Strafjustiz stellt nichts über Kriminalität her, sondern Fälle und Entscheidungen; insofern lässt sich zwischen z. B. in „Legitimation durch Verfahren“ und Das „Recht der Gesellschaft“ einiges finden. Man aber den Eindruck bekommen, dass Luhmann eher zivil- als strafrechtlich orientiert war und die Differenzen zwischen Zivil- und Strafverfahren eher unter- als überbewertet hat. Nachzulesen wären auch Luhmanns Beiträge zur Öffentlichkeit und zu den Massenmedien.
Es gibt Ansätze zur Beschreibung von Kriminalität – ohne Anspruch, vollständig und zielgenau zu sein:
Prittwitz, Cornelius. Strafrecht und Risiko. Untersuchungen zur Krise von Strafrecht und Kriminalpolitik in der Risikogesellschaft. Juristische Abhandlungen. Hg. von Wolfgang Naucke, Bd. XXII. Frankfurt/M.: Klostermann.
Einschlaegig wohl auch einzelne Beitraege in:
Frehsee, Detlev, Gabi Löschper, and Gerlinda Smaus, Hg. Konstruktion der Wirklichkeit durch Kriminalität und Strafe. Interdisziplinäre Studien zu Recht und Staat, Bd. 5. Baden-Baden: Nomos, 1997.
Der folgende Aufsatz hat eine ausfuehrliche und teils erbitterte Diskussion
ausgeloest, die nicht nur im Kriminologischen Journal gefuehrt wurde:
Hess, Henner and Sebastian Scheerer. „Was ist Kriminologie? Skizze einer konstruktivistischen Kriminalitätstheorie.“ Kriminologisches Journal 29.2 (1997): 83-155.
Linder, Joachim, and Claus-Michael Ort. „Zur sozialen Konstruktion der Übertretung und zu ihrer Repräsentation im 20. Jahrhundert.“ Verbrechen – Justiz – Medien. Konstellationen in Deutschland von 1900 bis zur Gegenwart. Hg. von Joachim Linder und Claus-Michael Ort in Zusammenarbeit mit Jörg Schönert und Marianne Wünsch. Studien und Texte zur Sozialgeschichte der Literatur, Bd. 70. Tübingen: Niemeyer, 1999. 3-80.
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