Vernichtung der Öffentlichkeit durch ihre Veröffentlichung

Zu dem Artikel Das Internet vernichtet Öffentlichkeit hat es in diesem Blog eine lange Diskussion gegeben, die sehr viel Unübersichtlichkeit zustande gebracht hatte, durch welche das Argument, dass durch das Internet Öffentlichkeit vernichtet wird, zugeschüttet wurde. Darum möchte ich das gleiche Argument noch einmal aufgreifen und zugleich ankündigen, dies noch häufiger zu tun, weil vermutlich die gleiche Unübersichtlichkeit jedesmal wieder anfällt und abgetragen werden muss. (Gäb es eine Öffentlichkeit für solche Diskussionen, so würde sich das Problem vielleicht nicht mit dieser Hartnäckigkeit stellen.)

Im Sommerloch 2010 verbreiteten sich höchst aufgeregte Diskussionen um Google Street View. Diese Diskussion war durch die Frage geprägt, aus welchem Grunde man seine eigene Hausansicht auf einer Internet-Panorama-Fotografie verpixeln lassen wollte, wenn doch die Hausansicht selbst auch ohne dies von allen Seiten öffentlich ansehbar ist und nicht eigentlich ein geschütztes privates Gut darstellt. Die Irritationen könnte man auf den die Feststellung bringen, dass mit Google-Street-View nur der öffentliche Raum veröffentlicht wurde, weshalb sich konsequenterweise die Frage stellte, was sich denn eigentlich änderte, wenn dies geschieht.
Die Antwort könnte lauten, dass die Veröffentlichung des öffentlichen Raumes das Beobachtungsschema ändert, durch welches der öffentliche Raum als solcher erscheint, womit zugleich ein anderes Beobachtungsschema abgelöst und vernichtet wird.

Eine Möglichkeit, den öffentlichen Raum zu definieren wäre, dass es innerhalb dieses Raums keine privilegierte, kein exponierte Stelle gibt, von welcher aus dieser Raum als öffentlich erscheint. Weil der Raum für alle und für alles zugänglich ist – ein Umstand, den besonders Terroristen ausnutzen – kann niemand ihn von sich aus und für sich als solchen reklamieren. Öffentlicher Raum hieße, dass er von niemandem für alle zur Verfügung gestellt wird, was auch für den Staat gilt. Denn aus diesem Grunde braucht der Staat eine Polizei, eben weil auch die Polizei kein Privileg besitzt, Zugangsrechte vollständig zu kontrollieren, wodurch das Problem entsteht, dass die Polizei lösen soll, nämlich die Sicherstellung der öffentlichen Ordnung, was wenigstens prinzipiell nur ginge, wenn der Raum im Privatbesitz der Polizei wäre. Aber dann stellte sich das Problem nicht.

Unter Öffentlichkeit könnte man eine Verallgemeinerung dieses Sachverhalts verstehen, die besagt: Öffentlichkeit ist das, was jeder wahrnehmen kann, ohne für die eigene Wahrnehmung haftbar gemacht zu werden, weil die Wahrnehmung des Wahrgenommenen als Wahrnehmung niemandem zur Verfügung steht.

Das ändert sich, denn durch Dokumente Wahrnehmung öffentlich kommuniziert wird, da die Dokumente (Malereien, Fotografien, Plakate, Filme usw.) Referenzen abgeben, die auf Sujets, Adressen, Geschmack, Publikum, Gesinnung und ganz allgemein auf affektbesetze Differenzen verweisen, für die keine individuellen oder kollektiven Zurechnungsinstanzen haftbar gemacht werden können. (Daher z.B. das gesetzliche Recht auf das eigene Bild, denn man kann nur für das Bild jemanden verhaften, nicht für dessen Wahrnehmung.)
Solange diese Dokumente sozial-chorologisch verstreut sind, können aus den Ordnungsregeln, durch die diese Verstreuung zustande kommt, auch Regeln abgeleitet werden, um diese Verstreuung kontrollieren. Und erst dadurch, also durch Selektionen der Ordnungsfindung, entstehen Regeln, durch welche Öffentlichkeit als etwas erscheint, das durch diese Ordnung nicht mehr erreichbar ist. Öffentlichkeit wäre das, was durch eine öffentliche Ordnung als unerreichbar erscheint.

Ein Beispiel war die Bennetton-Werbung in den 1990er Jahren: schockierende Bilddokumente wurden öffentlich ansehbar. Deshalb musste herausgefunden werden, von wem sie veröffenlicht wurden. Da die Veröffentlichung dieser Werbung durch eine Ordnung geschah, die Adressen (also die Firma Benetton) schon kannte, konnten die öffentlich wahrnehmbaren Bilder als Werbeaktion sanktioniert werden, ohne damit weder die Wahrnehmung noch die Verbreitung der Bilder zu sanktionieren.
Zugespitzt formuliert: Öffentlichkeit ist die systeminterne, soziale Wildnis der Zivilisation.

Und nun stelle ich mir vor, dass diese Wildnis durch Selektion noch einmal geordnet werden könnte, aber so, dass sie jetzt als eine für einzelne unverfübare Komplettdokumentation durch das Internet beobachtbar wird. Zwar entsteht durch die Dokumentation von Google zunächst eine Verfügbarkeit, weil man die Dokumentation auch ändern kann. Da das Unternehmen eine Adresse als Zurechungsinstanz für die Veröffentlichung von etwas lieferte, das niemandem privilegiert zugänglich ist, richtete sich der Protest an das Unternehmen, es möge doch Verpixelungen vornehmen, weil es angeblich einen privilegierten Zugriff auf diese Dokumentation habe, also ein Vorrecht, das sonst keiner hat. Aber abgesehen davon, dass niemand erklären kann, was es denn mit diesem Privileg auf sich hat, worin das Vorrecht von Google bestehen könnte, da ja die Komplettdokumentation von jedem wahrnehmbar und von niemand privilegiert sanktioniert werden kann, zeigt sich nun, dass die Technik, mit der der öffentliche Raum fotorealistisch veröffentlicht werden kann, selbst wiederum durch den Markt zugänglich wird. (siehe: Google-Streetview-Kamera zum Selberbauen), ein Markt, der sich übrigens durch das Internet strukturiert.

Abschluss der Argumentation: wenn die soziale Wildnis der Zivilisation durch die Ordnung der Zivilisation einem jeden Internetnutzer weltweit durch die Verfügung über einen Internetanschluss der Wahrnehmung zur Verfügung gestellt wird, dann könnte man glauben, dass nur eine neue Ordnungsebene für unverfügbare Wahrnehmung und damit für eine soziale Wildnis nächster Ordnung entsteht. Das könnte man wie Christoph Kappes und Weltenbummler argumentieren – eine Mega-Öffentlichkeit nennen.

Mein Argument lautet, dass man es dann nicht mit einer unverfügbaren Wahrnehmung zu tun bekommt, sondern mit unverfügbarer Dokumentation von Wahrnehmung, also mit Simulation von Öffentlichkeit. Aber diese Unverfügbarkeit muss, damit sie als solche erscheint, selektiv behandelt werden („Filter-Blase“). Und daraus könnte man ableiten, dass diese Unverfügbarmachung einer Komplettdokumentation durch eine Ordnung genauso komplett geordnet werden könnte.

Konsequenz: Vernichtung der sozialen Wildnis – Vernichtung der Öffentlichkeit durch ihre Veröffentlichung.

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