal am Ende eines wissenschaftlichen Prozesses, wo auch immer das liegen mag.
Die Fallibilität wissenschaftlichen Wissens ist zugleich das Problem, aus dem die fehlende Möglichkeit zur Reputationsgarantie erwächst. Denn ein Wissenschaftler kann wissenschaftlich absolut unbeanstandbar vorgehen und zu dem Schluss gelangen, dass eine andere Publikation auf wissenschaftlichem Fehlverhalten basiert. (Beispiel: identische Abbildungen von Messergebnissen ohne natürliche Schwankungen) Dennoch kann dieser Schluss falsch sein. Auch kann noch ungewiss sein, wessen Schuld das Fehlverhalten ist.
Und wenn dann eine Kommission darüber befindet, kann auch ihr Befund falsch sein. In zehn Jahren könnten neue Erkenntnisse ergeben, dass bei dieser Art Messergebnisse nicht immer natürliche Schwankungen vorkommen, sondern zuweilen Duplikate. (NB: Insbesondere, wenn die Kollegen sich ein Beispiel an der „Messtechnik“ des Betreffenden nehmen.) Auch dies kann jedoch falsch sein. Die Reputationen aller als falsch erwiesenen sind dann aber lange beschädigt.
Diese Bemerkung bezieht sich darauf, wie die moderne Wissenschaft ihre Macht rechtfertigt. Die Rechtfertigung bezieht sie aus erforschbaren, bildungsfähigem und messbarem Menschenvermögen einerseits und Strukturen der gerechtfertigen Zuerkennnung von Menschenkompetenz andererseits. Diese Macht bezieht sich auf eine Hypothek, die aus der Geburtszeit der modernen Wissenschaft stammt, in der Vertrauen auf Menschenvermögen und Kompetenz sehr unwahrscheinlich zu gewinnen war. Daraus resultierte die Macht der Wissenschaft, der es nun widerfährt, aus der Unwahrscheinlichkeit des Vertrauens auf Menschenvermögen selbst ein Gefängis erschaffen zu haben, durch das ausgeschlossen wird, dass Wissen zum wenigsten Teil menschverursacht ist, sondern vielmehr durch sozial-strukturell determinierte Differenzierung hervorgebracht wird.
Wissenschaft ist nur noch ein Gefängnis. Daher auch die unverhohlene Rede über ein eigenes „Wissenschaftsstrafrecht“. Darin spricht sich eine gewisse Unverschämtheit aus, die eine ganz wichtige Funktion hat: Erst Unverschämtheiten zeigen, wie normal es wird, sich an die Unhaltbarkeit der Zustände zu gewöhnen.
Ich formuliere das mal um, so wie ich es verstehe. (Verzeihung, wenn ich damit die nicht-NSA-knackbare Verschlüsselung breche!)
Die aus der Frühen Neuzeit stammenden strengen Hierarchien der Wissenschaft verhindern Erkenntnis. Fast nur wenn man damals die Ochsentour absolvierte, konnte einem die Kompetenz zugemessen werden, sich angemessen zu einer wissenschaftlichen Frage zu äußern.
Heute ist es gut möglich, dass sich Studienanfänger angemessen zu einer wissenschaftlichen Frage äußern. Da sie eine nicht akademisch verprägte Perspektive mitbringen, können sie auch neue wissenschaftliche Fragen aufwerfen und demnach neue wissenschaftliche Antworten finden, wozu etwa Großordinarien gar keine Möglichkeit mehr haben.
Dieses Ungleichverhältnis von Kompetenz und Machtposition muss aber bekämpft werden, um die gegebene Machtstruktur zu erhalten.
Also muss ein Wissenschaftsstrafrecht her, das insbesondere Kompetenz „kontrolliert“, die der Position in der Machtstruktur nicht entspricht. Wenn zum Beispiel ein Professor an einer Publikation beteiligt ist und ein Student sagt dazu: „Dieses Messergebnis ist unmöglich, es kann nur durch wissenschaftliches Fehlverhalten erklärt werden.“ Dann muss das verhindert werden, indem es verboten, kontrolliert, sanktioniert wird. Wie die HRK-Empfehlung besagt: unabhängig davon, ob die Behauptung wahr oder überprüfbar ist.
