Google Street View – Zur Unterscheidung von Dokumentation und Simulation des Raumes 3
von Kusanowsky
Interessant an den Einwänden gegen Google Street View ist, dass sich ein Recht auf Manipulation einschleicht. Google fällt mit seinem Vorhaben gleichsam dämonisch, also weder legitim noch illegtim, über die Gesellschaft her, indem das Unternehmen per Selbstermächtigung auf ein öffentliches Gut zugreift, dessen Privatisierung bislang gar nicht als möglich erachtet wurde. An dieser Stelle bemerkt man bereits, wie das Dokumentschema als relevantes Schema die Argumente steuert: Der öffentliche Raum ist kein Gut, auf das man einen Besitztitel geltend machen könnte. Wer den öffentlichen Raum im Internet öffentlich simuliert ist deswegen noch nicht der Besitzer des öffentlichen Raums. Da man aber von Google gleichsam zu einer digitalen Zwangseingemeindung getrieben wird, erscheint nun der Gedanke naheliegend, auf ein „informationelles Selbstbestimmungrecht“ zu bestehen, also das Recht, selbst zu bestimmen, ob das eigene Haus und Grundstück auf einem fotografischen Dokument abgebildet sein darf. Ein solches Recht auf Manipulation, das in dem juristischen Recht auf das eigene Bild ein nicht ganz identisches Vorbild findet, kann gegen Google deshalb geltend gemacht werden, weil Google andersherum sein Recht auf Komplettdokumentation von niemandem bestätigt bekommen kann. Es findet eine Aushandlung von Rechten statt. Wenn Google das Recht geltend machen kann, den öffentlichen Raum zu dokumentieren, so können die jeweiligen Straßenanwohner das Recht auf Manipulation der Dokumentation geltend machen. Und sofern sich genügend Leute finden, die davon Gebrauch machen, dürfte es für Google entsprechend anstrengend sein, diese Forderungen zu erfüllen.
Eine daran anschließende Überlegung wäre, ob es noch weitere Fälle gibt, die eine solche Umkehrung des Skandalons belegen. Denn als Skandal erscheint ja nicht die Manipulation der Dokumentation, sondern die Dokumentation der Manipulation, wie es in diesem Telepolis-Artikel zum Ausdruck kommt.
Den Begriff der sozialen Dämonie finde ich doch stark erklärungsbedürftig. Was hat es den mit Dämonie zu tun, wenn die Leitunterscheidung des Rechtssystems (legitim/illegitim) nicht zur Anwendung kommt (weder legitim noch illegitim).
Zeugt diese Begriffsbildung nicht eher von einem rechtlich eng geführten Verständnis gesellschaftlicher Operationen? Wenn etwas weder legitim noch illegitim beobachtet wird, deutet das doch erst mal nur darauf hin, daß bisher keine Erwartung geäußert wurde den betreffenden Sachverhalt rechtlich zu normieren. Das trifft vermutlich auf die meisten sozialen Operationen zu. Dieses weite Feld rechtlich nicht normierter sozialer Operationen als dämonisch zu bezeichnen, finde ich doch sehr suggestiv. Denn implizit wird damit eine allgemeine Notwendigkeit unterstellt alle sozialen Konfliktherde rechtlich einzuhegen.
Was wäre denn die andere Seite der Unterscheidung, die mit dämonisch aufgemacht wird? Und was ließe sich mit dieser anderen Seite beobachten?
@buhmann „Denn implizit wird damit eine allgemeine Notwendigkeit unterstellt alle sozialen Konfliktherde rechtlich einzuhegen. “ – Eben gerade das nicht, sondern: rechtlich können Konflikte erst unter der Voraussetzung anderer „Domestizierungseffekte“ in anderen Sozialsystemen geregelt werden, aber auch diese brauchen eine rechtliche Umwelt; entsprechende Effekte bedingen und stimulieren sich gegenseitig. Und wo dies nicht klappt, klappts nicht. Insofern muss eine Gesellschaft solange mit ihren Problem leben wie sie ihre Probleme aushalten kann. Man denke dabei etwa an die chronischen Bankenkrisen.
