Vergesslichkeit und Irrtum 3
von Kusanowsky
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Die Fähigkeit, ein Gedächtnis zu entwickeln, liegt in der Möglichkeit des Vergessens begründet. Diese gedächtnistheoretische Überlegung, die bei Niklas Luhmann Eingang in die soziologische Systemtheorie gefunden hat, ist keineswegs neu. Schon bei Friedrich Nietzsche findet sich in seiner Kritik am Historismus des 19. Jahrhunderts die Überlegung, dass Menschen kaum eine eigene, individuelle Fähigkeit des Erinnerns entwickeln könnten, wenn nicht eine Kultur Selektionstrukturen bereitstellte, die auf Vergesslichkeit angepasst wären und unter jeweils angebaren Bedingungen Re-Aktualisierungen als Gedächtnisleistung erbrächten. Und auch bei Nietzsche findet sich auch der Gedanke, den später Michel Foucualt aufgegriffen hatte, dass diese Gedächtnisleistungen einen disziplinierenden Effekt hätten, der sich auf Menschen in der Weise auswirkt, dass sie dadurch zu „höheren“ kulturellen Leistungen fähig werden. Zu erinnern wäre auch an Martin Heidegger, der in „Sein und Zeit“ das Vergessen als Voraussetzung für alle Erinnerungsleistung bezeichnete: „Wie die Erwartung erst auf dem Grunde des Gewärtigens möglich ist, so die Erinnerung auf dem Grunde des Vergessens und nicht umgekehrt; denn
im Modus der Vergessenheit erschließt die Gewesenheit primär den Horizont, in den hinein […] das Dasein sich erinnern kann.“ (Sein und Zeit. 16. Auflage, Tübingen 1986, S. 339.)
Auch in der Soziologie wurden bei Maurice Halbwachs in den 30er Jahren erste Schritte für eine Theorie des kollektiven Gedächtnisses formuliert, die auf den Zusammenhang zwischen der Notwendigkeit des Vergessens und der Möglichkeit des Erinnerns aufmerksam machten. Und schließlich sei noch hingewiesen auf die prominenten Arbeiten des Ehepaars Assmann, die sich im Rahmen kulturwissenschaftlicher Theoriebildungen um eine Theorie des kollektiven Gedächtnisses bemühen und dabei auch auf ein Krisenphänomen hingewiesen haben, das sich durch die Ausbreitung digitaler Medien ergibt, nämlich die Frage, ob nunmher nicht nur eine Erinnerungspolitik zu diskutieren wäre, sondern auch eine „Politik des Vergessens„, da mit dem Internet ein riesiger Berg an Verdrängungsleistungen erbracht werde, die die Frage aufwerfen, ob es außerdem ein legitimes Vergessen gäbe.
Welches Interesse man auch immer solchen kulturphilosophischen Gedankengängen entgegenbringen möchte, im ganzen informiert schon der normale Alltag darüber, dass eine Gedächtnisleistung und damit die Fähigkeit zu lernen und Komplexität zu bewältigen direkt verknüpft ist mit Vergesslichkeit. Wer schon einmal morgens einen Einkaufszettel geschrieben hat um nachmittags im Supermarkt wissen zu können, was man einkaufen will, dann aber im Supermarkt feststellt, dass man den Einkaufszettel vergessen hat, kann ahnen wie nützlich einerseits und verhängnisvoll andererseits das Vergessen ist. Ein geübter Umgang mit Aufzeichnungsverfahren entlastet Kapazitäten und schafft Freiheit und Spielräume für andere Selektionen und damit weitere Möglichkeiten zum Aufbau von Komplexität, deren Reduktion dann nicht mehr durch den Verzicht auf Aufzeichnungsverfahren gelingen kann. Eine komplexe Gesellschaft könnte niemals ohne geeignete Aufzeichnungsverfahren (oder auch Aufschreibesysteme) entstehen, und wenn sie so entstanden ist, ist eine Abhängigkeit davon eigentlich gar kein Problem, weil sich mit dem Aufbau von Komplexität die Eignung von Aufzeichnungsverfahren bewährt, wodurch sich in der Folge auch ihre Verlässlichkeit ergibt.
Eben dieser Punkt scheint die Irritationen hervor zu rufen, über die sich die Diskussion im Anschluss an Schirrmachers Schagwort der „digitalen Demenz“ entzündet. Die Vergessensleistungen, die mit dem Internet möglich werden, eröffnen ganz andere Strukuren des Erinnerns, da entsprechende Selektionen bislang unbekannte, bzw. ungeübte Verfahren der Verknüpfung und Auswertung entstehen lassen, die alle Gewissheiten, deren Fragilität übrigens schon vor dem Internetzeitalter bemerkt wurden, bei Marshall McLuhan etwa, ins Wanken bringen. Auch hier zeigt sich, dass diese Fragilität nicht wirklich neu ist, sondern sie kann nur nicht mehr auf die gewohnte Art und Weise behandelt werden. Das bemerkenswerte an digitalen Aufzeichnungsverfahren ist nämlich, dass die auf ihrer Basis entstehenden Erinnerungsleistungen die Gedächtnisfähigkeit mit der dringlichen Frage nach dem Irrtum verknüpfen. Denn in dem Augenbick, wo digitale Manipulationen an Dokumenten der nicht zu vermeidende Normalfall werden, stellt sich die Frage, woran das erinnert, was man erinnert, wenn man prinzipiell nicht mehr über die Verlässlichkeit infomiert ist, die sich durch die Anwendung des konventionellen Dokumentschemas ergeben. Das digitale Aufzeichnen zerstört Originale und damit alle Gewissheit über Herkunft, Verwendung und Weitergabe von Informationen, zumindest solange, solange diese Zerstörung nicht als Lösung für ein Problem verstanden. Und es kann sein, dass dieses Problem überhaupt erst in Erfahrung gebracht werdem muss, damit man verstehen kann, welche Lösungen das Internet liefert.
Fortsetzung folgt.
[…] Fortsetzung […]