Der abwesende Störer – ein Gerichtsurteil
von Kusanowsky
In einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt/M. wurde in einem Verfahren zur Ermittlung eines Täters, dem eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen wurde, festgestellt, dass ein Anschlussinhaber an seinem eingeschalteten PC anwesend sein müsse, um zu beweisen, dass er eine Urheberrechtsverletzung begangen hat. War er aber abwesend und der PC ausgeschaltet, so könnte man ihn allenfalls als Störer verurteilen, da er seinen WLAN-Router nicht ausreichend gegen Missbrauch geschützt hat.
Gefunden bei Golem: Tauschbörsen – keine Verurteilung ohne gründliche Beweisaufnahme
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