Meinungsfreiheit als Störung der Störkommunikation

von Kusanowsky

Die Meinungsfreiheit ist schon länger in Gebrauch, aber niemand weiß genau, warum sie so ein begehrenswertes Gut werden konnte. Die Antwort ist nicht, weil mächtige Kräfte im Hintergrund die Meinungsfreiheit unterbinden wollen. Denn es würde sich die Anschlussfrage stellen: Woher kennen sie die Meinungen, die sie unterdrücken wollen? Antwort: diese Meinungen waren schon frei gesetzt, waren schon geäußert, waren schon verbreitet. Daraus ergibt sich, dass die Unterdrückung bereits freigesetzer Meinungen ein taugliches Mittel ist, um auf sie aufmerkam zu machen; eine Beobachtung, die jeder Titanic-Redakteur bestätigen würde. Als der Papst neulich über diese Tatanic-Geschichte öffentlich Unmut äußerte und Sanktion androhte, brach in der Titanic-Redkation Jubel aus: “Hurra, wir kriegen Ärger”. Das zeigt, dass diese Sanktionsandrohung keineswegs die Abläufe störte. Im Gegenteil: Der Jubel berechtigte die Beobachtung, dass die Abläufe reibungslos funktionieren.

Der unschuldige Internetuser würde sich mit solchen Überlegungen nicht lange aufhalten, da er ungeprüft den Unterschied von angenehmen und unangenehmen Wahrheiten beidseitig unterstellen würde, weshalb es mächtige Kräfte gelegentlich dazu triebe, die unangenehmen Wahrheiten zu unterdrücken. So einfach ist es aber nur im Paradies der einfachen Seelen, empirisch ist die Sache komplex.

Denn es geht bei Meinungsfreiheit gar nicht zuerst um Wahrheit, sondern um Information.

Das “Recht auf eine Meinung” ist der europäischen Tradition lange bekannt und hat wie alles andere auch eine verwickelte Geschichte ihrer Entfaltung zurück gelassen.
Das Recht auf eine Meinung entstand an den euopäischen Universitäten im späten Mittelalter, als es infolge der Scholastik möglich wurde, wissenschaftliche Argumentationsverfahren so zu standardisieren, dass der Disput unter den Gelehrten als Verfahren der Haltbarkeit von Argumenten unverzichtbar wurde. In dieser Hinsicht war dem Recht auf eine Meinung sehr viele Hürden auferlegt, weil erstens die Teilhabe am Disput einen enormen Studienaufwand erforderte, denn die zu prüfenden Materialien ergaben sich aus der Tradition und dem kanonisierten Schrifftum; und zweitens – das ist wichtig – war der Erwerb eines Rechts auf Meinung durch einen Doktortitel verbunden mit einem Recht, von der Autorität angehört zu werden.
Das ergab sich aus der ontologischen Orientierung einer stratifizierten Gesellschaft, die Wahrheit monumental voraussetzte, weshalb jedem, der ein Recht auf Meinung erworben hatte, prinzipiell zugerechnet wurde, von Wahrheit sprechen zu können. Darum war das Recht, in der Hierarchie auf Gehör zu treffen, unverzichtbar.
Nach der Reformation und mit Ausbreitung des Buchdrucks senkte sich die Schwelle der Partizipation, aber nie hätte die Unterdrückung der Meinungsfreiheit zum Problem werden können, solange Wahrheit apriori behandelt wurde.

Der Umstellungsprozess auf funktionale Differenzierung machte allerdings bald beobachtbar, dass Wahrheit kontingent erscheint, wenn man Vernunft apriori behandelt, also alle Wahrheit nach rationalen Verfahren ermittelt werden musste. In dem Augenblick wurde ein Risiko für die Beurteilung der Tradition bemerkbar: Was ist, wenn mit vernünftigen Verfahren die Fraglichkeit der Tradition und damit ihre Unwahrheit festgestellt werden könnte? In diesem Zeitraum, also etwa im Zeitraum zwischen Galileo und der beginnenden Industrialisierung, wurde Meinungsfreiheit höchst problematisch. Denn es ging ja nicht nur um die Frage, was gesagt wurde, sondern auch darum, wer zuhören musste, weil man bemerkte, dass immer häufiger weggehört wurde.
Und sobald sich schließlich durch den Druck der Industrialisierung die Einsicht verschärfte, dass auch Vernunft keineswegs apriori unterstellbar ist, es also auf ein weiteres Verfahren ankäme, um Vernunft sicher zu stellen, war Information, also weder Vernunft noch Wahrheit, diejenige Differenz, die determierend wirkte. Seitdem ist Information das Apriori, also Voraussetzung für alle Anschlussmöglichkeiten. Und erst seitdem konnte in Erfahrung gebracht werden, dass jeder zwar das Recht auf eine Meinung haben kann, aber keiner hat die Pflicht zuzuhören.

Das Internet eröffnet für diese Lösung nunmehr ein neues Problemfeld. Das neue Problem, das nun in Erfahrung gebracht wird, unterbaut dem Apriori der Information eine weitere Stufe, indem erkennbar wird, dass etwas anderes Apriori vorausgesetzt werden müsste, um Information zu verstehen, da alle Information Kontingenz zulässt. In dem Augenblick wird die Meinungsfreiheit unter veränderten Bedingungen selbst zu einem Problem. Sie fängt an zu stören. Aber warum?
Der Grund liegt vermutlich darin, dass die Meinungsfreiheit unter der Bedingung der Kontingenz aller Information, nicht mehr nur die Stimmung stört, sondern die Abläufe.

Denn die Beschwerde über mangelnde Meinungsfreiheit kann nur unter Voraussetzung vorgetragen werden, dass sich am Ablauf der Kommunikation nichts ändert, diese Beschwerde also Meinungsreiheit in Anspruch nehmen muss, um migeteilt werden zu können. Und sobald sich dieser Zusammenhang selbstreferenziell beobachtbar macht, muss zur Anschlussfindung, wenn sie dann noch gelingen sollte, etwas anderes als Problem in Erscheinung treten. Denn das Zitat macht ja deutlich, das in Fragen der Möglichkeit von Information nichts weiteres mehr gesagt werden kann. Wenn aber die Kommunikation trotzdem weiter geht, dann wohl deshalb, weil sich die Abläufe ändern, die sich als Ausgangsbedingung für die Fortsetzung der Kommunikation ausbilden.

Und dieser Prozess der Abwicklung bekannter Abläufe wird durch Internetkommunikaiton gestört, weil die Ordnungsfähigkeit dieses Prozesses unbekannt ist.

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