Legitim ist ja nicht nur, was rechtlich legitim ist. Auch hier: rechtliche Legitimität kann sich nur unter der Voraussetzung bilden, dass anders differenzierte Legitimität ebenfalls möglich ist. Siehe dazu ausführlicher diesen Artikel: Legitimität und Dämonie https://differentia.wordpress.com/2010/07/28/legitimitat-und-damonie-i/
http://www.listserv.dfn.de/cgi-bin/wa?A2=ind1008&L=luhmann&D=1&T=0&O=D&I=-3&P=18099
Gibt es tatsächlich einen qualitativen (in diesem Sinne markanten, ordnenden) Unterschied zwischen konventionellen Datenverweisungsstrukturen (des Internets) und Simulationen (als spezifisch Neuem von Google Street View?)? Man könnte hier zunächst argumentieren, dass gemeinsamer Weise natürlich (wie allgemein im Luhmannschen Paradigma) Formung von Sinn in der (fortlaufenden) Unterscheidung von Aktualität und Potentialität erzeugt wird – dabei bei Simulationen zeitlich zwar viel hochfrequenter, aber eben sachlich auch viel stärker selektierend (eben simulierend), als in „konventionellen“ Datenverweisungsstrukturen des Internets. Simulationen, könnte man weiter argumentieren, sind deshalb weniger komplex (besser
durchschaubar) als die konventionellen (und also stärker undurchschaubaren) Datenverweisungsstrukturen. Im Blick auf Datenschutz und Anonymisierungsprobleme hiesse dies, dass Maskierungs- und Demaskierungsprozesse im Falle von Simulationen viel leichter zu berechnen sind, als bei den eher chaotisch aufgebauten üblichen, zeitlich wie sachlich vergleichsweise chaotischen, Datenverweisungsstrukturen. Genau in diese Kerbe hat mein Artikel bei TP geschlagen: eine systematische Demaskierung bei intendierter Maskierung ist deshalb absehbar (berechenbar). In diesem Sinne kann ich nicht nachvollziehen, dass es auf Seiten der Simulation hinsichtlich Anonymität „stärkere“ Probleme gibt, als bei den weniger selektiven Datenverweisungsstrukturen. Es ist mit je anderen Problemen zu rechnen: De-Anonymisierung – aber eben auch Anonymisierung – ist im Falle der Simulationen (da weniger komplex) berechenbarer, durchschaubarer (eben technisierbar) und deshalb auch, weil anscheinend mit absehbaren Konsequenzen verbunden, skandalträchtiger. Bei konventionellen Datenverweisungsstrukturen ist in dieser Hinsicht eher mit Überraschungen zu
rechnen.
„Legitim ist ja nicht nur, was rechtlich legitim ist. “
Ich verstehe m. E. was Sie meinen. Würde es aber nicht so ausdrücken. Das liegt daran, daß ich in Luhmanns Bestimmung von Legitimität verhaftet bin im Sinne der Akzeptanz inhaltlich noch unbestimmter Entscheidung und das diese Akzeptanz durch öffentliche Verfahren hergestellt werden. Ich kann nicht erkennen, wo es das außerhalb des Rechtssystems gibt. Weder in der Wirtschaft, der Kunst, der Liebe, in der Religion oder der Wissenschaft wird auf diese Weise Akzeptanz hergestellt, noch dazu für zukünftige, unbekannte Entscheidungen.
Wäre es hier nicht zunächst sinnvoller von sozialer Akzeptanz zu sprechen und nicht gleich auf einen ziemlich vorbelasteten Begriff zurückzugreifen, die eben genau diese Assoziation mit dem Recht hervorruft? Dazu vielleicht nochmal meine bereits gestellte Frage: Was wäre denn die andere Seite der Unterscheidung, die mit dämonisch aufgemacht wird? Wenn ich versuche mir die Frage selbst zu beantworten komme ich nur auf das Rechtssystem. Dies u.a. gestützt auf Ihre Plausibilisierung am Beispiel Street View. Für mich springt da lediglich der Fact ins Auge, daß Google in eine rechtliche Grauszone vorstößt und nun ein paar Politiker, die die technischen Entwicklungen verschlafen haben, versuchen daraus politisch Kapital zu schlagen indem sie einen vermeintlich mehreitlich getragene Erwartung rechtlicher Reglementierung artikulieren.
„Ich kann nicht erkennen, wo es das außerhalb des Rechtssystems gibt.“ – in nahezu allen sozialen Systemen finden solche Selektionsvorgänge statt, allerdings orientieren sich diese Operationen nicht an Kodifizierungen. Als Vorschlag: es ist legitim, eine eigene Meinung zu äußern, bzw. haben zu dürfen. In der Entwicklung der modernen Gesellschaft hat die Anerkennung dieses Rechts sehr lange gedauert; und es wurden sehr viele Rückschläge hingenommen, bis das Recht auf eine eigene Meinung zur sozialen Trivialität werden konnte. Ich denke z.B. auch an die Legitimität außerehelichen Geschlechtsverkehrs, Homosexualität oder die Legitimität von wirtschaftlichem Egoismus….