Nein. So naiv ist die Wissenschaft nicht gestrickt. Ich versuche es mal so erläutern:
Ich unterscheide zwischen einer beschreibbaren Wissenschaft, wie sie unter den Bedingungen funktionaler Differenzierung entstanden ist, und jeder anderen Art von Wissenschaft, die diese Beschreibung vornehmen kann. Ich unterscheide also zwischen der Selbstbeschreibung der Wissenschaft auf der einen Seite, deren Leitdifferenz nicht die Frage von Wahrheit und Unwahrheit ist – wie Luhmann annahm und was seine Anhänger eher unbedacht übernehmen – sondern Differenzen methodischer Kontrollierbarkeit und einer Fremdbeschreibung auf der anderen Seite, die einen solchen Methodenzwang (Paul Feyerabend) gar nicht mehr zu akezptieren braucht, weil auf der Basis der durch diese Wissenschaft entstandenen strukturellen Vergleichsmöglichkeiten (durch die Zerrüttung der Dokumentform) soviel Sinnpotenzial überschüssig gemacht wurde, dass inzwischen mehr als nur methodische Genauigkeit dazu führt, diese Selbstbeschreibung der Wissenschaft nach Maßgabe einer diskursiven Differenzierung vorzunehmen. Diese diskursive Differenzierung findet ihr Verbreitungsmedium im Internet, besser gesagt: durch ein Verbreitungsmedium, das ein Massenmedium für Massenmedien ist. (So entstehen beispielsweise diese Plagiatsprüfungen.)
Für die moderne Wissenschaft galt, dass Methode und nicht Wahrheit, das war, was diese Art der Wissenschaft sozial-evolutionär geleistet hat. Sie konnte über Differenzen methodisch kontrollierbarer Wissensproduktion das überlieferte Wahrheitsproblem lösen. Die Lösung bestand darin, unter der Voraussetzung der Kontingenz aller Wahrheit Methodenfragen in Entscheidungsverfahren zu überführen. Dabei gilt, dass die Methoden selbst keine Wahrheit ausweisen und auch gar nicht auf Wahrheit gründen, sondern nur ein „geht/geht-nicht“ referieren, aber Wahrheit schließlich als Rechtfertigungsmöglichkeit auswerfen, auch dann, wenn alle ermittelte Wahrheit keine letzte Möglichkeit liefert. Dies gelang der Wissenschaft, wengistens in Europa, also wenigstens dort, wo Universitäten nicht durch Privatkapital organisiert werden, durch ihre Verankerung in die exekutive Staatsgewalt; dies aber so, dass sie Exkeutive über die Wissenschaft selbst keine Gewalt ausübt. So könnte man also durchaus sagen, dass die Wissenschaft ein (gewaltloser) Staat im Staate ist, der sich durch allein durch Macht etabliert hat. Die Macht der Wissenschaft war allein durch die Behandlung von Methodenproblemen entstanden.
An diesen höchst erfolgreichen Strukturbildungen kondensierte schließlich auch ein verlässliches Vertrauen auf Menschenvermögen, das umso attraktiver wurde, da die Abgrenzung zum Menschenunvermögen auch noch in der Wissenschaft selbst berücksichtigt wurde. Dafür steht beispielsweise die Psychoanalyse und der ganze Umkreis dieses Diskurses. Durch dieses Vertrauen auf Menschenvermögen hat sich die Wissenschaft für sich selbst als normal in Erfahrung gebracht. Die Welt dieser Wissenschaft ist insoweit normal, als Menschen Produzenten, Träger und Übermittler von Wissen sind. Alles jenseits dieser Auffassung, was übrigens wiederum durch differenzierte Forschungsmethoden behandelt und bestätigt wird – denn wo sollte sonst die Normalität der Wissenschaft herkommen, wenn nicht durch Ergebnisse methodischer Forschung – ist irgednwie irres Zeug, mit dem Wissenschaft, obgleich bekannt und alltäglich beobachtbar, nichts anfangen kann. Oder, wenn sie, wie im Fall des sog. Fehlverhaltens, dennoch Klärungsbedarf ergibt, so muss dieses Fehlverhalten nach Maßgabe untrüglicher Behandlungsmethoden beurteilt und entschieden werden.
