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Tag: Ethik

Roboterschutz-Gesetze? Die Kultivierung der Selbstentschuldigung #ethik

In einem Vortag bei der #rp13 hat die amerikanische Wissenschaftlerin Kate Darling Überlegungen zu der Frage angestellt, ob es notwendig sei, unter Berücksichtigung einer Roboter-Ethik, Schutzgesetze für Roboter einzurichten, um das Mitteid, das Menschen Robotern entgegen bringen können, zu vermeiden. Einen ausführlichen Bericht dazu findet man bei Zeitonline vom 10.05.2013.

Es ist bekanntes und hinreichend eingeübtes Verfahren besteht darin, dass Probleme, deren Herkunft und Zustandekommen nicht ausreichend erklärt werden können und darum auch nicht lösungsfähig sind, auf einer Ebene der Moral und Ethik zu behandeln. Auf dieser Ebene kommt es zwar auch auch nicht zu Verfahrenslösungen und Entscheidungsklarheit, aber Irritation und Diskurs um Ethik selbst sind geeignete Mittel, um der anderweitigen Unlösbarkeit der Probleme aus dem Wege zu gehen. Kaum etwas anderes erzeugt so viel Unklarheit wie die Forderung nach ethischen und moralischen Verhaltensstandards.
Dass solche Standards aber dennoch ins Gespräch eingebracht werden können und müssen, ist dann wieder erklärungsbedürftig. Warum wird über Ethik und Moral hoch irritativ kommuniziert, wenn doch gerade aufgrund dieser hoch irritativen Kommunikation klar erkennbar wird, dass außer Irritation und Fortsetzung der Kommunikation nichts anderes und besseres zu finden ist, schon gar nicht ein bessere Ethik? Warum dennoch solche Diskurse?

Der Grund dafür könnte sein, dass die Kommunikation über Ethik bereits rein performativ die Lösung von ethischen Problemen darstellt. Das ethische Moment ist seine Ausprache, ist die kommunikative Vergewisserung durch das Gespräch, ist die permanente Erinnerung zur Signalisierung von Problembewusstsein, das von sich selber weiß, über keine andere Lösungsmöglichkeit zu verfügen  diejenige, die Erinnerung an beunruhigende Probleme stabil zu halten. Die Stabilisierung des Problemsbewusstseins hat damit nicht etwa die Funktion, diese Probleme zu lösen, sondern ihre Unlösbarkeit der Dauerirritation zu empfehlen. Und auf dem Wege der Dauerirritation, die sich meist um Vermeidungsvorbehalte dreht, vollzieht sich dann doch das Unvermeidbare.
So hat die Dauerirriation den Charakter einer Selbstentschuldigung. Weil sich eben doch immer nur das Unvermeidliche ereignet, werden durch Kommunikation von Vermeidungsvorbehalten solche Entwicklungen unter einen “Kontingenzschutz” gestellt. Weil man eigentlich möchte, dass die Dinge sich so ereignen, wie sie gewünscht werden und dabei gleichzeitig einrechnet, dass dies doch nicht geschieht, wird eben dies wiederum zum Gespräch angeboten, mag dann kommen, was da wolle. So ist die Aussprache ethischer Vorbehalte und beobachbare Anschlusskommunikation darüber selbst das ethisches Handeln. Ethisch handelt demgemäß wer Ethik ernst nimmt. Und über diesen Weg entschuldigt sich die Versammlung für ihr Versagen hinsichtlich der Lösung von Problemen, weil man nachträglich, sobald man die Ergebnisse kennt und beurteilt, immer noch anderen und anderem einen Mangel an ethischem Problembewusstsein unterstellen kann.

Kommunikation über Ethik und Moral sind darum Risikovermeidungsmeidungsroutinen zur Selbstentschuldigung für den wahrscheinlichsten aller Fälle, dass die Dinge sich von selbst so oder anders ereignen.

Ethik und Diabolik 2

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Die Annahme einer vorausgehenden Vereinbarung, eines Vertrages zwischen den Beobachtern scheint das Handicap zu sein, das bei Heinz von Foerster als Postulat voraus geht, was folglich zu der Frage nach der Rettung von Verantwortung führt. Sein Ergebnis ist damit eigentlich nur eine Variante der bekannten existenzialistischen Engführung von Jean-Paul Sartre: “Mit dieser Freiheit der Wahl haben wir die Verantwortung für jede unserer Entscheidungen übernommen.” – In der Problemfassung bei Sartre heisst es: “Der Mensch ist verurteilt, frei zu sein. Verurteilt, weil er sich nicht selbst erschaffen hat, andererseits aber dennoch frei, da er, einmal in die Welt geworfen, für alles verantwortlich, was er tut.” (*)

In beiden Fällen spielt die Annahme eine Rolle, das Subjekt könne wenigstens, wenn auch seine Existenzbedingungen für es selbst unverfügbar wären, so doch noch seine Entscheidung beurteilen und ihre Verantwortlichkeit garantieren. Es könne über seine Verantwortlichkeit verfügen, allein dadurch, dass es jede übernimmt. Aber was heißt das schon, wenn ich bekenne, dass ich alle Verantwortlichkeit übernehme, wenn die Übernahme nicht nur ein unverbindliches Bekenntnis sein sollte?