„Wäre es hier nicht zunächst sinnvoller von sozialer Akzeptanz zu sprechen“ – das könnte man gewiss in Erwägung ziehen, in dem Fall würde aber eine Gesamtargumentation anders kontextuiert, oder man würde in dem Fall nur andersherum den Vorschlag entgegengebracht bekommen, statt von sozialer Akzepanz von Legitimität zu sprechen. Das soll heißen: nicht jeder Einwand führt weiter, was man am Einwand gegen diesen Einwand ablesen kann. Man kann natürlich auf „Schul-Lehre“ bestehen und bei dem bleiben, was der Lehrmeister empfohlen hat. Aber ob so etwas tstsächlich im Sinne des Lehrmeisters ist kann man glauben wollen, muss man aber nicht.
„Für mich springt da lediglich der Fact ins Auge, daß Google in eine rechtliche Grauszone vorstößt“ – das ist eher eine banale Fassung des Problems, die der Komplexität und der Unvorhersehbarkeit kaum gerecht wird.
Zum 1. Punkt:
Stützen Sie durch Ihre Argumente nicht meinen Punkt. Sie schreiben selbst von RECHT (!!!). Das zeigt doch nur wie solche vermeintlich systemexternen Problemstellung für das Rechtssystem relevant werden bzw. wurden.
2.
Sicher, das ist eine Geschmacksfrage und über Geschmack kann man bekanntlich vortrefflich streiten. Auf der „Schul-Lehre“ möchte ich nicht bestehen, auch wenn – das gebe ich zu – dieser Eindruck entstehen kann. Vielmehr geht es mir darum zu zeigen, daß Luhmanns Begriffsvorschläge noch längst nicht überholt sind. Vielmehr lässt sich immer wieder beobachten, daß irgendwelche Schlaumeier meinen, sie müssten Luhmanns Vorschläge leichtfertig verwerfen. Was dann aber als Alternative angeboten wird, zeigt nur, daß eigentlich nicht mal versucht wurde mit Luhmanns Begriffen zu arbeiten oder das sie verstanden wurden. Das trifft leider – sorry – auch auf ihre Schriften zu. Aber vielleicht nehmen sie ja das Risiko in Kauf selbstsicher und wenig zweifelnd mit vagen Konzepten (wie es J. Räwel formulierte) zu spielen, die zudem auch sehr aufmerksamkeitserheischend und skandalisierend daherkommen. Anders kann ich mir eine Begriffswahl wie Dämonie nicht erklären. Diese Methode scheint sich eher an den Regeln der Massenmedien zu orientieren.
3.
Offensichtlich geben wir dem Problem Street View eine unterschiedliche Gewichtung. Eine Frage dazu: Was meinen Sie mit Unvorhersehbarkeit?
„Was meinen Sie mit Unvorhersehbarkeit?“ – WWie ist diese Frage gemeint?
„Aber vielleicht nehmen sie ja das Risiko in Kauf selbstsicher und wenig zweifelnd mit vagen Konzepten … zu spielen“ – Das Argument überzeugt mich. Ab sofort lasse ich nur noch Argumente von Kommentatoren passieren, die exakte, nichtvage und eindeutige Konzepte selbstzweiflerisch verwenden und die ausführlich und vollständig ausdifferenziert formuliert sind. Alles andere wird gelöscht. Damit wäre ein Anfangspunkt gefunden um endlich Eindeutigkeit und Klarheit in die Kontingez der Kommunikaiton einzuführen. Vielen Dank.
„das ist eher eine banale Fassung des Problems, die der Komplexität und der Unvorhersehbarkeit kaum gerecht wird.“
Ich verstehe nicht was Sie mir damit eigentlich vorwerfen. Das ich etwas an der Problemstellung nicht berücksichtige, was nicht vorhersehbar ist und damit ja eigentlich auch schwer berücksichtigt werden kann? Oder wie ist der Einwand zu verstehen.
Ansonsten wird diese banale Fassung der Banalität des Problems gerecht. Ich verstehe nicht, wieso es plötzlich zum Problem wird, wenn man Strassenzüge die jeder Passant ungehindert betrachten kann nun auch im Internet betrachten kann. Datenschutzrechlich kann man da nichts machen. Anscheinend haben einige Leute – wenn man einer Umfrage glauben darf vor allem Frauen – verständlicherweise ein Problem damit, daß man in die Wohnung schauen könnte. Einfacher wäre es gewesen, wenn Google jeweils vorgewarnt hätte, wann die Strassenzüge abfotografiert werden. Dann hätte man an dem Tag einfach die Gardinen zugezogen.
„Ich verstehe nicht, wieso es plötzlich zum Problem wird, wenn man Strassenzüge die jeder Passant ungehindert betrachten kann nun auch im Internet betrachten kann. “ – Eben dieses Unverständnis gehört genauso zur Komplexität des Problems wie die Einwände gegen Google Street View.