Und nun erkennt man: es geht nicht. Aber das darf eingestanden werden. So wenig wie es Hexerei und Zauberei gab, eine Entdeckung, mit der sich die Wissenschaft emanzipierte, so wenig gibt es wissenschaftliches Fehlverhalten. Es gibt nur scheiternde Rechtfertigungen, die sich an der Behauptung und Verifizierung von Fehlverhalten festklammern, weil auf der Basis entwickelter Methoden keine klare Entscheidung darüber gefunden werden kann, wer sich falsch verhält und wer nicht.
An der Einsichtsfindung, dass es so etwas wie ein wissenschaftliches Fehlverhalten gar nicht gibt, nicht geben kann, sondern im Gegenteil: an der Einsicht, dass das, was gemeinhin „wissenschaftliches Fehlverhalten“ genannt wird, gerade die unverzichtbare Voraussetung für gelingende Wissenschaft ist, scheint sich mir eine andere Wissenschaft zu emanzipieren, die auch noch lernen wird dem Menschenunvermögen mit Vertrauen zu begegnen. Interessanterweise geht dies wiederum aber nur auf dem Umweg der Einhaltung einer Methodendisziplin.
Puh, ich muss sagen, dass ich mich ganz schön der modernen Wissenschaft verbunden fühle. Methoden finde ich ja super 😉
An der Unterscheidung, dass Wissenschaft Erkenntnisstreben beinhaltet [was man von außen nicht sehen kann, daher genauer: die Bedingungen der Möglichkeit von Erkenntnis(streben)], wissenschaftliches Fehlverhalten aber nicht [was man von außen durchaus sehen kann, würde ich meinen], möchte ich gern festhalten. Für die Wissenschaftsforschung [also die Deskription von außen] ist das vielleicht nicht so eine günstige Kategorisierung. Aber ich würde meinen, dass es zu einem performativen Selbstwiderspruch führt, Wissenschaftsforschung zu betreiben und Fehlverhalten & Wissenschaft für ununterscheidbar zu erklären. So weit kann man, meine ich, Foucault nicht treiben.
Dem Menschenunvermögen mit Vertrauen zu begegnen halte ich gar nicht für so ein Problem. Es ist schließlich das einzige Vermögen, das uns zur Verfügung steht. An Methodendisziplin (im Sinne von Standardmethoden und „falschen“ Methoden) glaube ich hingegen nicht.
Es ist in der Tat unerfindlich, wieso die Wissenschaft ihren eigenen Verleumdungsschutz benötigt. Die Angst vor dem Reputationsverlust durch die Stürme des Internets haben ja auch andere. Erst vor wenigen Tagen die Schilderung eines Beamten, Mitglied der CDU, dem eine „Islamisten“-Freundlichkeit untergschoben wurde. Es könnten dann auch andere Autoritätsgruppen auf Sonderrechte pochen – und dann sind wir im Nu bei dem Sonderstrafbestand „Majestätsbeleidigung durch Falschbehauptung“ bzw. „Politikerschädigung durch Falschkommentierung in einem öffentlich zugänglichen Medium“ oder so.
Der Horror der Wissenschaft, dass eine streng wissenschaftliche, methodisch fundierte Debatte plötzlich sozusagen zu einer Meinungsmache in BILD und auf RTL wird, ist völlig übertrieben. Der Regelfall ist der, dass sich außerhalb der wissenschaftlichen Sphäre kaum jemand für „wissenschaftliches Fehlverhalten“ interessiert. Die Plagiatsdebatten drehten sich ja fast ausnahmslos um Politiker und deren Doktortitel. Von daher ist zu vermuten, dass die Regelung der DFG auch aus der politischen Sphäre heraus inspiriert wurde.
Dass es „wissenschaftliches Fehlverhalten“ nicht gäbe, ist vielleicht eine Begriffsfrage, aber letztlich ist damit etwas gemeint, was es sehr wohl gibt und offenbar häufiger vorkommt, als man ahnt: bewusst manipulierte Zahlen wider besseren Wissens sowie bewusst verdeckte Abschreibereien, die unverdiente Reputation aufbauen sollen.
Richtig ist, dass vielleicht etwas anderes eine Fiktion ist: die Dauerhaftigkeit der Reputation. Früher oder später sind die Autoritäten von heute eben die Autoritäten von gestern, die auf einem mehr oder weniger eindrucksvollen Trümmerhaufen von Irrtümern stehen. Der Professor ist aus Wasserdampf und kämpft wie du den Lebenskampf … why not?