Tatsächlich zeigt sich aber, dass jede Entscheidung entweder kommuniziert wird, dann ergibt sich auch die Möglichkeit der Fraglichkeit, der Untauglichkeit, der Fahrlässigkeit, der Gebrechlichkeit und Unverantworlichkeit dieser Entscheidung, gefolgt von Sanktionen; und dann kann das Subjekt dafür gar keine Verantwortung übernehmen, bzw. muss sich darauf verlassen können, dass es geeignete Gegen-Sanktionsmöglichkeiten in Anspruch nehmen kann, um sich vor unzumutbarer Sanktion zu schützen. Oder die Entscheidung wird nicht kommuniziert, nun, dann ist sie auch nicht verantwortungsrelevant. Die Entscheidung unterliegt nicht der subjektiven Selbstbestimmung.

Die Entscheidung entsteht freilich nicht ohne das Zutun, ohne die soziale Mitwirkung und Anwesenheit des Subjekts. Sie entsteht auch nicht ohne ein Bewusstsein, das sich über seine Irrtumsfähigkeit irritiert, sich widerständig zeigt und vielleicht zögern möchte.
Aber wenn eine Entscheidung kommunikabel wird, entzieht sie sich durch diese Kommunkabilität der Verfügbarkeit des Subjekts, weil die Kommunikabalität einer Entscheidung nur zustande kommt, wenn alle Vorbehalte gegen Kommunikation fallen gelassen wurden.

Kommunikation als Fortsetzung der Kommunikation ist immer Freisetzung aller ihrer Möglichkeiten und zugleich auch immer die unvorhersehbare Vernichtung eines Großteils all dieser Möglichkeiten. Was soll ein einzelner Mensch dann verantworten können? Allenfalls könnte man noch die Unfähigkeit zur Vorsehbarkeit aller Folgemöglichkeiten verantworten. Aber dann stellt sich die Frage, ob nicht in dieser Hinsicht ein Bekenntnis zur Verbindlichkeit völlig ausreichen muss, welches darum genauso überflüssig ist, also: verbindlich und überflüssig.

Die Kommunikation von Entscheidung verhindert jedenfalls nicht die jede andere Alternative, sondern testet nur, ob sie sich nach Zeitverzug eine weitere Entscheidungssituation einstellen könnte, durch welche eine bestimmte Alternative noch einmal abgelehnt werden kann. Geschieht dies nicht, ist eine Alternative gar nicht vorhanden. Vielmehr zeigt sich empirisch, dass die Kommunikation von Entscheidung Alternativen gar nicht aussortiert, sondern ständig erweitert, denn Aussortiertes ist für ein System nicht anschließbar zu machen, oder könnte nur als Ausortiertes wieder einsotiert werden.

Bekanntes Beispiel dafür ist das ethische Problem des Tyrannenmodes. Mord ist grundsätzlich und prinzipiell ausgeschlossenen, und ist aus diesem Grund für den aufdringlichen Ausnahmefall dann doch wieder verhandelbar. Eindeutige Ergebnisse werden durch Verhandlung jedoch nicht hergestellt, vielmehr wird nur die Unhaltbarkeit des ganzen Für und Wider auf Dauer gestellt, ohne den Grundsatz des Tötungsverbotes außer Kraft zu setzen.

So bliebe als Objektivitätskriterium immer noch die letzte Möglichkeit der Sachzwangbehauptung, bzw., was nur eine Variante ist: die Festellung von Alternativlosigkeit, eine Behauptung, die durch Negation das Gegenteil ihrer Möglichkeit kommuniziert. Denn die Behauptung der Alternativlosigkeit lässt wenigstens noch die Alternative zu, nicht zu entscheiden. Außerdem kommt hinzu, dass das inflationäre Aufkommen von Sachzwangbehauptungen gar nicht eingebettet ist in einen Mangel an Alternativen, sondern in Unüberschaubarkeit und Zeitmangel. So ist die Behauptung der Alternativlosigkeit nur ein spezifischer Versuch, dem Problem der Verantwortlichkeit zu entkommen; “Alternativlosigkeit” ist der letzte noch mögliche, aber undurchführbarer Rettungs- und Rechfertigungsversuch, ist Kommunikation von sozialer Gebrechlichkeit.

Fortsetzung folgt.

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