Der Cyber-Ombudsmann und die Dämonie illegitimer Selektionen
In der Samstagausgabe der Frankfurter Rundschau wurde unter der Überschrift „Wilder Westen im Web? Lauter kleine Ethikräte“ die Forderung geäußert, es müsse unparteiische Vermittler zwischen Redaktionen und Lesern geben. Man bräuchte einen weltweiten Cyber-Ombudsmann, der darüber wachen müsste, dass zum Beispiel die Privatsphäre von Lesern und Bloggern gewahrt bliebe, und dass Fehler transparent korrigiert würden. Es heißt in diesem Artikel, auch beim ZDF sei die Einführung eines Ombudsmannes geplant. Es scheint, so könnte man vermuten, dass letztinstanzliche Urteilsautoritäten unverzichtbar sind, die darüber entscheiden, wie in einem weltweit sich ausbreitendem Netz eine letzter Rest an Authentizität, Wahrheit, Moral und Legitimität aufrecht erhalten werden könnte.
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Also, wir wiederholen, variieren und respezifizieren: Dass mit dem Aufkommen neuer Technologien keineswegs der Kulturverfall anbrechen wird, hat sich schon herumgesprochen; die Demonstration eines intellektuell habitualisierten Technik- und Zivilisationsskeptizismus ist aus der Mode gekommen. Aber Anpassungsleistungen können nicht adhoc vollzogen, weil die Autopoiesis das Tempo bestimmt, überlieferte Strukturen können nicht einfach über Bord geworfen werden, solange noch konsistente Reste von Unterscheidungsroutinen übrig bleiben; Unterscheidungsroutinen, mit deren Hilfe altbewährte Differenzen erneut, aber schon modifiziert in der Kommunikation zurückgespult werden können. Das meint, dass noch einmal und noch nicht zum letzten Mal der Versuch gewagt werden darf, Authentizität, Wahrheit, Moral und Legitimität gegen das Eindringen dämonischer Kräfte zu verteidigen, die mit anderen Programmen experimentieren. Diese hier sich durchprüfende Unterscheidungsroutine bezeichnet legitime Selektionen der Text- und Bildproduktion wie sie von industriell organisierten Wirtschaftsunternehmen, die wir als Verlage kennen, behauptet werden. Wodurch aber ergibt sich die Legitmität eines Qualitätsjorunalismus, der eben solche Unterscheidungsroutinen mit seinen täglichen Erzeugnissen programmiert? Und wodurch ergibt sich die Legitimität, die eigenen Selektionen als legitim zu bestätigen, die aller anderen aber als dämonisch, wild und unzivilisiert zurück zu weisen? Wer kann denn noch die Legitimität der eigenen Selektionen kompetent beurteilen, wenn die einbrechenden Inkompetenzen sich nach und nach zitierfähig und damit unverzichtbar machen? Welcher Ombudsmann will in diesem hier stattfindenden Geschwätz von Twitter und Facebook, das sich als visualisiertes Rauschen fließbandmäßig über die Monitore abspult, eine Letztkompetenz behaupten, wenn denn auch dieses Reservat sich in das Geschwätz einreihen muss um Aufmersamkeit zu finden? Wenn sich damit alle Legitimität selbstreferenziell dämonisiert?
Die Bannung des Dämonischen ist schon immer ein Problem gewesen, wobei die Differenzen zur Strukturbildung dieser Problemerfahrung weitgehend latent, also fast unverkoppelt seligiert werden. Die freie Rede, das freie Wort und Bild, das Recht auf eine eigene Meinung, ja auch das Recht auf „dämliche“ Dämonie hatte sich nur durchsetzen können, weil die überlieferten Unterscheidungsroutinen durch ihren Erfolg ihre eigene Intransparenz steigerten mit der Konsequenz der Entkoppelung ihrer Differenzen. Der Unterscheidung von Wahrheit und Sünde als soziales Programm einer frühen Moderne hat sich in die Unterscheidung von Recht und Interesse transformiert. Die Probleme wurden nicht gelöst, sie wurden gleichsam archäologisiert.
Wer will eine Wette eingehen auf die Überlegung, dass Kommunikationsangebote über Datennetze einen solchen Prozess zwar nicht wiederholen, sondern rekonstruieren und damit evolutiv vorantreiben? Und man darf raten, wie das geschieht: mit den dämonischen Methoden, die durch das Netz erprobt werden.