Der erste Hauptsatz aller guten wissenschaftlichen Praxis lautet: Alles ist verboten.
Ihr zweiter Hauptsatz lautet: es ist nicht verboten, den ersten Hauptsatz zu postulieren.
Mit dieser Paradoxie ist gleichsam der Urknall der guten wissenschaftlichen Praxis (gwP) beschrieben. Die gwP beginnt zunächst nur damit, das Verbieten für gut zu befinden, um dann herauszufinden, was es an verbietenswerten Dingen gibt, mit denen sich die gwP zu befassen hat. Grundsätzlich gilt dabei, dass das Gute der gwP selbst nichts Merkwürdiges an sich hat; es ist normal und irgendwie selbstverständlich auch dann, wenn nichts so unklar ist wie seine Bedeutung.
Grundsätze müssen sein. Es ist der gwP verboten, keine Grundsätze zu akzeptieren. Es ist manchmal aber auch verboten, Grundsätze unhinterfragt zu akzeptieren.
Die gwP ist damit eigentlich nur eine unauflösbare Kontingenzformel, die der Erforschung, Erprobung und Bestimmung von Verboten aller Art zugrunde liegt, inkl. des Verbots die gwP als Blödsinn abzutun. Daraus resultiert schließlich auch irgendwann die Notwendigkeit, die Grenzen gwP zu übertreten, nämlich dann, wenn auch der Blödsinn nicht mehr nur ein zu vermeidender Umweltfaktor ist, sondern als Forschungsgegenstand in Frage kommt und dann gemäß den Verboten der gwP behandelt wird. Spätestens dann, aber im Prinzip schon viel früher, nämlich dann, wenn überhaupt die Unterschiedslosigkeit alles Sinnhaften selbst nach Maßgabe der gwP behandelt wird, wird die gwP, obgleich längst der wichtigste Spaßfaktor zur Fortsetzung des ernsthaften Gesprächs, zur wichtigsten Angelegenheit der Wissenschaft, weil Übertretung und Verletzung der Regeln des gwP überhaupt erst die Relevanz der gwP zutage fördern und damit den Rahmen der naiven Weltsicht aller Wissenschaft festschreiben.
Denn ohne ein dogmatisches Beharren auf Navität kann auch in der Wissenschaft nichts Neues oder Anderes, nichts Seltsames oder Gefährliches in Erfahrung gebracht werden.
Und wenn dies geschieht, dann kann man froh sein, dass es die gwP gibt.
Gilt nicht nur für Irre, sondern auch für Irrenärzte.
Weisheit ist umfassende theoretische und praktische Daseinsorientierung, auf Sachkunde und Wissen beruhende Tüchtigkeit. Sie kommt also nicht bloss Philosophen zu, sondern auch Handwerkern, Bauern – jedem der versteht, dass er nichts weiss, aber damit gekonnt (nicht gerissen) umzugehen weiss. Rechthaberei, sophistische Rededuelle, Alleswisserei gehören nicht dazu. Weisheit ordnet das Wissen – und Nichtwissen so, dass wir in der Wirklichkeit weiter wirken können, trotz der enormen Löcher in unserem Wissen.
Würde die Wissenschaft einen Wissensbegriff akzeptieren, der Fehlbarkeit zulässt, dann könnten die Wissenschaft sich natürlich nicht nur darüber irren, was wahr, sondern auch darüber, was falsch ist. Und sie könnte dann auch wissen, dass etwas falsch ist, ohne dessen auch sicher sein zu müssen. In diesem Sinne also stellt sie die Frage, ob man etwas lehren – und damit als wahr hinstellen – darf, von dem man weiß, besser: zu wissen glaubt oder vermutet, dass es falsch ist. Und auch in diesem noch einmal präzisierten Sinne wird man die Frage wieder mit einem spontanen Nein beantworten. Schiene es doch das wissenschaftliche Ethos zu verletzen, wenn man „wider besseres Wissen“ Falsches lehren wollte.
Die Wissenschaft lügt!!!! Illuminaten überall!!! Nur wir durchschauen den ganzen Schwindel!!!!!!!