Die Zeit und der logische Ort der Utopie als Risiko 1

Philosophische Fragestellungen, die sich mit Aussagen über Futurabilia beschäftigen, findet man bereits bei Aristoteles. Das Konzept der Futurabilien bezieht sich in der traditionellen Logik auf Aussagen über zukünftige Ereignisse. Futurabilia können Aussagen über mögliche und unmögliche Zukünfte sein, verbunden mit der Einschränkung, dass in streng logischer Hinsicht eine modale Wertung der Wünschbarkeit und semantische Aspekte keine Rolle spielen sollten. Solche Überlegungen knüpften speziell in der Logik an eine Fragestellung an, die bereits Aristoteles in der Schrift De interpretatione anriss.
Aristoteles behandelt darin sogenannte kontingente Aussagen über Zukünftiges, kontingente Futurabilien. Im Gegensatz zu notwendigen Futurabilien (auch morgen ist 1 + 1 = 2) und unmöglichen Futurabilien („Morgen werden die Flüsse bergauf fließen“) sind kontingente Futurabilien erst einmal offene Aussagen über Ereignisse, die möglich, aber nicht notwendig sind. Solche kontingenten Futurabilien sind das, was wir Prognosen im engeren Sinne nennen, verstanden als begründete Erwartungspräferenzen. Sogenannte „sichere Prognosen“, logisch notwendige oder auch nur theoretisch notwendige Aussagen über die Zukunft wie zum Beispiel die berühmte Aussage von John Maynard Keynes: „In the long run, we are all dead“, besitzen in dieser Perspektive aber keinen oder nur geringen Erkenntnis- oder Orientierungswert. Als Orientierungswissen sollten allein nichttriviale Aussagen interessant sein, in die nennenswertes empirisches Wissen einfließt, die damit eine von mehreren Möglichkeiten als die wahrscheinlichere herausstellen.
Aristoteles benutzte das Beispiel „Morgen wird eine Seeschlacht stattfinden.“ (*) Mit einer logischen Argumentation stellte er die Existenz der kontingenten Futurabilien in Frage: Schon heute ist wahr, dass morgen eine Seeschlacht entweder stattfinden oder nicht stattfinden wird. Nach dem Satz „tertium non datur“ (Satz vom ausgeschlossenen Dritten) müsste daraus folgen, dass entweder schon heute wahr ist, dass morgen eine Seeschlacht stattfinden wird, oder dass schon heute wahr ist, dass morgen keine Seeschlacht stattfinden wird. Wenn dem so wäre, wäre aus rein logischen Gründen schon heute hinsichtlich dieser Aussage alles entschieden. Eine unbeschränkte Gültigkeit des Gesetzes vom ausgeschlossenen Dritten scheint zur Konsequenz zu haben, dass dass es keine kontingenten zukünftigen Ereignisse geben kann. Verbunden mit diesen Überlegungen ergibt sich dann das Wahrheitsproblem. Wie kann man logisch mit Aussagen über Zukünftiges umgehen? Inwiefern kann von deren Wahrheit oder Falschheit gesprochen werden? Semantisch wäre danach zu fragen, was wir überhaupt mit der Wahrheit prognostischer Aussagen meinen. Außerdem ergibt sich ein Determinismusproblem: Ist die Zukunft bereits festgelegt und wäre damit alle Freiheit nur eine Illusion? Daran schließen sich Fragen an nach der angemessenen Fassungen einer Logik der Zeit: Wie müssen die logische Kalküle verallgemeinert werden, um zeitabhängige Aussagen adäquat zu erfassen?
Im Rahmen der traditionellen Prädikatenlogik wurde auf verschiedene Weise versucht, das Problem der Wahrheit oder Falschheit kontingenter Futurabilien zu lösen. Eine an Jan Lukasiewicz und Gotthard Günther anknüpfende Richtung führte mehrwertige Logiken ein und wies Sätzen wie „Morgen wird eine Seeschlacht stattfinden“ den dritten Wahrheitswert „unbestimmt“ zu. Die konstruktive Logik wie sie von Paul Lorenzen entworfen wurde, gibt dagegen das Prinzip der Bestimmbarkeit von Wahrheit auf: Der Satz „Morgen wird eine Seeschlacht stattfinden“ besäße demnach heute noch keinen Wahrheitswert, wäre nicht wahr, nicht falsch, aber wegen dem tertium non datur auch nicht unbestimmt.
Eine andere Lösung des Problems zeichnete sich schließlich in Untersuchungen zur Zeitlogik ab. G. H. von Wright stellte fest, dass sich bei der Annahme einer linearen und deterministischen Zeitordnung die Frage nach kontingenten Futurabilien erübrige, jedoch davon abweichende Axiomatiken denkbar seien. Für einige zeitlogische Axiomatiken entfiele die Verknüpfung von tertium non datur und Bivalenzprinzip. Damit gestatten diese zeitlogischen Axiomatiken den Aristoteleischen Schluß von „Schon heute ist wahr, dass morgen eine Seeschlacht stattfinden wird oder dass morgen keine Seeschlacht stattfinden wird“ auf „Entweder ist schon heute wahr, dass morgen eine Seeschlacht stattfinden wird, oder es ist schon heute wahr ist, dass morgen keine Seeschlacht stattfinden wird“ nicht mehr. Aus einer eher semantischen Sicht plädierte von Wright (*) dafür, nicht davon zu sprechen, dass etwas „schon jetzt wahr“ sei, sondern, dass es „schon sicher“ sei, wenn damit weniger gemeint ist als ein notwendiges Eintreffen und mehr als ein zufälliges, dann könnte man darin den Ausdruck einer begründeten Erwartungspräferenz sehen.